Gelöst

Speedport Mietgerät gegen neues Model tauschen

vor 6 Jahren

Hallo liebe Community,

 

ich habe aktuell einen Speedport Smart 2 als Mietgerät und habe damit immer

wieder Abbrüche der DECT -Verbindung zu meinem Telefon.

Nun habe ich gesehen, dass es diese Probleme häufiger gibt und der Smart 2

das letzte Firmwareupdate in 2018 bekommen hat.

Da man mir bei Vertragsabschluss im Telekomstore gesagt hat, ich könne mein

Mietgerät jederzeit gegen ein aktuelleres Model tauschen, wollte ich das heute machen.

Jetzt lese ich, dass ich eine Schadensersatzzahlung leisten muss, wenn ich das Endgerät

vor 12 Monaten Laufzeit zurückschicke.

Gilt das auch bei einem Endgerät tausch? Würde nämlich gerne testen ob die DECT -Probleme

mit dem Smart 3 auch bestehen.

 

Vielen Dank im Voraus Fröhlich 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

      Ja, das gilt immer.

      Die Schadenersatzzahlung beträgt 50% der Restmiete.

      Wenn dein Router in 2018 das letzte Update bekommen hat, kann die Restmietzeit ja nicht mehr lange sein!?

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      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Nein, das stimmt. Der Auftrag für den Router wurde zum 02.01.2019 erstellt.

      Sprich es sind noch 2 Monate. Wenn die Strafzahlung 50% der Restmiete sind müsste 

      das ja dann nach Adam Riese 5€ sein.

      Die kann ich verschmerzen.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Bestellung eines neuen Routers unter Link 

       

      Kündigung des bisherigen Gerätes unter Link 

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Bestellung eines neuen Routers unter Link 

       

      Kündigung des bisherigen Gerätes unter Link 

       

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