Gelöst

Sonderkündigungsrecht bei Auszug am Zweitwohnsitz

vor 11 Monaten

Ich habe gerade meinen Zweitwohnsitz in Bayern aufgegeben und bin vollständig nach Berlin umgezogen, habe mich in Bayern auch behördlich abgemeldet. An beiden Wohnsitzen habe ich einen Anschluss der Telekom. Der Anschluss am Zweitwohnsitz hat noch ungefähr ein Jahr Restlaufzeit, weil ich Glasfaser beauftragt hatte, die aber bis heute auf sich warten lässt.
Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht für diesen Anschluss? Ich kann den Anschluss ja nicht mitnehmen, da in Berlin in meiner Hauptwohnung bereits ein Telekom-Anschluss besteht. 

Ein passendes Formular habe ich nicht gefunden. Danke für jede Hilfe. 

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    akzeptiert von

    vor 11 Monaten

    @karlo49  schrieb:
    Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht für diesen Anschluss?

    Nein, für die Aufgabe vom Zweitwohnsitz gibt es erst einmal kein Sonderkündigungsrecht.


    Was du versuchen kannst:
    Beauftrage einen Umzug an deine Erstwohnung, wenn die Telekom dann nicht exakt den selben Anschluss stellen kann dann hast du ein Sonderkündigungsrecht.

    1

    Antwort

    von

    vor 11 Monaten


    @CobraCane  schrieb:
    @karlo49  schrieb:
    Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht für diesen Anschluss?

    Nein, für die Aufgabe vom Zweitwohnsitz gibt es erst einmal kein Sonderkündigungsrecht.


    Was du versuchen kannst:
    Beauftrage einen Umzug an deine Erstwohnung, wenn die Telekom dann nicht exakt den selben Anschluss stellen kann dann hast du ein Sonderkündigungsrecht.


    Das hat schon mal jemand versucht. Ist nachher vom Gericht gekippt worden, weil ein Anschluss bereits in der Wohnung über die Telekom vorhanden war.  Genau dafür ist das TKG nicht gemacht worden und das haben auch die Richter so gesehen.

     

    Ich muss den Fall mal bei Gelegenheit raussuchen. 

  • Akzeptierte Lösung

    1 Sterne Mitglied

    akzeptiert von

    vor 11 Monaten

    "Wir verstehen Ihren Wunsch – können Ihren Vertrag aber nicht vorzeitig beenden.
    Denn es gibt in diesem Fall keinen Grund für eine vorzeitige Kündigung. Wir haben festgestellt, dass Sie an beiden Standorten – am bisherigen wie auch am neuen – selbst der Anschlussinhaber sind. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung bieten wir in diesem Fall nicht an. Leider können wir da keine Ausnahme machen.
    Ihr Vertrag endet nach der vereinbarten Mindestlaufzeit am 30.03.2025"

    Diesen Text hat die Telekom mir zugeschickt, nachdem ich gestern den Wunsch äußerte, vorzeitig aus dem Vertrag an meinem Zweitwohnsitz entlassen zu werden. Nun könnte man meinen, die Treue eines Kunden zur Telekom über 36 Jahre am Hauptwohnsitz könnte Grund genug sein, den Kunden z.B.  aus Kulanz aus dem Vertrag am Nebenwohnsitz zu lassen, zumal der Telekom am Nebenwohnsitz ja durch die Kündigung kein Verlust entsteht, da sie dem Nachmieter, wie ich sicher weiß, bereits ein Angebot am Nebenwohnsitz unterbreitet hat und dieser entschlossen ist, bei der Telekom zu unterschreiben oder er hat bereits unterschrieben. Aber nein, doppelte Einnahmen für denselben Anschlusspunkt über ein Jahr lang sind interessanter als der alte Kunde.

    So muss ich mich nach 36 Jahren endlich mal bei den Mitbewerbern kundig machen, um wenigsten einen Teil der Gebühren für keine Gegenleistung der Telekom einzusparen, und den Vertrag am Hauptwohnsitz - diesmal ohne Kündigungsfrist – bei der Telekom kündigen. Zurück komm ich dann wohl nicht mehr.

    Kundenbindung wäre was anders gewesen.  

    3

    Antwort

    von

    vor 11 Monaten

    @karlo49  schrieb:

    und den Vertrag am Hauptwohnsitz - diesmal ohne Kündigungsfrist – bei der Telekom kündigen. 

    Dann kündige am Hauptwohnsitz und ziehe im Anschluß den Vertrag der Nebenwohnung dorthin um, fertig 🤷🏼‍♂️

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