Gelöst
sonderkündigung todesfall
vor 4 Jahren
Guten Tag,
wir hatten innerhalb von 10 Tagen 2 Sterbefälle, Schwiegermutter und Schwägerin, die einen gemeinsamen Haushalt und Telefonanschluß hatten. Vom Konto der Schwägerin wurde der Anschluß bezahlt, und ich habe diesen dann zum 31.03. gekündigt und auch die Sterbeurkunde eingereicht.Leider wurde auch im April von der Telekom der Monatsbeitrag eingezogen, obwohl weder Telefon noch Internet benutzt werden, da die Wohnung leersteht. Auf Nachfrage teilte mir mit, dass der Anschluß noch auf den geschiedenen Mann der Schwägerin läuft, man hat da leider versäumt, den Namen nach der Scheidung ( 2018 ) zu ändern. Der Exschwager ist umgezogen und nicht erreichbar.Nun wurde mir dann mitgeteilt, dass nur der Schwager den Anschluss kündigen kann, und auch nicht sofort, sondern zum Ende der Laufzeit ( Ende November ) , da er ja noch lebt. Bis dahin soll jeden Monat vom Konto der Verstorbenen die Rechnung abgebucht werden, und falls der Schwager nicht kündigt, soll der Vertrag immer weiter bestehen. Ich habe um eine freundliche, kulante Lösung gebeten, was aber abgelehnt wurde. ..Und nun ?
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vor 11 Jahren
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vor 4 Jahren
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vor 4 Jahren
Hallo und willkommen in der Community, @kunde46 ,
zuerst mein Beileid zum Verlust.
Ich habe mal die Teamies gerufen; bitte den Beitrag im Auge behalten, man wird Sie hier kontaktieren.
Da Sie Ihre Profildaten bereits hinterlegt haben, bitte noch in dem Feld „Weitere Informationen“ Ihre z. B. Ihre telefonische Erreichbarkeit ergänzen.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Die Angaben liegen vor
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Mein Beileid.
Aber ich sehe das ansonsten wie die Telekom - das Problem hat der Ex-Schwager als Vertragsinhaber. Der muss kündigen.
Wenn er umgezogen ist, dann soll er halt telefonisch den Umzug des Anschlusses beauftragen gem. Telekommunikationsgesetz. Und falls das nicht geht, dann kann er auf frühestens Ende Juli 2021 außerordentlich kündigen.
Du kannst m.E. als Erbin nur die Einzugsermächtigung widerrufen.
Und im Grunde genommen den Betrag zurückbuchen lassen - wenn Du dem Ex-Schwager ein Ei legen willst. Der darf sich dann irgendwann mit dem Inkasso auseinandersetzen.
Die Kündigung des Anschlusses könnte natürlich auch von der Telekom selbst zum Laufzeitende ausgesprochen werden.
Oder falls die Zahlungen ausbleiben dann auch als eine fristlose Kündigung - womit dann aber die Gebühren bis zum Laufzeitende auf einen Schlag fällig werden.
Ich hoffe, Ihr seid mit dem Ex-Schwager zumindest so weit im Reinen, dass er vom Ableben seiner Ex-Gattin weiß.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
vielen Dank für das nette Gespräch. Ich habe wie besprochen hier den Anschluss zum Sterbetag gekündigt. Die Bestätigung darüber sollten Sie bereits per Mail erhalten haben.
So das die zu viel gezahlten Entgelte von uns automatisch gutgeschrieben werden.
Sollten noch Fragen auftauchen, sagen Sie gerne Bescheid. Ich rufe dann gerne an.
Ich wünsche Ihnen in der schweren Zeit ganz viel Kraft.
Viele Grüße
Heike B.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Hallo,
ebenfalls vielen Dank für das nette Gespräch und die prompte Hilfe in verzwickter Situation , das war wirklich super !
Viele Grüße
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von