Sonderkündigungsrecht Hausverkauf - wohnort bleibt
5 years ago
Guten Tag,
ich habe mein Haus verkauft somit hat sich der Eigentümer geändert.
Allerdings werde ich in dem Haus weiterhin wohnen (als Mieter).
In dem gesamten Haus gibt es nur einen Anschluss für mehrere Haushalte.. (Altlast der Familie)
Der neue Hauseigentümer hat allerdings kein Interesse an dem Telekomvetrag.
Deshalb die Frage ob ich hier vorm Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann da ich nicht mehr Eigentümer des Hauses bin?
Oder muss ich bis zum offiziellen Ende der Vertragslaufzeit bezahlen?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
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3 years ago
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Hubert Eder
5 years ago
Hallo @cschaed,
ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur bei einem Umzug.
viele Grüße
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der_Lutz
5 years ago
Hier liegt kein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor.
Warum sollte sich an deinem Telekomvertrag auch irgendwas ändern.
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Ludwig II
5 years ago
@cschaed
Durch den Eigentümerwechsel hat sich doch nicht am Vertragsverhältnis mit der Telekom geändert.
Du kannst deinen Anschluß weiter nutzen wie bisher.
Auch ein Umzug findet nicht statt, wenn du nicht die Wohnung innerhalb des Hauses wechselst?
Oder will der neue Eigentümer die APL kündigen und duch die Telekom abbauen lassen?
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muc80337_2
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Ludwig II
5 years ago
Auch bei einer Mieterhöhung gibt es kein Sonderkündigungsrecht.
Es geht um die Meldung beim Einwohnermeldeamt - die wirst Du ja vermutlich auch nicht ändern
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patrickn
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Ludwig II
5 years ago
Das wäre dann wohl das Problem des Eigentümers wenn er jetzt doch einen Anschluss will welcher durch dich belegt ist und es wirklich keine weitere Leitung geben sollte.
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Ludwig II
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Ludwig II
5 years ago
@patrickn
Der neue Eigentümer hat kein Interesse an einem Telekomvertrag.
Wenn das später mal anders ein sollte, ist es tatsächlich dessen Problem.
@cschaed
Für dich ändert sich eigentlich gar nichts.
Der Vertrag mit der Telekom läuft weiter wie bisher.
Der Vertrag besteht zwischen dir (als natürliche Person) und der Telekom.
Ob du Eigentümer, Mieter oder Wohnungsnutzer in irgend einer besonderen rechtlichen Form bist, ist da völlig unerheblich.
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Ludwig II
Karsten L.
Telekom hilft Team
5 years ago
Hier hat dir unsere Community bereits die richtigen Antworten geben. @Ludwig II hat es noch einmal abschließen korrekt beantwortet. Sollte es weitere Rückfragen geben, sind wir hier.
Gruß
Karsten L.
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cschaed