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Sonderkündigungsrecht wenn gleichzeitig auch Privatkunde bei DTAG

11 years ago

Hallo liebes Service-Team,

 

steht einem Geschäftskunden ein Sonderkündigungsrecht ohne entspr. Ausgleichszahlung zu, wenn dieser gleichzeitig auch Privatkunde bei der DTAG ist (und auch bleibt)?

 

Hintergrund:

Mein Schwiegervater gibt aus Altergründen sein Geschäft auf und hat seinen Anschluß leider nicht fristgerecht gekündigt. Privat ist er ebenfalls Kunde bei der DTAG .

Auf seine Kündigung hin erhielt er ein Bestätigungsschreiben mit der Forderung nach einer Ausgleichszahlung aufgrund der noch verbleibenden Vertragslaufzeit. Ich hielt daraufhin Rücksprache mit der GK-Hotline und mir wurde zugesichert, dass dem Kunden in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht ohne entspr. Ausgleichszahlung zustehen würden.

 

Dem GK-Service wurde dann die erforderliche Gewerbeabmeldung inkl. Begleitschreiben zugeleitet, in dem darauf hingewiesen wurde, dass man von dem Sonderkündigungsrechts Gebrauch machen würde.

 

Daraufhin erhielt mein Schwiegervater ein Bestätigungsschreiben über den Eingang der Gewerbeabmeldung sowie unverändert die Aufforderung bzgl. der zu leistenden Ausgleichszahlung.

 

Zur erneuten Klarstellung hielt ich dann wieder Rücksprache mit der GK-Hotline. Auch hier wieder die Aussage: Sonderkündigungsrecht, keine Ausgleichszahlung erforderlich.

 

Das war am 20. Oktober. Da bis heute (10.11.) keine schriftliche Bestätigung eingegangen ist, hielt mein Schwiegervater erneut Rücksprache mit der GK-Hotline. Aussage: Es stünde ihm kein Sonderkündigungsrecht zu, die Forderung nach der Ausgleichszahlung bleibt bestehen.

 

Also: Besteht ein Sonderkündigungsrecht ja oder nein? Bei der GK-Hotline hängt die Antwort scheinbar vom Mitarbeiter ab!?

 

Danke schon mal vorab!

 

Gruß

Meyer

 

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    • 11 years ago

      Was sollte der PK Vertrag deines Schwiegervaters mit dem GK Vertrag der Firma deines Schiegervaters zu tun haben. Das die Beratung wieder falsch ist ist ne andere Sachen. Das Team hier sollte das abschließend klären können. Aber die Zahlung wäre erstmal rechtens.

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      11 years ago

      Als Geschäftskunde ist der Anschluss Ortsgebunden. Daher besteht dieses Recht der Sonderkündigung nicht. Ob der Berater aus Kulanz noch was anderes macht, ist davon natürlich ausgenommen.

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      11 years ago

      Kulanz ist sicherlich das(!) Stichwort.

       

      Nach fast vierzig Jahren Geschäftsbeziehungen könnte der Kunde aufgrund der ihm jetzt entgegen gebrachten Kulanz (hoher Ablösebetrag) und die bislang erhaltenen widersprüchlichen Aussagen auf die Idee kommen, auch über seine privaten Geschäftsbeziehungen nachzudenken.

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      11 years ago

      Erneuter Anruf bei der Hotline:

      Kein Sonderkündigungsrecht, keine erweiterte Kulanz.

       

      Das Thema hat sich damit (zumindest für mich) erledigt.

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      11 years ago

      Erneuter Anruf bei der Hotline:

      Kein Sonderkündigungsrecht, keine erweiterte Kulanz.

       

      Das Thema hat sich damit (zumindest für mich) erledigt.

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