Sonderkündigung wegen Umzug und Nichterfüllung der vertraglichen Leistung an der neuen Adresse (Hauskauf)

vor 2 Stunden

Hallo,
ich stecke beim Thema Umzug und Sonderkündigung in einer Dauerschleife aus widersprüchlichen Aussagen fest.
Ich ziehe Ende des Monats in ein neu gekauftes Haus um. Da dort mein aktueller Festnetz-Vertrag nur mit weniger Leistung verfügbar ist, habe ich nach Rücksprache mit der Hotline Ende letzten Monats fristgerecht die Sonderkündigung eingereicht (Hotline hat die verfügbare Leistung bereits geprüft und die geringere Leistung bestätigt). Die Hotline versicherte mir dabei, dass mein Kaufvertrag vom Hauskauf als Nachweis ausreicht.
Schriftlich wurde die Kündigung nun aber schon zum zweiten Mal abgelehnt – mit der Begründung, ich müsse eine Meldebescheinigung, einen Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung einreichen. Da ich das Haus kaufe und der Umzug erst noch ansteht, besitze ich diese Dokumente logischerweise nicht, sondern eben nur den Kaufvertrag. Ein zweiter Anruf bei der Hotline hat erneut bestätigt, dass ein Kaufvertrag für ein Haus als Nachweis ausreicht. Hier sollte ich erneut ein Formular ausfüllen mit meinem Problem und den Kaufvertrag erneut als Nachweis einreichen. Aber auch hier kam die selbe Nachricht (Meldebescheinigung, einen Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung als Nachweis einreichen).
Warum widersprechen sich Hotline und Backoffice hier permanent? Ich wäre unter Umständen sogar bereit, den Vertrag mit weniger Leistung fortzuführen, wenn der Preis angepasst wird – aber das Angebot der Hotline war am Ende sogar teurer als mein jetziger Tarif. 
Könnte sich das bitte jemand anschauen und den Fall für mich geraderücken? Meine Kundendaten sind im Profil hinterlegt.
Vielen Dank!

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    • vor einer Stunde

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    • vor 53 Minuten

      @Robin87451 ich kann es nicht genau sagen, aber ein Kaufvertrag alleine wird nicht reichen. Man kann ja auch ein Haus kaufen, zieht nicht selber ein und vermietet es. Für die Sonderkündigung sind halt Meldebescheinigung, eine Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung als Nachweis notwendig. 

      1

      von

      vor 46 Minuten

      ho.mueller
      @Robin87451 ich kann es nicht genau sagen, aber ein Kaufvertrag alleine wird nicht reichen. Man kann ja auch ein Haus kaufen, zieht nicht selber ein und vermietet es. Für die Sonderkündigung sind halt Meldebescheinigung, eine Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung als Nachweis notwendig. 

      @Robin87451 ich kann es nicht genau sagen, aber ein Kaufvertrag alleine wird nicht reichen. Man kann ja auch ein Haus kaufen, zieht nicht selber ein und vermietet es. Für die Sonderkündigung sind halt Meldebescheinigung, eine Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung als Nachweis notwendig. 

      ho.mueller

      @Robin87451 ich kann es nicht genau sagen, aber ein Kaufvertrag alleine wird nicht reichen. Man kann ja auch ein Haus kaufen, zieht nicht selber ein und vermietet es. Für die Sonderkündigung sind halt Meldebescheinigung, eine Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbescheinigung als Nachweis notwendig. 

      Das von mir informierte Team wird sich der Sache annehmen und dies prüfen

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 37 Minuten

      Hallo @Robin87451,

       

      herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.

       

      Ich kann gut nachvollziehen, dass die unterschiedlichen Aussagen für Verwirrung sorgen und die Situation dadurch unnötig kompliziert wirkt.

       

      Nach meinem Kenntnisstand reicht der Kaufvertrag eines Hauses allein leider nicht als Nachweis für eine Sonderkündigung aufgrund eines Umzugs aus. Hintergrund ist, dass mit dem Kauf einer Immobilie nicht automatisch auch ein tatsächlicher Wohnortwechsel verbunden sein muss.

