Solved
Störung, Kombination aus Dienstvertrag (Telekommunikationsvertrag) und Kauf- bzw. Mietvertrag.
7 years ago
Hallo ringsum,
ein Rechtsanwalt hat mir folgendes dargelegt: Wer bei der Telekom einen Diensteistungvertrag (Telekommunikationsvertrag) abschließt und zugleich entsprechend der Empfehlung der Telekom die zur Herstellung der Funktion erforderliche Hardware (Router, Telefone etc. ) bei der Telekom kauft oder mietet, hat einen definitiven Rechtsanspruch darauf, dass bei penibler Beachtung der Bedienungsanleitungen die volle Funktionalität des Gesamtpakets gegeben ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, ist es alleine Aufgabe und Haftung der Telekom, die Ursache(n) einer Störung umgehend zu ermitteln und zu beheben. Eine über die exakte Beachtung der Bedienungsleitungen hinausgehende Mitwirkungspflicht des Kunden besteht nicht.
Insbesondere kann die Telekom nicht verlangen, dass ihr Kunde nach eigenem Gutdünken darüber befindet, wo der Fehler zu suchen sein könnte und sodann in der Community nach Ratschlägen sucht, die er, falls er ihnen tatsächlich folgen sollte, auf eigenes Riskio zur Anwendung bringt und damit möglicherweise seiner Gewährleistungsansprüche verlustig geht.
Hält die Telekom Hausbesuche o.ä. (z.B. Gerätewechsel) für die Behebung der Störung für unerlässlich, dürfen dem Kunden Kosten hierfür nicht in Rechnung gestellt werden.
Gerne würde ich erfahren, ob diese Einschätzung des Anwalts hier im Forum geteilt wird oder nicht und vor allem: warum.
Vielen Dank
Dr.DOS
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