Gelöst
Sonderkündigungsrecht bei Auszug am Zweitwohnsitz
vor einem Jahr
Ich habe gerade meinen Zweitwohnsitz in Bayern aufgegeben und bin vollständig nach Berlin umgezogen, habe mich in Bayern auch behördlich abgemeldet. An beiden Wohnsitzen habe ich einen Anschluss der Telekom. Der Anschluss am Zweitwohnsitz hat noch ungefähr ein Jahr Restlaufzeit, weil ich Glasfaser beauftragt hatte, die aber bis heute auf sich warten lässt.
Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht für diesen Anschluss? Ich kann den Anschluss ja nicht mitnehmen, da in Berlin in meiner Hauptwohnung bereits ein Telekom-Anschluss besteht.
Ein passendes Formular habe ich nicht gefunden. Danke für jede Hilfe.
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Geralt von Riva
vor einem Jahr
Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht für diesen Anschluss?
Nein, da gibt es kein Sonderkündigungsrecht.
Ich kann den Anschluss ja nicht mitnehmen, da in Berlin in meiner Hauptwohnung bereits ein Telekom-Anschluss besteht.
Theoretisch aber schon, da der Anschluss grundsätzlich möglich wäre.
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Akzeptierte Lösung
CobraCane
akzeptiert von
Geralt von Riva
vor einem Jahr
Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht für diesen Anschluss?
Nein, für die Aufgabe vom Zweitwohnsitz gibt es erst einmal kein Sonderkündigungsrecht.
Was du versuchen kannst:
Beauftrage einen Umzug an deine Erstwohnung, wenn die Telekom dann nicht exakt den selben Anschluss stellen kann dann hast du ein Sonderkündigungsrecht.
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say2k
Antwort
von
CobraCane
vor einem Jahr
karlo49 Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht für diesen Anschluss? Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht für diesen Anschluss? karlo49 Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht für diesen Anschluss? Nein, für die Aufgabe vom Zweitwohnsitz gibt es erst einmal kein Sonderkündigungsrecht. Was du versuchen kannst: Beauftrage einen Umzug an deine Erstwohnung, wenn die Telekom dann nicht exakt den selben Anschluss stellen kann dann hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht für diesen Anschluss?
Nein, für die Aufgabe vom Zweitwohnsitz gibt es erst einmal kein Sonderkündigungsrecht.
Was du versuchen kannst:
Beauftrage einen Umzug an deine Erstwohnung, wenn die Telekom dann nicht exakt den selben Anschluss stellen kann dann hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Das hat schon mal jemand versucht. Ist nachher vom Gericht gekippt worden, weil ein Anschluss bereits in der Wohnung über die Telekom vorhanden war. Genau dafür ist das TKG nicht gemacht worden und das haben auch die Richter so gesehen.
Ich muss den Fall mal bei Gelegenheit raussuchen.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
CobraCane
karlo49
vor einem Jahr
Danke, das probiere ich.
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say2k
akzeptiert von
мαтαıмακı
vor einem Jahr
karlo49 Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht für diesen Anschluss? Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht für diesen Anschluss? karlo49 Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht für diesen Anschluss? Nein, für die Aufgabe vom Zweitwohnsitz gibt es erst einmal kein Sonderkündigungsrecht. Was du versuchen kannst: Beauftrage einen Umzug an deine Erstwohnung, wenn die Telekom dann nicht exakt den selben Anschluss stellen kann dann hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht für diesen Anschluss?
Nein, für die Aufgabe vom Zweitwohnsitz gibt es erst einmal kein Sonderkündigungsrecht.
Was du versuchen kannst:
Beauftrage einen Umzug an deine Erstwohnung, wenn die Telekom dann nicht exakt den selben Anschluss stellen kann dann hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Das hat schon mal jemand versucht. Ist nachher vom Gericht gekippt worden, weil ein Anschluss bereits in der Wohnung über die Telekom vorhanden war. Genau dafür ist das TKG nicht gemacht worden und das haben auch die Richter so gesehen.
