Speedport Smart 3 gegen FritzBox 7590 tauschen

vor 4 Jahren

Hallo,

 

ich habe, seit letzter Woche, den Speedport Smart 3 in betrieb.

Leider habe ich seitdem immer wieder kleinere Aussetzer in der Verbindung.

Da ich viel Gaming betreibe sind diese Aussetzer natürlich sehr ärgerlich.

Ich habe am Wochenende viel recherchiert und musste feststellen das dieses Problem anscheinend nichts neues ist.

Auch in meiner Community haben viele dieses Problem gehabt.

Die Lösung war in allen Fällen den Speedport gegen eine Fritz Box 7590 zu tauschen.

Nun meine Frage.

Kann ich den Speedport über die Telekom gegen eine Fritz Box tauschen?

Wenn nicht kann ich meinen Speedport zurück schicken und mir selber eine Fritz Box zulegen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Patrick

 

521

13

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 4 Jahren


    @patrick.heinrich85  schrieb:
    Kann ich den Speedport über die Telekom gegen eine Fritz Box tauschen

    Kannst du machen, entweder Hotline oder hier beim Team 


    @patrick.heinrich85  schrieb:
    Wenn nicht kann ich meinen Speedport zurück schicken und mir selber eine Fritz Box zulegen?

    Kannst auch machen.

     

    Bei beiden Fällen wird ein Schadenersatz aber fällig. 1/2 Monatsmiete bis zum Laufzeit Ende. 

    1

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Habe ich nicht ein Rückgaberecht von 14 Tagen?

     

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 4 Jahren

    @patrick.heinrich85 

     

    ich bezweifle mal, das nur ein Routertausch da dein Problem wirklich lösen kann.

     

    Wenn der Smart3 gemietet ist hat der eine Mindestlaufzeit von 12 Moantem. Kündigst du diesen Mietvertrag vorzeitig, so fällt eine Abstandszahlung von einer halben Miete je Restmonat an.

    Du kannst bei der Telekom auch die Fritzbox 7590 mieten und dein Smart3 dann dagegen tauschen. Aber die Miete für die Fritzbox ist deutlich höher, so das ggf. ein Kauf bei länger angestrebter Laufzeit vorteilhafter sein kann.

    9

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    @Thunder99 Bitte weiterlesen und sich nicht nur das rauspicken, was zur eigenen Aussage passt. 

    Haben Sie Waren bestellt, beginnt die Frist ab dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten. Der Tag, an dem die Frist beginnt, wird jedoch bei der Berechnung nicht mitgezählt (§ 187 BGB). 

    Die Frist beginnt je nach Auftrag unterschiedlich. Das steht auch so in dem Text. Bei Dienstleistungen wie DSL, Strom, etc gilt das Datum der Auftragsbestätigung. Bei Waren aber beginnt die Frist, wenn man diese erhalten hat. 

    @fdi hat auch erklärt, warum das so ist. 

    Und ansonsten müsste die Telekom nach der Auftragsnummer der Auftragsbestätigung fragen im Retourenportal. Tut sie aber nicht. Sie fragt nachdem Lieferschein, wo in den meisten Fällen ein anderes Datum dabei steht. 

  • Telekom hilft Team

    vor 4 Jahren

    Hallo @patrick.heinrich85,

    sofern du noch in der Zeit des Widerrufs bist, kannst du gerne von diesem Gebrauch machen.
    Solltest du Hilfe benötigen, gib mir bitte bescheid.

    Beste Grüße
    Julia U.

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