Gelöst
Speedport Mietgerät gegen neues Model tauschen
vor 6 Jahren
Hallo liebe Community,
ich habe aktuell einen Speedport Smart 2 als Mietgerät und habe damit immer
wieder Abbrüche der DECT -Verbindung zu meinem Telefon.
Nun habe ich gesehen, dass es diese Probleme häufiger gibt und der Smart 2
das letzte Firmwareupdate in 2018 bekommen hat.
Da man mir bei Vertragsabschluss im Telekomstore gesagt hat, ich könne mein
Mietgerät jederzeit gegen ein aktuelleres Model tauschen, wollte ich das heute machen.
Jetzt lese ich, dass ich eine Schadensersatzzahlung leisten muss, wenn ich das Endgerät
vor 12 Monaten Laufzeit zurückschicke.
Gilt das auch bei einem Endgerät tausch? Würde nämlich gerne testen ob die DECT -Probleme
mit dem Smart 3 auch bestehen.
Vielen Dank im Voraus
5475
4
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 5 Jahren
5582
0
3
vor 4 Jahren
1659
0
4
vor 4 Jahren
429
0
2
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Ja, das gilt immer.
Die Schadenersatzzahlung beträgt 50% der Restmiete.
Wenn dein Router in 2018 das letzte Update bekommen hat, kann die Restmietzeit ja nicht mehr lange sein!?
2
Antwort
von
vor 6 Jahren
Nein, das stimmt. Der Auftrag für den Router wurde zum 02.01.2019 erstellt.
Sprich es sind noch 2 Monate. Wenn die Strafzahlung 50% der Restmiete sind müsste
das ja dann nach Adam Riese 5€ sein.
Die kann ich verschmerzen.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Bestellung eines neuen Routers unter Link
Kündigung des bisherigen Gerätes unter Link
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Bestellung eines neuen Routers unter Link
Kündigung des bisherigen Gerätes unter Link
0