Ich muss den Fall mal bei Gelegenheit raussuchen.
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karlo49
akzeptiert von
Geralt von Riva
vor einem Jahr
"Wir verstehen Ihren Wunsch – können Ihren Vertrag aber nicht vorzeitig beenden.
Denn es gibt in diesem Fall keinen Grund für eine vorzeitige Kündigung. Wir haben festgestellt, dass Sie an beiden Standorten – am bisherigen wie auch am neuen – selbst der Anschlussinhaber sind. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung bieten wir in diesem Fall nicht an. Leider können wir da keine Ausnahme machen.
Ihr Vertrag endet nach der vereinbarten Mindestlaufzeit am 30.03.2025"
Diesen Text hat die Telekom mir zugeschickt, nachdem ich gestern den Wunsch äußerte, vorzeitig aus dem Vertrag an meinem Zweitwohnsitz entlassen zu werden. Nun könnte man meinen, die Treue eines Kunden zur Telekom über 36 Jahre am Hauptwohnsitz könnte Grund genug sein, den Kunden z.B. aus Kulanz aus dem Vertrag am Nebenwohnsitz zu lassen, zumal der Telekom am Nebenwohnsitz ja durch die Kündigung kein Verlust entsteht, da sie dem Nachmieter, wie ich sicher weiß, bereits ein Angebot am Nebenwohnsitz unterbreitet hat und dieser entschlossen ist, bei der Telekom zu unterschreiben oder er hat bereits unterschrieben. Aber nein, doppelte Einnahmen für denselben Anschlusspunkt über ein Jahr lang sind interessanter als der alte Kunde.
So muss ich mich nach 36 Jahren endlich mal bei den Mitbewerbern kundig machen, um wenigsten einen Teil der Gebühren für keine Gegenleistung der Telekom einzusparen, und den Vertrag am Hauptwohnsitz - diesmal ohne Kündigungsfrist – bei der Telekom kündigen. Zurück komm ich dann wohl nicht mehr.
Kundenbindung wäre was anders gewesen.
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olliMD
Antwort
von
karlo49
vor einem Jahr
die Treue eines Kunden
die Treue eines Kunden
Dafür gibt es im Mobilfunk den Treuebonus. Ansonsten steht der Grundsatz, das geschlossene Verträge eingehalten werden müssen. Dafür ist man erwachsen und kennt die Bedingungen eines Vertrages. Deine Ankündigung, auch den anderen Vertrag nun zu kündigen, nur, weil sich die Telekom an den Vertrag hält und Dir nichts schenkt, zeugt von latenter Erpressung. Es ist alles Deine Entscheidung, schieb dann nicht die Verantwortung auf deine Vertragspartner.
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say2k
Antwort
von
karlo49
vor einem Jahr
"Wir verstehen Ihren Wunsch – können Ihren Vertrag aber nicht vorzeitig beenden. Denn es gibt in diesem Fall keinen Grund für eine vorzeitige Kündigung. Wir haben festgestellt, dass Sie an beiden Standorten – am bisherigen wie auch am neuen – selbst der Anschlussinhaber sind. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung bieten wir in diesem Fall nicht an. Leider können wir da keine Ausnahme machen. Ihr Vertrag endet nach der vereinbarten Mindestlaufzeit am 30.03.2025" Diesen Text hat die Telekom mir zugeschickt, nachdem ich gestern den Wunsch äußerte, vorzeitig aus dem Vertrag an meinem Zweitwohnsitz entlassen zu werden. Nun könnte man meinen, die Treue eines Kunden zur Telekom über 36 Jahre am Hauptwohnsitz könnte Grund genug sein, den Kunden z.B. aus Kulanz aus dem Vertrag am Nebenwohnsitz zu lassen, zumal der Telekom am Nebenwohnsitz ja durch die Kündigung kein Verlust entsteht, da sie dem Nachmieter, wie ich sicher weiß, bereits ein Angebot am Nebenwohnsitz unterbreitet hat und dieser entschlossen ist, bei der Telekom zu unterschreiben oder er hat bereits unterschrieben. Aber nein, doppelte Einnahmen für denselben Anschlusspunkt über ein Jahr lang sind interessanter als der alte Kunde. So muss ich mich nach 36 Jahren endlich mal bei den Mitbewerbern kundig machen, um wenigsten einen Teil der Gebühren für keine Gegenleistung der Telekom einzusparen, und den Vertrag am Hauptwohnsitz - diesmal ohne Kündigungsfrist – bei der Telekom kündigen. Zurück komm ich dann wohl nicht mehr. Kundenbindung wäre was anders gewesen.
