Gelöst
Sonderkündigung Todesfall
vor einem Jahr
Guten Tag,
warum kann ein Anschluss, der wegen eines Todesfalls gekündigt wird, nicht einige Tage später abgeschaltet werden? Im speziellen Fall ist der Mensch am 16.02.2024 verstorben, die Kündigung ist am 10. März eingegangen, da vorher keine Sterbeurkunde vorlag und wird jetzt zum 10. April aufgehoben. Ich bitte um Klärung, vielen Dank.
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vor 11 Jahren
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vor 3 Jahren
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Akzeptierte Lösung
falk2010
akzeptiert von
*Paz Vizsla*
vor einem Jahr
Weil die Kündigungsfrist einen Monat beträgt und von den Erben offenbar akzeptiert wurde.
Ich kenne das auch nur so.
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Stefan
vor einem Jahr
Hast du denn in denn ein abweichendes Datum in die Kündigung geschrieben?
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*Paz Vizsla*
vor einem Jahr
Guten Tag, warum kann ein Anschluss, der wegen eines Todesfalls gekündigt wird, nicht einige Tage später abgeschaltet werden? Im speziellen Fall ist der Mensch am 16.02.2024 verstorben, die Kündigung ist am 10. März eingegangen, da vorher keine Sterbeurkunde vorlag und wird jetzt zum 10. April aufgehoben. Ich bitte um Klärung, vielen Dank.
Guten Tag,
warum kann ein Anschluss, der wegen eines Todesfalls gekündigt wird, nicht einige Tage später abgeschaltet werden? Im speziellen Fall ist der Mensch am 16.02.2024 verstorben, die Kündigung ist am 10. März eingegangen, da vorher keine Sterbeurkunde vorlag und wird jetzt zum 10. April aufgehoben. Ich bitte um Klärung, vielen Dank.
Ist doch alles ganz normal gelaufen. 10 Märze Eingang, Aufhebung 10.04.24. Es findet ja momentan ein maschinieller Rechnungslauf statt. Dort könnten dann auch noch ggf. Guthaben auflaufen die dann auch noch mal auf der Abschlussrechnung auftauchen könnten.
Einfach so sagen, Stop jetzt! funktioniert leider nicht.
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Akzeptierte Lösung
Kleiner_starker_Kaffee
akzeptiert von
*Paz Vizsla*
vor einem Jahr
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kuendigung/kuendigung-im-todesfall?samChecked=true
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Lilia N.
Telekom hilft Team
Antwort
von
Kleiner_starker_Kaffee
vor einem Jahr
Hallo @claudia2311,
mein aufrichtiges Mitgefühl. Die passenden Antworten und Hinweise haben Sie bereits erhalten. Sollte doch noch etwas sein, bin ich für Sie da.
Viele Grüße
Lilia N.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Kleiner_starker_Kaffee
fdi
vor einem Jahr
@claudia2311
Tod beendet nicht automatisch den Vertrag, der geht auf die Erben über und kann dann da ordentlich gekündigt werden, d.h. mit der gegebenen Kündigungsfrist. Das ist keinerlei Sonderkündigung ohne Fristen!
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O. R. S.
Antwort
von
fdi
vor einem Jahr
Es besteht zwar - soweit ich weiß - kein gesetzlicher Anspruch, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, aber wie in dem schon von @Espresso doppio verlinkten Text steht: "Wir sind aber gerne bereit, die Verträge vorzeitig zu beenden."
@Lilia N.kann das sicherlich entsprechend klären.
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falk2010
Antwort
von
fdi
vor einem Jahr
Wir sind aber gerne bereit, die Verträge vorzeitig zu beenden."
Ja, zum Beispiel wenn der noch eine monatelange Mindestvertragslaufzeit hat.
Und da steht weder was von "Sonderkündigung" noch von Kündigungsfrist.
Hier in dem Fall ist der Vertrag bereits gekündigt. Was soll da noch passieren?
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
fdi
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
claudia2311