Gelöst

Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG bei Umzug in Wohnung mit bereits vorhandenem Internetanbieter

vor 4 Stunden

Liebe Community, 

ich habe ein Problem bezüglich eines Sonderkündigungsrechts nach TKG . Ich versuche seit einiger Zeit meinen MagentaZuhause M Vertrag zu kündigen. Auch nach – wirklich zahlreichen und sehr zeitaufwändigen – Versuchen ist dies bisher leider nicht gelungen. 

Der Sachverhalt ist wie folgt: Ich ziehe mit meiner Partnerin in ihrer Wohnung zusammen. Sie hat bereits einen Internetvertrag bei einem anderen Anbieter, der in dieser Wohnung genutzt wird und auch nicht gekündigt werden kann (Mindestvertragslaufzeit bis November 2026). Es gibt in der Wohnung nur einen Anschluss, so dass es auch faktisch nicht möglich ist, beide Verträge zu nutzen. Dies wurde von einem Telekom-Techniker auch bereits bestätigt. Zudem liegt ein Schreiben der Hausverwaltung vor das deutlich macht dass keine weitere TAE Dose installiert werden darf.

Meines Erachtens habe ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG . Die offizielle (und bindende!) Gesetzesbegründung ist dahingehend eindeutig: 

„Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.“ (BT-Drucks. 19/26108 , S. 293, vgl. hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf

Obwohl von einem Telekom-Techniker, für den ich im Übrigen noch 50 € bezahlen soll, bereits bestätigt wurde, dass nicht beide Verträge genutzt werden können, wurde meine Kündigung nicht akzeptiert. In der Konsequenz kann ich meinen Vertrag nun weder kündigen noch nutzen.  

Dass die Telekom von mir ernsthaft verlangt, für den Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen, ohne die geschuldete Leistung zu erbringen, kann ich mir nicht vorstellen. Ich habe sogar schon ein Schreiben bekommen, dass mein Auftrag bezüglich dem Umzug von der Telekom storniert wurde und dass ich den Router zurück schicken soll. Eine Kündigung ist jedoch nicht möglich. Also soll ich einen Telekom Leistung noch weitere 18 Monate zahlen, die ich überhaupt nicht nutzen kann. Ich habe gesehen, dass andere – ähnliche Fälle – in der Community gelöst werden konnten und bitte daher um Hilfe. 

Bisher ist für mich besonders der erhebliche Zeitaufwand, den ich mit in dieser Sache erbringen musste, äußerst ärgerlich. Insbesondere, dass es nicht möglich ist, im Kundenservice den gleichen Sachbearbeiter mehrmals zu erreichen, das Problem immer von Neuem geschildert werden muss und mir teils sehr widersprüchliche Dinge gesagt wurden, ist aus Verbrauchersicht sehr unbefriedigend. 

Ich hatte bisher den Eindruck, dass die Telekom als faires Unternehmen agiert und wäre sehr enttäuscht, wenn sich dies ändern sollte.

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vor 3 Stunden

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Gelöschter Nutzer

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Stunden

      Hallo @Nadine_V ,

       

      schön, dass ich dich direkt erreicht habe. 🤗


      Wie besprochen, haben die Kolleg*innen nach der Rückmeldung vom Außendienst deinen Anschluss zu heute gekündigt. Die Fahrtkosten werden dir auch erstattet. Schaue gerne dazu in deinen E-Mail-Eingang. 

       

      Bitte denk du noch daran, den Speedport an uns zurückzusenden, damit die Miete wegfällt. 

       

      Viele Grüße und ganz viel Glück in den neuen 4 Wänden🏡💗

      Svenja 

      1

      von

      vor 3 Stunden

      Hallo Svenja,

      danke für den netten und schnellen Austausch! 

      Deine Email, dass der Vertrag beendet wurde, habe ich erhalten. Den Router schicke ich so schnell es geht zurück. 

      Vielen Dank auch dass die Fahrtkosten erstattet werden. 

      Damit ist das Problem für mich gelöst. 

      Vielen Dank und eine schöne Woche! 

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

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