"Wir verstehen Ihren Wunsch – können Ihren Vertrag aber nicht vorzeitig beenden.
Denn es gibt in diesem Fall keinen Grund für eine vorzeitige Kündigung. Wir haben festgestellt, dass Sie an beiden Standorten – am bisherigen wie auch am neuen – selbst der Anschlussinhaber sind. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung bieten wir in diesem Fall nicht an. Leider können wir da keine Ausnahme machen.
Ihr Vertrag endet nach der vereinbarten Mindestlaufzeit am 30.03.2025"
Diesen Text hat die Telekom mir zugeschickt, nachdem ich gestern den Wunsch äußerte, vorzeitig aus dem Vertrag an meinem Zweitwohnsitz entlassen zu werden. Nun könnte man meinen, die Treue eines Kunden zur Telekom über 36 Jahre am Hauptwohnsitz könnte Grund genug sein, den Kunden z.B. aus Kulanz aus dem Vertrag am Nebenwohnsitz zu lassen, zumal der Telekom am Nebenwohnsitz ja durch die Kündigung kein Verlust entsteht, da sie dem Nachmieter, wie ich sicher weiß, bereits ein Angebot am Nebenwohnsitz unterbreitet hat und dieser entschlossen ist, bei der Telekom zu unterschreiben oder er hat bereits unterschrieben. Aber nein, doppelte Einnahmen für denselben Anschlusspunkt über ein Jahr lang sind interessanter als der alte Kunde.
So muss ich mich nach 36 Jahren endlich mal bei den Mitbewerbern kundig machen, um wenigsten einen Teil der Gebühren für keine Gegenleistung der Telekom einzusparen, und den Vertrag am Hauptwohnsitz - diesmal ohne Kündigungsfrist – bei der Telekom kündigen. Zurück komm ich dann wohl nicht mehr.
Kundenbindung wäre was anders gewesen.
Wie bereits vorher erwähnt.
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der_Lutz
Antwort
von
karlo49
vor einem Jahr
und den Vertrag am Hauptwohnsitz - diesmal ohne Kündigungsfrist – bei der Telekom kündigen.
und den Vertrag am Hauptwohnsitz - diesmal ohne Kündigungsfrist – bei der Telekom kündigen.
Dann kündige am Hauptwohnsitz und ziehe im Anschluß den Vertrag der Nebenwohnung dorthin um, fertig 🤷🏼♂️
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Antwort
von
karlo49
Kleiner_starker_Kaffee
vor einem Jahr
Was haben 36 Jahre Kunde mit dem Einhalten geschlossener Verträge zu tun? @karlo49
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karlo49
vor einem Jahr
Sie haben etwas mit Kulanz und Kundenbindung zu tun. Ist doch nicht so schwer zu verstehen, dass es noch mehr gibt als Vertragstexte im Kundenverhältnis.
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olliMD
Antwort
von
karlo49
vor einem Jahr
Sie haben etwas mit Kulanz und Kundenbindung zu tun.
Sie haben etwas mit Kulanz und Kundenbindung zu tun.
Bei so einem schon kostenoptimierten Massenmarktprodukt ist nicht viel Luft, um was zu verschenken, ohne Gegenleistung.
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von
karlo49
Uneingeloggter Nutzer
Frage
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karlo49