Gelöst
Sonderkündigungsrecht bei Umzug, wenn neue Wohnung nur Kabelnetz hat?
vor 6 Jahren
In meiner jetzigen Wohnung habe ich MagentaEins mit dem Speedport Hybrid LTE . Ich ziehe um und in der neuen Wohnung besteht nur Kabelnetz. Was nun? Sonderkündigungsrecht? Und was muss ich tun?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Telefonisch oder im Shop Umzug beauftragen, ist der nicht 1 zu 1 möglich kannst du mit Dreimonatsfrist kündigen.
5
Antwort
von
vor 6 Jahren
Laut Verfügbarkeit wäre der Anschluss dort möglich, ist er aber nicht. Unitymedia war vor 6 Jahren dort und hat dort alles auf Kabelnetz geändert. Wieso zeigt es dann Verfügbar an?
Das ist das was ich meine.
Der Kabelanschluss kommt über ein Koax-Kabel in die Wohnung.
Der Anschluß sieht aus wie ein Fernseh- und/oder Satelliten-Antennenanschluß.
Parallel dazu kann es aber auch noch einen Telefonanschluß über eine Zweidrahtleitung an einer Telefondose geben.
Deswegen am besten einen Umzug des Telefonanschlusses beauftragen.
oder noch besser, auf die Recherche eines Teamie warten.
Wenn Du das möchtest, ist es erforderlich, dass Du deine Kontakt- und Kunden-Daten in deinem Profil hinterlegst.
Diese Daten können dann nur von Dir und von Telekom-Mitarbeitern des Teams gesehen werden.
Datenschutz ist also gewährleistet.
Hier geht´s zum Profil:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-profile-userdata
Wenn dies geschehen ist, bitte kurze Nachricht hier im Thread.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Unitymedia war vor 6 Jahren dort und hat dort alles auf Kabelnetz geändert.
Das wäre aber sehr ungewöhnlich, dass der Unitymedia eine von der Telekom verlegte Infrastruktur ( APL , TAE ,...) entfernen würde.
Zwar nicht auszuschließen wenn der Hauseigentümer das explizit so möchte, aber durchaus ungewöhnlich.
Insbesondere da Unitymedia auf eine ganz andere Verkabelung setzt als die Telekom.
Ich habe hier sowohl VDSL der Telekom als auch einen Kabelanschluss des Vodafone (das ist der Laden, der den Unitymedia gekauft hat).
Antwort
von
vor 6 Jahren
konnte dir schon weitergeholfen werden oder kann ich noch unterstützen?
Liebe Grüße, Steffi B.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von