Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Ausland
vor 13 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe jetzt bereits 3 Schriftwechsel mit dem Kundenservice der Telekom gehabt und habe jeweils ein standardisiertes Antwortschreiben erhalten. Ich hoffe, dass ich hier vllt. eine etwas individueller Hilfe erhalte.
Zum 10.05.2012 hat die Bundesregierung das Telekommunikationsgesetz grundlegend geändert und damit auch uU die Folgen eines Umzuges ins Ausland bei bestehenden Vertragsverhältnissen. Bis zum 09.05.2012 war eine Entscheidung des BGH maßgebend (Az.: III ZR 57/10), auf deren Grundlage der Kundenservice der Telekom mir 2x geantwortet hat.
Der Tenor der Antwortschreiben war: Sonderkündigung gerne, aber nur als Vertragsauflösung, sodass ich alle ausstehenden Beträge bis Vertragsende begleichen muss.
Dies entspricht jedoch nicht mehr der aktuellen Rechtslage, da wie oben bereits erwähnt das deutsche Recht zum 10.05.2012 dahingehend angepasst wurde, dass mir als Kunde ein Sonderkündigungsrecht gemäß §46 Abs. 8 TKG zusteht.
Hierzu ein Auszug:
"(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. "
Diese Regelung ist nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale und meinem Anwalt eindeutig und eigentlich nicht auslegbar. Foglich habe ich meinen Vertrag fristgerecht zum 31.10.2012 gekündigt. Als Antwort hatte ich dann die o.g. Antwortschreiben erhalten.
In diesen Schreiben geht die Telekom nicht einmal auf meine Argumentation ein und antwortet einfach gebetsmühlenartig nach altem Recht. Gemäß der Kundenservice-Hotline "weiß die Telekom nichts von dieser Regelung und handelt entsprechend nur nach den internen Vorgaben."
Ich bin zutiefst enttäuscht über dieses Verhalten und hoffe, dass sie mein Anliegen an einen sachkundigen Mitarbeiter weiterleiten können, da ich aus dem "Standard-Kundenservice" wohl weiter nur diese Schreiben erhalten werde.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan Niklas W.
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vor 8 Jahren
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Wiebke S.
Telekom hilft Team
vor 13 Jahren
Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Ausland
Hallo zusammen, beim Umzug ins Ausland muss man grundsätzlich zwischen Mobilfunk und Festnetz unterscheiden. Im Mobilfunkbereich haben wir viel mehr Möglichkeiten, zum Beispiel wenn der Umzug in ein Land geht, in dem es T-Mobile gibt oder einfach jemand euren deutschen Mobilfunkvertrag mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.
Im Sinne einer kundenorientieren Lösung, bieten wir denjenigen unter euch, die zu ihrem Auslands-Umzug noch keine abschließende Lösung erhalten haben an, dass sie uns eine E-Mail an Sonderteam-telekom-hilft@telekom.de senden. Bitte gebt eure Kundendaten und den Link zu diesem Thread, so wie eine Rufnummer/Mobilfunknummer, unter der ihr für Rückfragen erreichbar seid, an. Als Betreff verwendet bitte "Festnetz (bzw. Mobilfunk): Umzug Ausland".
Hallo zusammen,
wir melden uns an dieser Stelle erneut, um über die bevorstehende Schließung des oben aufgeführten Sonderteam-Postfaches zu informieren. Wir haben dies seinerzeit ins Leben gerufen, um Sie möglichst schnell und effizient zu unterstützen. Da wir hier seit geraumer Zeit keinen erhöhten Handlungsbedarf mehr feststellen können, wird das Postfach mit Wirkung zum 15. August 2013 geschlossen.
Sollten Sie hierzu noch ein Anliegen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich weiterhin gerne zur Verfügung. Bitte schildern Sie uns dies dann in einem eigenen Beitrag.
Vielen Dank und viele Grüße
Ihr Telekom-hilft Team
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Leenard R.
Telekom hilft Team
vor 13 Jahren
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yuni.rg.54
vor 12 Jahren
Doch mein Mann bleibt noch drei weitere Monate, die Lösung von 3 Monaten würde einfach perfekt passen.
viele Grüße
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Anonymous User
vor 12 Jahren
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Bestie:Mensch
vor 12 Jahren
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Julia S.
Telekom hilft Team
vor 12 Jahren
ich habe gesehen, dass du uns auch eine E-Mail geschickt hast. Wir prüfen dein Anliegen so schnell wie möglich und melden uns bei dir, versprochen.
Gruß Jule
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alpsut
vor 12 Jahren
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang M.
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Annika-Janja B.
Telekom hilft Team
vor 12 Jahren
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alpsut
vor 12 Jahren
Auch auf Ihrer Feedbackseite gab es dieses Fall auch schon: http://feedback.telekom-hilft.de/questions/kundigung-bei-auslandsumzug auch ohne Ablösesumme!
Zur Ablösesumme, wieso soll ich Ende Mai 250,- € bezahlen ( 50 % der Grundgebühr) und 3 Monate später plötzlich 246,- € ( 80 %), eigentlich müsste es doch nach 3 Monaten deutlich billiger werden, da die Laufzeit dann nur noch 7 Monate ist, kann die Telekom nicht rechnen?
Meine Nachmieter sind auch schon ziemlich schlecht auf die Telekom zu sprechen, da diese erst einen neuen Anschluss bekommen, wenn mein Vertrag endlich beendet ist.
Grüße
Wolfgang
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Bestie:Mensch
vor 12 Jahren
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