Sonderkündigung

vor 6 Jahren

Hallo,

mein Anschluss ist seit Mitte Juni ausgefallen und wird wohl auch nicht vor Mitte August behoben werden können. Laut meinem Anwalt greift mit einer Frist von einer Woche das Sonderkündigungsrecht. Ich habe dementsprechend gestern eine Mail an info@telekom.de geschrieben und eine entsprechende Frist gesetzt. Reicht das oder muss ich noch einen Brief schreiben?

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  • vor 6 Jahren

    Was hast du für nen dummen Anwalt, der will nur deine Kohle ... wunderbar ... kein Wunder das der Beruf so verrufen ist.

    Der bekommt ja so oder so Geld, im Notfall von dir - deswegen gibt er wohl auch so dumme Rätschläge. 

     

    1. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht.
    2. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung könnte in betracht kommen, aber aktuell tut es das nicht.
    3. 3x eine ordentliche Frist von 14 Tagen nach Zugang des Schreibens setzen, zur Beseitigung der Störung. 
    4. Wenn die 3. Frist abgelaufen ist und die Störung noch besteht, kannst du außerordentlich kündigen. 
    5. Während der gesamten Entstörungzeit schön mitarbeiten und zur Verfügung stehen, verzögerst du die selber, ist die Frist witzlos.

    Die Störung sollte natürlich auch in der Verantwortung der Telekom liegen, sonst wirds was kniffelig. 

    Aber so wie beschrieben kannst du - OHNE ANWALT - vorgehen und bist auf der sicheren Seite. 

     

    Und was Geld betrifft, darum einfach nach der Entstörung oder nach der außerordentlichen Kündigung kümmern. 

     

    Ps.: Fristsetzungen im Forum bringen nix. 

     

    Pps.: info@telekom.de ist kein Eingangskanal für Kundenanliegen mehr, die Telekom verweist auf www.telekom.de/kontakt. Also nutz das Beschwerdeformular die automatische Eingangsbestätigung reicht dann als Nachweis für die einfache Zustellung. 

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 6 Jahren

    @Elrango 

     

    Frag das am Besten deinen Rechtsverdreher, eine Rechtsberatung wirst du hier nicht erhalten können.

     

    Eine Sonderkündigung bringt dir den Anschluss auch nicht unbedingt schneller wieder.

     

     

    Aber vielleicht können wir dir anders helfen:

    Wie und warum funktioniert dein Anschluss nicht?

    Störung ist gemeldet?

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 6 Jahren

    Eine Mail mit einer Fristsetzung an ein E-Mail Postfach ist wohl sehr witzig, hoffe der Anwalt hat das nicht empfohlen.
    So etwas macht man schriftlich - mit Einschreiben, sonst ist es rechtlich nicht von belang.

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 6 Jahren

    @Elrango 

    Die Ratschläge klingen nach einem etwas windigen Anwalt - aber Du schreibst das natürlich auch stark verkürzt.

    Ich finde es ungewöhnlich, dass der Anwalt Dir empfiehlt, an eine E-Mail-Adresse info@telekom.de eine Kündigung zu schicken.

    Wenn über online und nicht über Brief, dann doch eher übers Online-Formular...

    https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung-festnetz

     

    Die ganz andere Frage ist: Willst Du eigentlich kein Internet mehr? Wer setzt das instand wenn nicht die Telekom?

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 6 Jahren

    Hallo @Elrango 

    So windig ist der Rechtsanwalt nicht.

    Wenn der Anschluss längere Zeit ausfällt , muss der Kunde selbstverständlich eine Frist zur Beseitigung des Fehlers setzen , um kündigen zu können.

    Ich würde aber die Fristsetzung per Einschreiben mit Sendungsverfolgung/Übergabe an die Telekom versenden.

    Über die Formulierung des Schreibens informiert dich sicher der Rechtsanwalt. 

    Hinterlege bitte deine Daten im Profil, damit dich ein Teamie kontaktieren kann , da mann die Hoffnung nicht aufgeben soll .

     

    Könnte aber etwas dauern.

    MfG 

     

    1

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Super, vielen Dank. Dachte mir schon, dass ich das nochmal per Einschreiben machen muss-hat mein Anwalt auch gesagt. Hatte die Hoffnung, dass man das vielleicht online machen kann und ich mir den Aufwand sparen kann. 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 6 Jahren

    Elrango

    Ich habe dementsprechend gestern eine Mail an info@telekom.de geschrieben und eine entsprechende Frist gesetzt. Reicht das oder muss ich noch einen Brief schreiben?