       

      Ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug besteht dann, wenn wir die bisher vertraglich vereinbarte Leistung an der neuen Anschrift nicht bereitstellen können. In diesem Fall können Sie den Vertrag gemäß § 60 Abs. 2 TKG mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Auszugs oder zu einem späteren Termin kündigen.

       

      Damit wir die Sonderkündigung bearbeiten können, benötigen wir jedoch einen Nachweis über den tatsächlichen Umzug. Dazu eignet sich beispielsweise eine aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder ein vergleichbarer amtlicher Nachweis. Der Kaufvertrag allein erfüllt diese Voraussetzung leider nicht.

       

      Sobald uns ein entsprechender Nachweis vorliegt, steht der Prüfung und Bearbeitung der Sonderkündigung nichts im Wege.

       

      Viele Grüße

      Sebastian 🙂📄

      6

      von

      vor 12 Minuten

      Robin87451

      Statt mir unkompliziert an meiner neuen Adresse einen neuen Vertrag zu vergünstigten Konditionen anzubieten, wird der gesamte Prozess unnötig kompliziert gestaltet.

      Hallo Sebastian,

      also wurde mir in diesem Fall gleich zweimal eine Falschauskunft erteilt bei der Hotline?

      Ich möchte Ihnen dringend ans Herz legen, diesen Vorgang intern aufzuarbeiten und sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter künftig entsprechend geschult werden. Die widersprüchlichen Aussagen sorgen auf meiner Seite für erheblichen Unmut und tragen nicht gerade zu einer positiven Kundenerfahrung bei.

      Ich auch nicht nachvollziehen, weshalb Sie mir die Angelegenheit so unnötig erschweren. Statt mir unkompliziert an meiner neuen Adresse einen neuen Vertrag zu vergünstigten Konditionen anzubieten, wird der gesamte Prozess unnötig kompliziert gestaltet. Dabei wäre eine kundenorientierte Lösung aus meiner Sicht für beide Seiten deutlich sinnvoller und würde sicherlich wesentlich mehr zur Kundenzufriedenheit beitragen. So besteht langfristig eher die Gefahr, dass Sie mich als Kunden verlieren.

      Daher würde ich gerne wissen, wie ich nun konkret weiter vorgehen soll.

      Die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes erhalte ich ja erst, wenn ich tatsächlich umgezogen bin und mich entsprechend umgemeldet habe. Das würde den gesamten Vorgang unnötig verzögern. Welche alternativen amtlichen Nachweise werden in diesem Fall akzeptiert? Eine Wohnungsgeberbestätigung ist schließlich ebenfalls kein amtlicher Nachweis im engeren Sinne, wird aber offenbar als ausreichender Beleg anerkannt.

      Es kann doch nicht sein, dass ich der erste Kunde in Deutschland bin, der nach einem Hauskauf seinen Umzug und den damit verbundenen Vertragswechsel frühzeitig und unkompliziert regeln möchte.

      Ich würde mir hier wirklich mehr Unterstützung, Flexibilität und vor allem eine kundenorientierte Lösung wünschen.

      Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

      Robin87451

      Statt mir unkompliziert an meiner neuen Adresse einen neuen Vertrag zu vergünstigten Konditionen anzubieten, wird der gesamte Prozess unnötig kompliziert gestaltet.

      Also geht es dir einfach nur um besondere Konditionen und garnicht darum irgend ein Sonderkündigungsrecht zu bekommen?

      Robin87451

      Es kann doch nicht sein, dass ich der erste Kunde in Deutschland bin, der nach einem Hauskauf seinen Umzug und den damit verbundenen Vertragswechsel frühzeitig und unkompliziert regeln möchte

      Hallo Sebastian,

      also wurde mir in diesem Fall gleich zweimal eine Falschauskunft erteilt bei der Hotline?

