Sonderkündigungsrecht Hausverkauf - wohnort bleibt

vor 5 Jahren

Guten Tag,

ich habe mein Haus verkauft somit hat sich der Eigentümer geändert.

Allerdings werde ich in dem Haus weiterhin wohnen (als Mieter).

In dem gesamten Haus gibt es nur einen Anschluss für mehrere Haushalte.. (Altlast der Familie)

Der neue Hauseigentümer hat allerdings kein Interesse an dem Telekomvetrag.

 

Deshalb die Frage ob ich hier vorm Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann da ich nicht mehr Eigentümer des Hauses bin?
Oder muss ich bis zum offiziellen Ende der Vertragslaufzeit bezahlen?

 

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

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    • vor 5 Jahren

      Hallo @cschaed,

       

      ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur bei einem Umzug.

       

      viele Grüße

      0

    • vor 5 Jahren

      Hier liegt kein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor.

      Warum sollte sich an deinem Telekomvertrag auch irgendwas ändern.

      0

    • vor 5 Jahren

      @cschaed 

      Durch den Eigentümerwechsel hat sich doch nicht am Vertragsverhältnis mit der Telekom geändert.

      Du kannst deinen Anschluß weiter nutzen wie bisher.

      Auch ein Umzug findet nicht statt, wenn du nicht die Wohnung innerhalb des Hauses wechselst?

      Oder will der neue Eigentümer die APL kündigen und duch die Telekom abbauen lassen?

      4

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Es geht ja nicht um eine Änderung des Mietvertrages.
      Auch bei einer Mieterhöhung gibt es kein Sonderkündigungsrecht.

      Es geht um die Meldung beim Einwohnermeldeamt - die wirst Du ja vermutlich auch nicht ändern

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Das wäre dann wohl das Problem des Eigentümers wenn er jetzt doch einen Anschluss will welcher durch dich belegt ist und es wirklich keine weitere Leitung geben sollte.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @patrickn 

      Der neue Eigentümer hat kein Interesse an einem Telekomvertrag.

      Wenn das später mal anders ein sollte, ist es tatsächlich dessen Problem.

      @cschaed 

      Für dich ändert sich eigentlich gar nichts.

      Der Vertrag mit der Telekom läuft weiter wie bisher.

      Der Vertrag besteht zwischen dir (als natürliche Person) und der Telekom.

      Ob du Eigentümer, Mieter oder Wohnungsnutzer in irgend einer besonderen rechtlichen Form bist, ist da völlig unerheblich.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @cschaed

      Hier hat dir unsere Community bereits die richtigen Antworten geben. @Ludwig II hat es noch einmal abschließen korrekt beantwortet. Sollte es weitere Rückfragen geben, sind wir hier.

      Gruß
      Karsten L.

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      Uneingeloggter Nutzer

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