Kündigung Zweitwohnsitz

vor einem Jahr

Ich haben sowohl am Haupt- als auch dem Nebenwohnsitz einen Telekom Festnetzvertrag. Der Hausstand am Zweitwohnsitz wird aufgegeben. Inwiefern kann ich zu diesem Zeitpunkt meinen Vertrag dort kündigen?

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  • vor einem Jahr

    Grüße @schnucke1987 

    schnucke1987

    Inwiefern kann ich zu diesem Zeitpunkt meinen Vertrag dort kündigen?

    Inwiefern kann ich zu diesem Zeitpunkt meinen Vertrag dort kündigen?
    schnucke1987
    Inwiefern kann ich zu diesem Zeitpunkt meinen Vertrag dort kündigen?

    Nur zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, wenn der Vertrag auch auf dich läuft wie auch der Hauptwohnsitz.

     

    Es gibt auch welche, die behaupten, das es klappen soll, wenn man einen Umzug beauftragt an den Hauptwohsitz, mit einer Haushaltszusammenführung.

    Ich bezweifle, das es klappt.

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    von

  • vor einem Jahr

    schnucke1987

    Ich haben sowohl am Haupt- als auch dem Nebenwohnsitz einen Telekom Festnetzvertrag. Der Hausstand am Zweitwohnsitz wird aufgegeben. Inwiefern kann ich zu diesem Zeitpunkt meinen Vertrag dort kündigen?

    Ich haben sowohl am Haupt- als auch dem Nebenwohnsitz einen Telekom Festnetzvertrag. Der Hausstand am Zweitwohnsitz wird aufgegeben. Inwiefern kann ich zu diesem Zeitpunkt meinen Vertrag dort kündigen?

    schnucke1987

    Ich haben sowohl am Haupt- als auch dem Nebenwohnsitz einen Telekom Festnetzvertrag. Der Hausstand am Zweitwohnsitz wird aufgegeben. Inwiefern kann ich zu diesem Zeitpunkt meinen Vertrag dort kündigen?


    Zum Ende der Vertragslaufzeit. 

    Es gibt aber auch kleine Lichtblicke... schau mal hier -> Antwort vom Team -> https://telekomhilft.telekom.de/t5/Festnetz-Internet/Kuendigung-Zweitwohnsitz-keine-Sonderkuendigungsrecht-wie/td-p/3943349#:~:text=in%20diesem%20Fall%20(Umzug%20zu,dich%20jetzt%20wieder%20umgemeldet%20hast.

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  • vor einem Jahr

    nur wenn du diesen umziehst und eine gleichwertig Leitung am neuen Wohnsitz nicht möglich ist.

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    von

  • vor einem Jahr

    Sind die Leistungen am Zweitwohnsitz besser als am Erstwohnsitz.

    Wenn nan dir am Erstwohnsitz nicht diesen Umfang bieten kann...dann hast du sonderkünd.recht..

     

    In dem fall Umzug beantragen...

    Sonst nur kulanz..

    Oder..

    Mindestvertragszeit am zweitwohnsitz evtl vorbei ,??

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    von

    vor einem Jahr

    @HARTMUTIX  schrieb:
    Wenn nan dir am Erstwohnsitz nicht diesen Umfang bieten kann...dann hast du sonderkünd.recht..

    Wenn es klappen sollte.

    Denn man muss bei Umzug auch dies nachweisen mit Unterlagen @HARTMUTIX .

    Daher, wie soll das gehen?

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    von

  • vor einem Jahr

    @schnucke1987 

    Auch schon umgekehrt gedacht, den Vertrag vom Zweitwohnsitz umziehen und den Vertrag am Haupwohnsitz kündigen?
    Vllt. dieser Vertrag nicht mehr in der Mindestlaufzeit und kann monatlich gekündigt werden?

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    von

    vor einem Jahr

    Hallo @schnucke1987,

     

    vielen Dank für deinen Beitrag in der Community.

     

    Leider gibt es in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht. Du kannst deinen Vertrag fristgerecht kündigen.

     

    Viele Grüße
    Sarah E.

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