Tarifwechsel Glasfaser

vor 8 Monaten

Hallo in die Runde. Ich habe am 12.04.2024 einen Tarifwechsel bzw. Vertragsverlängerung in einen Glasfasertarif veranlasst. Es war ein Telekom Vertreter bei uns im Haus (Mehrfamilienhaus) der hat mir mehr oder weniger einen neuen Tarif aufgeschwatzt. Ich habe jetzt schon 2 mal einen Termin gemacht damit der Telekom Techniker mir die neue Glasfaser Dose und das Glasfaser Modem Instaliert der Termin wurde jetzt schon das 2 mal Stoniert. Meine Frage ist kann man da noch vom Vertrag zurücktreten auch wenn noch nichts passiert ist? Oder soll ich warten bis sich die Telekom wieder bei mir meldet das es weiter geht. Weil ja angeblich der Ausbau noch nicht komplett abgeschlossen ist. 

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  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 8 Monaten

    Grüße @kempf.markus 

    @kempf.markus  schrieb:
    Meine Frage ist kann man da noch vom Vertrag zurücktreten auch wenn noch nichts passiert ist?

    Widerruf geht nur 14 Tage ab Zustellung der Auftragsbestätigung.

     

     

    @kempf.markus  schrieb:
    Oder soll ich warten bis sich die Telekom wieder bei mir meldet das es weiter geht.

    würde ich persönlich machen.

    Denn Glasfaser ist besser als Internet über Kupfer.

    1

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    Ok. Der widerruf ist durch da geht nichts mehr. Ich warte jetzt einfach bis es weiter geht

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 8 Monaten

    @kempf.markus  schrieb:
    damit der Telekom Techniker mir die neue Glasfaser Dose und das Glasfaser Modem

    Liegt denn Gf im Gebäude und in der Wohnung? @kempf.markus 

    Steht in der Auftragsbestätigung ein Glasfasertarif?

    4

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    @kempf.markus  schrieb:
    Der Anschluss im Haus ist soweit vorhanden.Jetzt fehlt nur noch der Anschluss in die Wohnung

    Bitte mal die Fragen von @Espresso doppio beantworten, danke.

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 8 Monaten

    @kempf.markus 

    und mit dem Vermieter ist soweit auch alles geklärt, und ein "ok" liegt vor?

    3

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    Ich hab in meine Auftragsbestätigung geschaut die Begehung war letztes Jahr im April und wurde zugestimmt.da ist alles in Ordnung 

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 8 Monaten

    dann warten bis der Wideruf durch ist und dann neu beantragen,

    da auch gleich sagen das die GF-TA in der Wohnung noch fehlt,

    damit der richtige Auftrag eingestellt wird.

    (an sonsten bekommst du evtl. nur einen Einrichtungslink, mit dem du nix anfangen kannst.)

    1

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    Ich kann doch kein Widerruf machen wenn die widerrufspflicht abgelaufen ist? Oder habe ich das falsch verstanden und kann dennoch widerrufen?

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 8 Monaten

    Dann lass den Auftrag weiter laufen.

    0

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