Gelöst

Sonderkündigung

vor 7 Jahren

Ich möchte von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, da das Haus, indem ich zur Miete gewohnt habe, verkauft worden ist.

Die Eigentümer haben Eigenbedarf angemeldet, so dass ich nicht mehr dem Haus bleiben konnte. Ich habe dann kurzfristig eine Wohnung in einem 8-Parteien-Mehrfamilienhaus im Nachbarort gefunden. Der neue Vermieter  hat einen Vertrag für sein Mehrfamilienhaus mit

Vodafone Kabel Deutschland abgeschlossen. Die anteiligen Kosten hierfür werden über Nebenkosten abgerechnet.  Mir blieb also nichts

anderes übrig als den Vertrag mit der Telekom zu kündigen. Als Nachweis kann ich Ihnen eines der folgenden Dokumente zukommen lassen: meinen Mietvertrag  von der neuen Wohnung/Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes  in Kopie/Schreiben des Nachlasspflegers (Verkauf des Hauses u. Beendigung des Mietverhältnisses).

Ich bitte um Bestätigung meines Schreibens!

Mit freundlichen Grüßen

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    • vor 7 Jahren

      Umzug im Shop oder Hotline beauftragen und erst wenn der Anschluss nicht 1zu1 an der neuen Adresse geschaltet werden kann ist das möglich. Selbst dann wirst du noch 3 Monate weiterzahlen müssen.

      0

    • vor 7 Jahren

      @Schnecke-651

      Schön geschrieben in einem öffentlichen Forum aber rechtlich ohne Bedeutung!

      Probiere es mal hier

      10

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @Schnecke-651

      So ist Rechtslage.

      Bevor diese Dreimonatsregelung per Gesetz ( TKG ) 2012 eingeführt wurde, hättest du die gesamte restliche Vertragslaufzeit weiter bezahlen müssen.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren


      @Schnecke-651  schrieb:

       Schaun wir mal! Vllt wende ich damit an die Presse?

      Es kann nicht sein, wenn man alles verliert, was das

      Leben ausgemacht hat, dafür bestraft wird. Nur weil

      angeblich die entsprechenden Paragraphen keinen

      Spielraum lassen. Wozu gibt es immer Kulanz/Ausnahmen.

      Etwas mehr Menschlichkeit wäre doch nicht schlecht

      in unserer kalten Welt!


      Etwas geistig verwirrt unterwegs?

       

      Dein Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich geregelt. 

      Keine Baustelle für die Telekom. 

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Sorry, aber über was schreibe ich die ganze Zeit.

      Ich muss bis nächstes Jahr Oktober jeden Monat ca 24 Euro bezahlen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      @Schnecke-651

      So ist Rechtslage.

      Bevor diese Dreimonatsregelung per Gesetz ( TKG ) 2012 eingeführt wurde, hättest du die gesamte restliche Vertragslaufzeit weiter bezahlen müssen.

      0

    • vor 7 Jahren

      Hallo @Schnecke-651,

      leider konnte ich dich unter der bei uns im System hinterlegten Rückrufnummer nicht erreichen. Gerne würde ich dein Anliegen kurz direkt mit dir besprechen.
      Magst du für bitte eine aktuelle Rückrufnummer im Profil hinterlegen. Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.

      Viele Grüße
      Heike B.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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