Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Ausland

vor 13 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe jetzt bereits 3 Schriftwechsel mit dem Kundenservice der Telekom gehabt und habe jeweils ein standardisiertes Antwortschreiben erhalten. Ich hoffe, dass ich hier vllt. eine etwas individueller Hilfe erhalte.
Zum 10.05.2012 hat die Bundesregierung das Telekommunikationsgesetz grundlegend geändert und damit auch uU die Folgen eines Umzuges ins Ausland bei bestehenden Vertragsverhältnissen. Bis zum 09.05.2012 war eine Entscheidung des BGH maßgebend (Az.: III ZR 57/10), auf deren Grundlage der Kundenservice der Telekom mir 2x geantwortet hat.
Der Tenor der Antwortschreiben war: Sonderkündigung gerne, aber nur als Vertragsauflösung, sodass ich alle ausstehenden Beträge bis Vertragsende begleichen muss.
Dies entspricht jedoch nicht mehr der aktuellen Rechtslage, da wie oben bereits erwähnt das deutsche Recht zum 10.05.2012 dahingehend angepasst wurde, dass mir als Kunde ein Sonderkündigungsrecht gemäß §46 Abs. 8 TKG zusteht.
Hierzu ein Auszug:
"(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. "
Diese Regelung ist nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale und meinem Anwalt eindeutig und eigentlich nicht auslegbar. Foglich habe ich meinen Vertrag fristgerecht zum 31.10.2012 gekündigt. Als Antwort hatte ich dann die o.g. Antwortschreiben erhalten.
In diesen Schreiben geht die Telekom nicht einmal auf meine Argumentation ein und antwortet einfach gebetsmühlenartig nach altem Recht. Gemäß der Kundenservice-Hotline "weiß die Telekom nichts von dieser Regelung und handelt entsprechend nur nach den internen Vorgaben."
Ich bin zutiefst enttäuscht über dieses Verhalten und hoffe, dass sie mein Anliegen an einen sachkundigen Mitarbeiter weiterleiten können, da ich aus dem "Standard-Kundenservice" wohl weiter nur diese Schreiben erhalten werde.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan Niklas W.

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