Sonderkündigung wegen Umzug und Nichterfüllung der vertraglichen Leistung an der neuen Adresse (Hauskauf)

vor einer Stunde

Hallo,
ich stecke beim Thema Umzug und Sonderkündigung in einer Dauerschleife aus widersprüchlichen Aussagen fest.
Ich ziehe Ende des Monats in ein neu gekauftes Haus um. Da dort mein aktueller Festnetz-Vertrag nur mit weniger Leistung verfügbar ist, habe ich nach Rücksprache mit der Hotline Ende letzten Monats fristgerecht die Sonderkündigung eingereicht (Hotline hat die verfügbare Leistung bereits geprüft und die geringere Leistung bestätigt). Die Hotline versicherte mir dabei, dass mein Kaufvertrag vom Hauskauf als Nachweis ausreicht.
Schriftlich wurde die Kündigung nun aber schon zum zweiten Mal abgelehnt – mit der Begründung, ich müsse eine Meldebescheinigung, einen Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung einreichen. Da ich das Haus kaufe und der Umzug erst noch ansteht, besitze ich diese Dokumente logischerweise nicht, sondern eben nur den Kaufvertrag. Ein zweiter Anruf bei der Hotline hat erneut bestätigt, dass ein Kaufvertrag für ein Haus als Nachweis ausreicht. Hier sollte ich erneut ein Formular ausfüllen mit meinem Problem und den Kaufvertrag erneut als Nachweis einreichen. Aber auch hier kam die selbe Nachricht (Meldebescheinigung, einen Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung als Nachweis einreichen).
Warum widersprechen sich Hotline und Backoffice hier permanent? Ich wäre unter Umständen sogar bereit, den Vertrag mit weniger Leistung fortzuführen, wenn der Preis angepasst wird – aber das Angebot der Hotline war am Ende sogar teurer als mein jetziger Tarif. 
Könnte sich das bitte jemand anschauen und den Fall für mich geraderücken? Meine Kundendaten sind im Profil hinterlegt.
Vielen Dank!

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    • vor einer Stunde

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      .

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      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kontakt/abfrage-daten 

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    • vor 29 Minuten

      @Robin87451 ich kann es nicht genau sagen, aber ein Kaufvertrag alleine wird nicht reichen. Man kann ja auch ein Haus kaufen, zieht nicht selber ein und vermietet es. Für die Sonderkündigung sind halt Meldebescheinigung, eine Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung als Nachweis notwendig. 

      1

      von

      vor 23 Minuten

      ho.mueller
      @Robin87451 ich kann es nicht genau sagen, aber ein Kaufvertrag alleine wird nicht reichen. Man kann ja auch ein Haus kaufen, zieht nicht selber ein und vermietet es. Für die Sonderkündigung sind halt Meldebescheinigung, eine Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung als Nachweis notwendig. 

      @Robin87451 ich kann es nicht genau sagen, aber ein Kaufvertrag alleine wird nicht reichen. Man kann ja auch ein Haus kaufen, zieht nicht selber ein und vermietet es. Für die Sonderkündigung sind halt Meldebescheinigung, eine Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung als Nachweis notwendig. 

      ho.mueller

      @Robin87451 ich kann es nicht genau sagen, aber ein Kaufvertrag alleine wird nicht reichen. Man kann ja auch ein Haus kaufen, zieht nicht selber ein und vermietet es. Für die Sonderkündigung sind halt Meldebescheinigung, eine Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung als Nachweis notwendig. 

      Das von mir informierte Team wird sich der Sache annehmen und dies prüfen

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 14 Minuten

      Hallo @Robin87451,

       

      herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.

       

      Ich kann gut nachvollziehen, dass die unterschiedlichen Aussagen für Verwirrung sorgen und die Situation dadurch unnötig kompliziert wirkt.

       

      Nach meinem Kenntnisstand reicht der Kaufvertrag eines Hauses allein leider nicht als Nachweis für eine Sonderkündigung aufgrund eines Umzugs aus. Hintergrund ist, dass mit dem Kauf einer Immobilie nicht automatisch auch ein tatsächlicher Wohnortwechsel verbunden sein muss.

       

      Ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug besteht dann, wenn wir die bisher vertraglich vereinbarte Leistung an der neuen Anschrift nicht bereitstellen können. In diesem Fall können Sie den Vertrag gemäß § 60 Abs. 2 TKG mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Auszugs oder zu einem späteren Termin kündigen.

       

      Damit wir die Sonderkündigung bearbeiten können, benötigen wir jedoch einen Nachweis über den tatsächlichen Umzug. Dazu eignet sich beispielsweise eine aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder ein vergleichbarer amtlicher Nachweis. Der Kaufvertrag allein erfüllt diese Voraussetzung leider nicht.

       

      Sobald uns ein entsprechender Nachweis vorliegt, steht der Prüfung und Bearbeitung der Sonderkündigung nichts im Wege.

       

      Viele Grüße

      Sebastian 🙂📄

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    Uneingeloggter Nutzer

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