Sonderkündigungsrecht Hausverkauf - wohnort bleibt

vor 5 Jahren

Guten Tag,

ich habe mein Haus verkauft somit hat sich der Eigentümer geändert.

Allerdings werde ich in dem Haus weiterhin wohnen (als Mieter).

In dem gesamten Haus gibt es nur einen Anschluss für mehrere Haushalte.. (Altlast der Familie)

Der neue Hauseigentümer hat allerdings kein Interesse an dem Telekomvetrag.

 

Deshalb die Frage ob ich hier vorm Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann da ich nicht mehr Eigentümer des Hauses bin?
Oder muss ich bis zum offiziellen Ende der Vertragslaufzeit bezahlen?

 

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

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8

  • vor 5 Jahren

    Hallo @cschaed,

     

    ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur bei einem Umzug.

     

    viele Grüße

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 5 Jahren

    Hier liegt kein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor.

    Warum sollte sich an deinem Telekomvertrag auch irgendwas ändern.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 5 Jahren

    @cschaed 

    Durch den Eigentümerwechsel hat sich doch nicht am Vertragsverhältnis mit der Telekom geändert.

    Du kannst deinen Anschluß weiter nutzen wie bisher.

    Auch ein Umzug findet nicht statt, wenn du nicht die Wohnung innerhalb des Hauses wechselst?

    Oder will der neue Eigentümer die APL kündigen und duch die Telekom abbauen lassen?

    4

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    @patrickn 

    Der neue Eigentümer hat kein Interesse an einem Telekomvertrag.

    Wenn das später mal anders ein sollte, ist es tatsächlich dessen Problem.

    @cschaed 

    Für dich ändert sich eigentlich gar nichts.

    Der Vertrag mit der Telekom läuft weiter wie bisher.

    Der Vertrag besteht zwischen dir (als natürliche Person) und der Telekom.

    Ob du Eigentümer, Mieter oder Wohnungsnutzer in irgend einer besonderen rechtlichen Form bist, ist da völlig unerheblich.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 5 Jahren

    Hallo @cschaed

    Hier hat dir unsere Community bereits die richtigen Antworten geben. @Ludwig II hat es noch einmal abschließen korrekt beantwortet. Sollte es weitere Rückfragen geben, sind wir hier.

    Gruß
    Karsten L.

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