Gelöst

Speedport Mietgerät gegen neues Model tauschen

vor 5 Jahren

Hallo liebe Community,

 

ich habe aktuell einen Speedport Smart 2 als Mietgerät und habe damit immer

wieder Abbrüche der DECT -Verbindung zu meinem Telefon.

Nun habe ich gesehen, dass es diese Probleme häufiger gibt und der Smart 2

das letzte Firmwareupdate in 2018 bekommen hat.

Da man mir bei Vertragsabschluss im Telekomstore gesagt hat, ich könne mein

Mietgerät jederzeit gegen ein aktuelleres Model tauschen, wollte ich das heute machen.

Jetzt lese ich, dass ich eine Schadensersatzzahlung leisten muss, wenn ich das Endgerät

vor 12 Monaten Laufzeit zurückschicke.

Gilt das auch bei einem Endgerät tausch? Würde nämlich gerne testen ob die DECT -Probleme

mit dem Smart 3 auch bestehen.

 

Vielen Dank im Voraus Fröhlich 

5463

4

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    @Gelöschter Nutzer 

    Ja, das gilt immer.

    Die Schadenersatzzahlung beträgt 50% der Restmiete.

    Wenn dein Router in 2018 das letzte Update bekommen hat, kann die Restmietzeit ja nicht mehr lange sein!?

    2

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Bestellung eines neuen Routers unter Link 

     

    Kündigung des bisherigen Gerätes unter Link 

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    Bestellung eines neuen Routers unter Link 

     

    Kündigung des bisherigen Gerätes unter Link 

     

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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