Solved

Störung, Kombination aus Dienstvertrag (Telekommunikationsvertrag) und Kauf- bzw. Mietvertrag.

7 years ago

 

Hallo ringsum,

 

ein Rechtsanwalt hat mir folgendes dargelegt: Wer bei der Telekom einen Diensteistungvertrag (Telekommunikationsvertrag) abschließt und zugleich entsprechend der Empfehlung der Telekom die zur Herstellung der Funktion erforderliche Hardware (Router, Telefone etc. ) bei der Telekom kauft oder mietet, hat einen definitiven Rechtsanspruch darauf, dass bei penibler Beachtung der Bedienungsanleitungen die volle Funktionalität des Gesamtpakets gegeben ist.

Sollte dies nicht der Fall sein, ist es alleine Aufgabe und Haftung der Telekom, die Ursache(n) einer Störung umgehend zu ermitteln und zu beheben. Eine über die exakte Beachtung der Bedienungsleitungen hinausgehende Mitwirkungspflicht des Kunden besteht nicht.

Insbesondere kann die Telekom nicht verlangen, dass ihr Kunde nach eigenem Gutdünken darüber befindet, wo der Fehler zu suchen sein könnte und sodann in der Community nach Ratschlägen sucht, die er, falls er ihnen tatsächlich folgen sollte, auf eigenes Riskio zur Anwendung bringt und damit möglicherweise seiner Gewährleistungsansprüche verlustig geht.

Hält die Telekom Hausbesuche o.ä. (z.B. Gerätewechsel) für die Behebung der Störung für unerlässlich, dürfen dem Kunden Kosten hierfür nicht in Rechnung gestellt werden.


Gerne würde ich erfahren, ob diese Einschätzung des Anwalts hier im Forum geteilt wird oder nicht und vor allem: warum.

Vielen Dank
Dr.DOS

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    • 7 years ago

      Hallo @Dr.DOS,

      schön, auch mal solche grundsätzlichen Fragen hier im Forum zu finden.

      Zuerst einmal: ich bin kein Anwalt und kann daher nur vom "Hörensagen" berichten.

       

      Aber nach der oft zitierten "landläufigen Meinung" oder vielleicht auch Rechtssprechung

      stellt sich das ganze ein wenig anders dar:

      Der Anbieter haftet meines Wissens bis zum "Netzabschlusspunkt".

      Und in der Definition desselben scheiden sich die Geister.

      Meistens wird die Telefondose als Endpunkt genannt - dann liegt die Verantwortung für alle Geräte dahinter beim Kunden.

      Bei gemieteten Geräten reicht die Haftung/Gewährleistung wohl bis zu diesen.

      Bei gekauften gelten dann noch andere Spielregeln bezüglich Gewährleistung, Garantie, Verkäufer, Hersteller und,und, und....

       

      Also wie genau sich das verhält, regeln im Einzelfall wohl die entsprechenden AGB,

      deutsche Gesetzeund im Ernstfall höchstrichterliche Entscheidungen.

       

      Denn auch bei Anwälten gehen da die Meinungen sehr weit auseinander.

       

      Ich freue mich auf weitere Beiträge in dieser Diskussion. Fröhlich

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      Answer

      from

      7 years ago


      @Dr.DOS schrieb:

      [,,,]
      Und genau deshalb erwarte ich hier im Forum bei diesem Thema engagierte Antworten und kein ängstliches Wegducken hinter der unzulässigen Rechtsberatung.
      [...]


      Das galt mir. So bin ich halt. Ich ducke mich ängstlich hinter den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung weg und rase nicht. Ich fürchte das Strafgesetzbuch und meide Straftaten.

       

      Aber mal im Ernst:

      Dieses Forum ist wohl kaum der Platz, das komplizierte Geflecht zwischen positivem und dispositiven Recht zu entwirren und die Hauptinstrumente der Disposition - Individualvertrag, AGB, BVB usw. - und deren Grenzen anhand theoretischer Fallstudien abschließend zu beurteilen.

       

      Das hilft auch keinem Kunden. Ich schaue mir lieber weiterhin das konkrete Einzelproblem an und bewerte dieses anhand von Erfahrungen aus der gängigen Praxis.

      Dabei bin ich nicht mal ängstlich.

       

      Answer

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      7 years ago

      @kws
      Hallo kws,

      stimmt genau: Da hatte ich Dich im Auger. Und schon entdecke ich eine Gemeinsamkeit: Ich bin auch einer, der halt so ist. Vielleicht ein wenig anders.

