Sonderkündigungsrecht bei Umzug ins Ausland
vor 14 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe jetzt bereits 3 Schriftwechsel mit dem Kundenservice der Telekom gehabt und habe jeweils ein standardisiertes Antwortschreiben erhalten. Ich hoffe, dass ich hier vllt. eine etwas individueller Hilfe erhalte.
Zum 10.05.2012 hat die Bundesregierung das Telekommunikationsgesetz grundlegend geändert und damit auch uU die Folgen eines Umzuges ins Ausland bei bestehenden Vertragsverhältnissen. Bis zum 09.05.2012 war eine Entscheidung des BGH maßgebend (Az.: III ZR 57/10), auf deren Grundlage der Kundenservice der Telekom mir 2x geantwortet hat.
Der Tenor der Antwortschreiben war: Sonderkündigung gerne, aber nur als Vertragsauflösung, sodass ich alle ausstehenden Beträge bis Vertragsende begleichen muss.
Dies entspricht jedoch nicht mehr der aktuellen Rechtslage, da wie oben bereits erwähnt das deutsche Recht zum 10.05.2012 dahingehend angepasst wurde, dass mir als Kunde ein Sonderkündigungsrecht gemäß §46 Abs. 8 TKG zusteht.
Hierzu ein Auszug:
"(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. "
Diese Regelung ist nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale und meinem Anwalt eindeutig und eigentlich nicht auslegbar. Foglich habe ich meinen Vertrag fristgerecht zum 31.10.2012 gekündigt. Als Antwort hatte ich dann die o.g. Antwortschreiben erhalten.
In diesen Schreiben geht die Telekom nicht einmal auf meine Argumentation ein und antwortet einfach gebetsmühlenartig nach altem Recht. Gemäß der Kundenservice-Hotline "weiß die Telekom nichts von dieser Regelung und handelt entsprechend nur nach den internen Vorgaben."
Ich bin zutiefst enttäuscht über dieses Verhalten und hoffe, dass sie mein Anliegen an einen sachkundigen Mitarbeiter weiterleiten können, da ich aus dem "Standard-Kundenservice" wohl weiter nur diese Schreiben erhalten werde.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan Niklas W.
Hinweis:
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vor 9 Jahren
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vor 13 Jahren
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vor 13 Jahren
Nichts da mit easy ... naechstes Schreiben ist eine Bestaetigung der Kuendigung zum 21.Dezember 2013 ... anruf ... nix easy wie bei meinem Anruf wie man kuendigen soll! Gar nichts. Davon das wir in diese Vertraege auf der "Base" gequatscht wurden ... alles kein Problem - extra Vertrag mit den naechsten Umzugs Orders Kuendbar ... alles gelogen! Auch wir werden nun eine 80% Abloese summe zahlen muessen.
Ende vom Lied ist sollten wir nochmal nach Deutschland ziehen werden wir die Telekom und alles damit meiden. Desweiteren werde ich auch andere die hier Stationiert werden davor warnen. Ich hoffe das es noch viele weitere Anbieter in der Zukunft geben wird damit man mehr auswahl hat und sich nicht mehr mit diesen merkwuerdigen Machenschaften der Telekom abgeben muss!
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vor 13 Jahren
Bitte beachte, dass die Antwort einige Tage dauern kann.
Es grüßt
Wiebke
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vor 13 Jahren
ich habe ähnliches Problem mit der Telekom gehabt.
Umzug ins Ausland, aber Telekom, nicht so aber der Mobilfunkanbieter, wollte meine Kündigung, ohne eine Abschlagszahlung, nicht akzeptieren.
Nach monatelangem Streit gab ich auf und schaltete einen Anwalt ein und sehe da, innerhalb von vier Tagen wurde meine Kündigung rückwirkend akzeptiert und auch alle bis dahin abgebuchten Beträge rückgebucht.
Ich bezog mich ebenfalls auf das novellierte TKG , nicht so mein Anwalt.
Hier ein Auszug aus dem Schreiben, das mein Anwalt angesetzt hat:
Ein Anschluss ist in XXX (Ausland) nicht vorhanden und kann von Ihnen auch nicht gewährleistet werden, weshalb bereits aufgrund des Vorschrift des § 326 BGB die Gegenleistung auf ein Entgelt entfällt.
Auch unter diesem Aspekt ist die Kündigung zum XXX (Umzugstermin) rechtens und ist von Ihnen insoweit zu respektieren.
Wir erwarten nunmehr vollständigen Ausgleich der zu Unrecht eingezogenen Geldbeträge ab XXX (Umzugstermin) bis zum heutigen Tage.
Sollten diese Beträge nicht erstattet werden, so bleiben ein Strafantrag, sowie rechtliche Weiterungen vorbehalten.
Es ist also alles nur ein Trick bzw. nicht Einhaltung von Gesetzten, seitens der Telekom.
Hoffe sehr, euch damit geholfen zu haben.
LG
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vor 13 Jahren
vielen Dank für Ihre wertvollen Beiträge.
Meine Wenigkeit ist vom selben Problem betroffen wie die vorangegangenen Personen.
Seit Mitte November wohne ich in Dänemark und habe vom Arbeitgeber erst Mitte Oktober
die Zusage erhalten hier arbeiten zu können. Daraufhin habe ich mich Ende Oktober im T-Punkt über eine außerordentliche Kündigung informiert, wobei mir zugesichert wurde, dass es nach der neuen Gesetzgebung mittlerweile möglich sei aus einem Mobilfunkvertrag vorzeitig auszusteigen, sofern denn mein Handy nicht durch den Vertrag quersubventioniert wird, was nicht zutrifft.
Zudem teilte man mir mit, dass ich bei Kündigung unbedingt eine Abmeldebestätigung beifügen muss.
Die Abmeldebestätigung habe ich erst Ende November erhalten, woraufhin ich umgehend gekündigt habe. Die erste Reaktion war, dass ich den Vertrag bis Ende 2013 zu erfüllen habe, also mindestens die monatliche Grundgebühr als Ablöse zu zahlen habe.
Daraufhin habe ich versucht zu recherchieren, welche Rechtsauffassung wirklich herrscht, wurde aber qualitativ nicht fündig. Deshalb entschied ich mich Anfang dieser Woche einen Gegenvorschlag an die Telekom zu schicken, mit der Bitte
aus Kulanz mir entgegenzukommen (seit über zehn Jahren Kunde bei der Telekom).
Bis dato ist nichts passiert.
Nun denn, Ihre Eingebungen nötigen mir mittlerweile eine andere Haltung auf, was
ich in gewisser Weise schade finde, da eine rücksichtslose Haltung doch eher
das letzte Mittel sein sollte.
Es wäre schön, wenn sich ein Mitarbeiter der Telekom, der nicht nur vorgefertigte Antworten nutzt, mit mir in Verbindung setzt und diese Angelegenheit mit mir aus der Welt schafft.
Mit freundlichen Grüßen
ein weiterer verärgerte Kunde
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