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Sonderkündigungsrecht nach Wohnungswechsel
vor 8 Jahren
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei wohnungswechsel
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Ludwig II
akzeptiert von
CyberSW
vor 8 Jahren
Nur wenn am neuen Wohnort, also in der neuen Wohnung die gleiche Leistung nicht möglich ist.
Siehe hierzu § 46 Abs. 8 Telekommunikationsgesetz:
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html
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Mikko
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von
Ludwig II
vor 8 Jahren
Oder wenn einer der unter https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/kuendigung-festnetz/kuendigungsgruende-festnetz erwähnten Gründe auf dich zutrifft.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Ludwig II
Akzeptierte Lösung
olliMD
akzeptiert von
olliMD
vor 4 Jahren
kann ich bei einem Wohnungswechsel meine Telefonnummer mitnehmen?
Wenn Du innerhalb des gleichen Ortsnetzes (Vorwahl) umziehst, ja.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
olliMD