      Nein, das soll hier keine juristische Rate-Runde unter abgebrochenen Jurastudenten werden. Eher so etwas wie ein Weckerklingeln. Denken wir doch mal zusammen nach: Die Bewertung der konkreten Einzelprobleme anhand von Erfahrung (hast Du bemerkt: leicht umgestelltes Zitat) zeichnet in der Summe doch ein immer klareres Bild. Ein etwas eigenartiges Bild: Warum eigentlich gibt es diese Menge von Einzelproblemen? Wo genau kommen die her? Und warum sollen oder müssen sich hier im Forum Heerscharen Ehrenamtlicher und Bezahlter damit herumschlagen, diese ganzen Einzelprobleme mehr oder weniger erfolgreich einer Lösung zuführen?

      Nach meiner Erfahrung über Jahrzehnte liegt die Ursache dieser ganzen Schwierigkeiten in einem Versagen der Telekom in einem bemerkenswerten Ausmaß. Der Telekom scheint mittlerweile fast jede eigene fachliche Kompetenz abhandengekommen zu sein. Das war früher anders. Dafür scheint die Telekom jede Menge von Fachleuten zu beschäftigen, die einen Kursus in der Kunst des Abwimmelns absolviert haben.

      Und es mangelt an Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Kunden. Kunden werden häufig mit Pseudoantworten aus der Kiste mit den Textbausteinen abgefertigt, die gezielt an der präzise gestellten Frage oder dem ausführlich dargelegten Problem vorbeigehen. Darin steckt allem Anschein nach System. Das habe ich den Beiträgen und den häufig ähnlich klingenden Klagen entnommen.

      Was sollen wir denn davon halten, wenn eine Störung über Monate nicht bearbeitet wird. Oder die Telekom zu einem unbequemen Thema weitere Korrespondenz stur verweigert. Die Verfasser der entrsprechenden Mittelungen wissen natürlich, dass sie am längeren Hebel sitzen, dass der Kunde irgendwann resignieren und entnervt klein beigeben wird. Das ist ein menschenverachtendes, unmoralisches und unethisches Geschäftsmodell. Kunden, mit denen so umgegangen wird, sollten endlich einmal mit der Faust auf den Tisch hauen und ihr Recht verlangen.

      Denn die Telekom bricht mit ihrem Abwimmeln nach meiner Ansicht permanent geltendes Recht. Die Telekom ist definitiv für die Behebung von Störungen zuständig, nicht die Community oder sonst wer. Ich denke, das sollte ein Thema von ausreichender Bedeutung für eine Erörterung hier im Forum sein. Sollten Kunden, die sich von der Telekom veräppelt fühlen, sich darüber nicht ein paar Gedanken machen? Eine kleine Internetrecherche bringt Licht in die Frage, worin die vertraglichen Pflichten der Telekom tatsächlich bestehen. Das steht natürlich nicht in den berühmten AGBs, sondern zum Beispiel im BGB und der schon genannten Entscheidung des BGH. Das kann jeder völlig kostenlos nachlesen und staunen. Ein paar Hinweise habe ich schon gegeben. Weitere können gerne folgen.

      Meinst Du nicht, dass wir es schaffen könnten und sollten, dass die Telekom da endlich mal in die Gänge kommt? Das würde allen helfen.

      mfg Dr.DOS

      Answer

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      7 years ago

      Nein. Schafft Ihr ncht. Ist nicht die Telekom. Sondern der gesamte Markt, der auch von uns Kunden bestimmt wird.
      Kündigen und neuer Versuch beim Mitbewerb. Und wieder zurueck.
      Ich habe resigniert und versuche zu überleben.

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      Answer

      from

    • 7 years ago

      Ich kann diese Auffassung nicht uneingeschränkt teilen, wie immer in der Juristerei kommt es auf den Einzelfall an.

      Wäre dies nicht so, wären sehr viele Rechtsanwälte/Gerichte arbeitslos...

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      7 years ago

      Hallo @Dr.DOS,

       

      ich habe eine von Deinem Anwalt abweichende Rechtsauffasung. Ich werde aber den Teufel tun und diese darlegen, da ich hiermit die Grenzen unerlaubter Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (kurz RDG) überschreiten würde. Das ist strafbewehrt.