      Ich möchte Ihnen dringend ans Herz legen, diesen Vorgang intern aufzuarbeiten und sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter künftig entsprechend geschult werden. Die widersprüchlichen Aussagen sorgen auf meiner Seite für erheblichen Unmut und tragen nicht gerade zu einer positiven Kundenerfahrung bei.

      Ich auch nicht nachvollziehen, weshalb Sie mir die Angelegenheit so unnötig erschweren. Statt mir unkompliziert an meiner neuen Adresse einen neuen Vertrag zu vergünstigten Konditionen anzubieten, wird der gesamte Prozess unnötig kompliziert gestaltet. Dabei wäre eine kundenorientierte Lösung aus meiner Sicht für beide Seiten deutlich sinnvoller und würde sicherlich wesentlich mehr zur Kundenzufriedenheit beitragen. So besteht langfristig eher die Gefahr, dass Sie mich als Kunden verlieren.

      Daher würde ich gerne wissen, wie ich nun konkret weiter vorgehen soll.

      Die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes erhalte ich ja erst, wenn ich tatsächlich umgezogen bin und mich entsprechend umgemeldet habe. Das würde den gesamten Vorgang unnötig verzögern. Welche alternativen amtlichen Nachweise werden in diesem Fall akzeptiert? Eine Wohnungsgeberbestätigung ist schließlich ebenfalls kein amtlicher Nachweis im engeren Sinne, wird aber offenbar als ausreichender Beleg anerkannt.

      Es kann doch nicht sein, dass ich der erste Kunde in Deutschland bin, der nach einem Hauskauf seinen Umzug und den damit verbundenen Vertragswechsel frühzeitig und unkompliziert regeln möchte.

      Ich würde mir hier wirklich mehr Unterstützung, Flexibilität und vor allem eine kundenorientierte Lösung wünschen.

      Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

      Robin87451

      Es kann doch nicht sein, dass ich der erste Kunde in Deutschland bin, der nach einem Hauskauf seinen Umzug und den damit verbundenen Vertragswechsel frühzeitig und unkompliziert regeln möchte

      Nein, aber bei allen anderen ist der Vorgang identisch dass man die Meldebescheinigung bringen muss als Nachweis, du bist da jetzt kein Sonderfall....

      0

      von

      vor 12 Minuten

      Ich habe an der neuen Adresse weniger Leistung für meinen aktuellen Vertrag, wieso sollte ich weiterhin den vollen Betrag für weniger Leistung zahlen? Bitte lesen Sie doch mein gesamtes Anliegen bevor Sie hier kommentieren. Ich bin bereit, weiterhin Kunde zu bleiben wenn die Gebühr entsprechend der geringeren Leistung ebenfalls angepasst wird, nur dazu sollte ich laut Hotline kündingen. Aber danke für Ihren sehr konstruktiven und hilfreichen Kommentar...

      0

      von

      vor 11 Minuten

      Robin87451

      Ich habe an der neuen Adresse weniger Leistung für den meinen aktuellen Vertrag, wieso sollte ich weiterhin den vollen Betrag für weniger Leistung zahlen?

      Ich habe an der neuen Adresse weniger Leistung für den meinen aktuellen Vertrag, wieso sollte ich weiterhin den vollen Betrag für weniger Leistung zahlen? Bitte lesen Sie doch mein gesamtes Anliegen bevor Sie hier kommentieren. Ich bin bereits weiterhin Kunde zu bleiben wenn die Gebühr entsprechend der geringeren Leistung ebenfalls angepasst wird nur dazu sollte ich laut Hotline kündingen. Aber danke für Ihren sehr konstruktiven und hilfreichen Kommentar...

      Robin87451

      Ich habe an der neuen Adresse weniger Leistung für den meinen aktuellen Vertrag, wieso sollte ich weiterhin den vollen Betrag für weniger Leistung zahlen?

      Musst du nicht, du kannst problemlos die neuen Tarifkonditionen für den Tarif mit geringerer Bandbreite nutzen.

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