Solved
Sonderkündigung
7 years ago
Ich möchte von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, da das Haus, indem ich zur Miete gewohnt habe, verkauft worden ist.
Die Eigentümer haben Eigenbedarf angemeldet, so dass ich nicht mehr dem Haus bleiben konnte. Ich habe dann kurzfristig eine Wohnung in einem 8-Parteien-Mehrfamilienhaus im Nachbarort gefunden. Der neue Vermieter hat einen Vertrag für sein Mehrfamilienhaus mit
Vodafone Kabel Deutschland abgeschlossen. Die anteiligen Kosten hierfür werden über Nebenkosten abgerechnet. Mir blieb also nichts
anderes übrig als den Vertrag mit der Telekom zu kündigen. Als Nachweis kann ich Ihnen eines der folgenden Dokumente zukommen lassen: meinen Mietvertrag von der neuen Wohnung/Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes in Kopie/Schreiben des Nachlasspflegers (Verkauf des Hauses u. Beendigung des Mietverhältnisses).
Ich bitte um Bestätigung meines Schreibens!
Mit freundlichen Grüßen
1016
14
This could help you too
7 years ago
Umzug im Shop oder Hotline beauftragen und erst wenn der Anschluss nicht 1zu1 an der neuen Adresse geschaltet werden kann ist das möglich. Selbst dann wirst du noch 3 Monate weiterzahlen müssen.
0
7 years ago
@Schnecke-651
Schön geschrieben in einem öffentlichen Forum aber rechtlich ohne Bedeutung!
Probiere es mal hier
10
Answer
from
7 years ago
@Schnecke-651
Hast du überhaupt schon einen "Umzug" nach §46 Absatz 8 TKG bei der Telekom beantragt? Wenn nicht dann solltest du das schnellsten machen, nur so bekommst du dein Sonderkündungsrecht (falls die Telekom an deinen neuen Wohnort nicht die vertraglich geschuldete Leistung, ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte, erbingen kann). Falls dies doch der Fall sein sollte, musst du, wie alle anderen Betroffenen auch, die normale Kündigung mit allen Fristen und Laufzeiten in Kauf nehmen.
Answer
from
7 years ago
Muss für Leistungen bis Oktober 2019 bezahlen für Leistungen, die ich überhaupt nicht mehr nutzen kann, weil ich umziehen musste, in eine Wohnung, wo Vodafone das Monopol hat. Das ist ein Sonderfall!
Muss für Leistungen bis Oktober 2019 bezahlen für Leistungen, die ich überhaupt nicht mehr nutzen kann, weil ich umziehen musste, in eine Wohnung, wo Vodafone das Monopol hat. Das ist ein Sonderfall!
Von wem stammt die Information, dass du deinen Vertrag bis zum ordentlichen Vertragsende erfüllen musst!?
Wenn die tatsächliche Situation so ist, dass dir die Telekom in deiner neuen Wohnung nicht den gleichen Anschluss wie bisher oder gar keinen Anschluss bereitstellen kann, hast du das bereits mehrfach erwähnte Sonderkündigungsrecht gem. § 46 Abs. 8 TKG .
Sollte aber nebem dem von dir erwähnten Anschluss von Vodafone auch ein DSL-Anschluss wie du ihn bisher von der Telekom hattest, möglich sein,
hast du kein Sonderkündigungsrecht.
Auch dann nicht, wenn der Vodafone-Anschluss in der neuen Wohnung Bestandteil des Mietvertrages ist und übernommen werden muss.
In diesen Fällen lässt sich der Vodafone-Anschluss aber meist auch auf die Grundleistungen und auf TV beschränken, was sich dann auch an den monatlichen Zahlungen bei den Nebenkosten bemerkbar macht.
Wie das mit dem Telekomanschluss aussieht, kannst Du über eine Verfügbarkeitsabfrage leicht selbst überprüfen.
Answer
from
7 years ago
Hallöchen @Schnecke-651
Zudem greift eine Sonderkündigung zB. im Falle einer Übertragenden Erschaft,
oder Familien Mitglied welches erstorben ist....
des`n Anschluss nebst Vertrag nicht übernohmen wird von jemand anderem...
gekündigt werden kann, mit sofortiger Wirkung....
Sobald das Anliegen geprüft wurde...evt. auch Rückwirkend nach Bekanntgabe.
Eine kann, muss aber nicht sein Situation.
Schaue nochmal hier hinein und mache Dich ein wenig schlau...
evt wirds Du dort fündig....
Frage und Antworten Assistent
zu finden direkt auf der Seite hier--->Kündigung für einen Mobil oder Festnetz Vertrag
ansonsten wie bereits mehrfach mitgeteilt...die AGB`s
Es gebe noch hinzugefügt die Möglichkeit
aus Kulanz bis zu einer evt. Klärung,
eine Zeitliche begrenzte Mahnsperre setzten zu lassen, das oblig dem Service MA an der Hotline...
die entbindet zwar nicht den laufenden Prozess, und auch nicht von Deinen Verpflichtungen T-O gegenüber.
Das kannst Du am besten über Rechnungstelle via Telefon Hotline klären lassen...RF Nummer is ja bekannt
Hmmm... etwas dumm gelaufen..tut mir leid...
Ich bin kein Rechtverdreher und auch kein Hellseher...mein Beitrag stützen sich nur auf Erfahrungen.
Mit internetten Community Grüssen
bigmini-do
Unlogged in user
Answer
from
Accepted Solution
accepted by
7 years ago
@Schnecke-651
So ist Rechtslage.
Bevor diese Dreimonatsregelung per Gesetz ( TKG ) 2012 eingeführt wurde, hättest du die gesamte restliche Vertragslaufzeit weiter bezahlen müssen.
0
7 years ago
leider konnte ich dich unter der bei uns im System hinterlegten Rückrufnummer nicht erreichen. Gerne würde ich dein Anliegen kurz direkt mit dir besprechen.
Magst du für bitte eine aktuelle Rückrufnummer im Profil hinterlegen. Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Heike B.
0
Unlogged in user
Ask
from