       

      Besser ist, Du fragst einen zweiten Rechtsanwalt. Wahrscheinlich hast Du dann schon drei Meinungen.

      Dann kommen die Richter zum Zug. In den unteren Instanzen kann wiederum jedes Gericht zu einem eigenen Urteil kommen.

       

      VG kws

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      Answer

      from

      7 years ago

      kws

      Hallo @Dr.DOS, ich habe eine von Deinem Anwalt abweichende Rechtsauffasung. Ich werde aber den Teufel tun und diese darlegen, da ich hiermit die Grenzen unerlaubter Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (kurz RDG) überschreiten würde. Das ist strafbewehrt. Besser ist, Du fragst einen zweiten Rechtsanwalt. Wahrscheinlich hast Du dann schon drei Meinungen. Dann kommen die Richter zum Zug. In den unteren Instanzen kann wiederum jedes Gericht zu einem eigenen Urteil kommen. VG kws

      Hallo @Dr.DOS,

       

      ich habe eine von Deinem Anwalt abweichende Rechtsauffasung. Ich werde aber den Teufel tun und diese darlegen, da ich hiermit die Grenzen unerlaubter Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (kurz RDG) überschreiten würde. Das ist strafbewehrt.

       

      Besser ist, Du fragst einen zweiten Rechtsanwalt. Wahrscheinlich hast Du dann schon drei Meinungen.

      Dann kommen die Richter zum Zug. In den unteren Instanzen kann wiederum jedes Gericht zu einem eigenen Urteil kommen.

       

      VG kws

      kws

      Hallo @Dr.DOS,

       

      ich habe eine von Deinem Anwalt abweichende Rechtsauffasung. Ich werde aber den Teufel tun und diese darlegen, da ich hiermit die Grenzen unerlaubter Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (kurz RDG) überschreiten würde. Das ist strafbewehrt.

       

      Besser ist, Du fragst einen zweiten Rechtsanwalt. Wahrscheinlich hast Du dann schon drei Meinungen.

      Dann kommen die Richter zum Zug. In den unteren Instanzen kann wiederum jedes Gericht zu einem eigenen Urteil kommen.

       

      VG kws


      Ich habe eine von Deinem Anwalt NICHT abweichende Rechtsauffassung, und werde natürlich nicht den Teufel tun, hiervon meinentlich abzuweichen.

      Das RDG kann hier auch nicht greifen, sowie das alte Nahzi/Rechtsverdrehergesetzt*, was damals geschaffen wurde, um Juden zu diskreminieren, auch nicht greifen könnte...

      Andere Meinungen?........

       

      * Echt jetzt? Überprüft mal euren Wortfilter.... oder noch besser.... EUER HIRN!!!

      AGB sind langweilig.

      Answer

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      7 years ago

      AGB sind nicht langweilig, sondern (leider) bindender Vertragsbestandteil und man sollte sie tunlichst schon einmal zumindest grob inhaltlich kennen, bevor man etwas unterschreibt, was hinterher finanzielle Folgen hat.

      Wortfilter: Schade, dass der Wortfilter nicht schlau genug ist, auch diese gewollten Tippfehler zu erkennen. Solche Vergleiche / Hinweise sind einfach hier nicht erwünscht ( wasfür Vorhandensein von Hirn spricht)

      Answer

      from

      7 years ago


      @wolliballaschrieb:
      AGB sind nicht langweilig, sondern (leider) bindender Vertragsbestandteil und man sollte sie tunlichst schon einmal zumindest grob inhaltlich kennen, bevor man etwas unterschreibt, was hinterher finanzielle Folgen hat.

      Wortfilter: Schade, dass der Wortfilter nicht schlau genug ist, auch diese gewollten Tippfehler zu erkennen. Solche Vergleiche / Hinweise sind einfach hier nicht erwünscht ( wasfür Vorhandensein von Hirn spricht)

      1. Der Sinn der AGB war ein anderer.

      2. Sie sind weder im BGB noch HGB Geltungsbereich bindend... das Spiel im HGB ist z.B. ich widerspreche Deiner AGB, Du meiner.... langweilig, es gilt HGB.

       

      Wortfilter.... Es ging um das Rechtsberatungsgesetz, was von der NS damals so großzügig ausgesetzt wurde, wenn die Erwähnung und Erinnerung meinerseits da ein Fehler sein sollte.... JA DANN, BIN ICH HIER FALSCH!!!

      Und das Spricht nicht FÜR HIRN

       

      Unglaublich.

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