    Ich habe dementsprechend gestern eine Mail an info@telekom.de geschrieben und eine entsprechende Frist gesetzt. Reicht das oder muss ich noch einen Brief schreiben?

    Elrango

    Ich habe dementsprechend gestern eine Mail an info@telekom.de geschrieben und eine entsprechende Frist gesetzt. Reicht das oder muss ich noch einen Brief schreiben?


    Du beauftragst einen Anwalt und nimmst ihm die Arbeit ab?

    Ein seriöser Anwalt hätte selbst den Schriftverkehr in Gange gesetzt.

    1

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    @Gelöschter Nutzer 

    Du beauftragst einen Anwalt und nimmst ihm die Arbeit ab? Ein seriöser Anwalt hätte selbst den Schriftverkehr in Gange gesetzt.


    Du beauftragst einen Anwalt und nimmst ihm die Arbeit ab?

    Ein seriöser Anwalt hätte selbst den Schriftverkehr in Gange gesetzt.


    Du beauftragst einen Anwalt und nimmst ihm die Arbeit ab?

    Ein seriöser Anwalt hätte selbst den Schriftverkehr in Gange gesetzt.


    Das stimmt ja so nicht ganz was Du schreibst! Ich kann mich von einem Anwalt auch einfach beraten lassen.
    Wenn ich als Mandant nicht möchte, dass der Anwalt für mich tätigt wird, hat der Anwalt das zu akzeptieren.
    Das hat nicht mal Ansatzweiße was damit zu tun das der Anwalt unseriös ist.

    Schon mal daran gedacht, das jemand Geringverdiener ist und Beratungshilfe beantragt hat. Hier werden die
    Kosten dann nur für das Betratungsgespräch übernommen. Jeder weitere Handschlag kostet Geld. Und das
    ist bei Anwälten nicht grade wenig.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 6 Jahren

    @Elrango 

    Besser ist du suchst Dir einen neuen Anwalt. Ein generelles Sonderkündigungsrecht bei DSL Ausfall
    von einer Woche gibt es nicht. Allerdings steht Dir unter umständen Kostenerstattung und Schadensersatz zu.

    Bei bedarf sende ich dir gerne das Gerichtsurteil zu Fröhlich

    Und bevor du überhaupt fristlos Kündigen kannst, musst du deinen Vertragspartner erstmal nachweißlich
    auf den "Fehler" hinweißen und eine angemessene Frsit setzen. Und diese ist bei DSL mehr als 1 Woche.
    In der Regel 10 bis 14 Tage.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 6 Jahren

    Hallo @Elrango,

    wie in dem anderen Thread bereits geschrieben, meldet sich meine Kollege Pascal O. bei Ihnen, sobald er eine Rückmeldung aus der Fachabteilung zu der Störung bekommt.

    Bei Kündigungen, Fristsetzungen oder ähnlichem nutzen Sie besser eines dieser Online-Formulare.

    Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Sie verärgert sind. Aber es bringt leider nichts über mehrere Kanäle zu schreiben und dann auch noch verschiedenen Threads. Dadurch geht es nicht schneller, ganz im Gegenteil. Ich hoffe, dass wir Ihren Anschluss so schnell wie möglich wieder zum Laufen kriegen und die Kündigung damit hinfällig wird.

    Schönen Gruß Hakan Ö.

    1

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    @Gelöschter Nutzer @Elrango
    Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein sind beides Leistungen der Post mit rausgeschmissenen Geld.
    Am Ende beweist ihr damit nur, dass ein Briefumschlag beim Empfänger angekommen ist.
    Der Zugang des Schreibens welches sich ggf. im Briefumschlag mal befunden hatte, ist damit nicht bewiesen!

    Wenn müsst Ihr die Post per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
    Der beglaubigt gleich, was eingetütet wurde und kann per Postzustellungsurkunde (gelber Brief) auch bestätigten, was angekommen ist.

     

    Ergo: Spart euch das Geld. 😄 


    @Gelöschter Nutzer
    Der Anwalt tut so, als kommt man mit einer Fristsetzung aus irgendwas raus - das ist nicht so.
    Auch spielt es keine Rolle was vor der Fristsetzung so passiert ist, Anbieter und Kunde können das Entstörungspiel mit massig Technikern monatelang gespielt haben - solange der Kunde nie zur Mangelbeseitigung mit Fristsetzung aufgefordert hat, ist das davor alles goodwill.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 6 Jahren

    Hi @Elrango,

    wir stehen ja bereits schon rege in Kontakt. ich bestätige es Ihnen aber gerne hier noch einmal: Falls das am Montag nicht klappt, greift Ihr Sonderkündiungsrecht.

    Viele Grüße
    Pascal O.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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