Tausch eines defekten gemieteten Routers

vor 10 Jahren

Beschwerde

 

Mein Speedport W 723V war defekt, was durch den Telekom Service festgestellt wurde. Der Router war von der Telekom gemietet (Endgeräte-Servicepaket Stufe 2) für 1,97€ (netto) pro Monat. Damit müsste der defekte Router also imRahmen des Service repariert/getauscht werden.

 

Nun wurde uns (wir waren schon über eine Woche ohne Internet) erklärt, dass wir (nicht Telekom!) einen Ersatz bestellen müssten. Dabei wurde uns dann gesagt, dass es den W 723 V nicht mehr gibt und wir stattdessen einen W 724 V nehmen müssten. Dem habe ich dann zugestimmt.

 

Nun kam die Überraschung: auf meiner Rechnung taucht der Speedport W 724V Typ A als Neuzugang auf mit einem Endgeräte-Servicepaket für 4,15 € (netto) pro Monat - also deutlich teurer.

 

Ein Anruf bei der Hotline wurde mir mitgeteilt, dass unser Router nicht getauscht werden konnte, da er von der Telekom nicht mehr gewartet wird (out-of-service). Dies wäre den betroffenen Kunden bereits vor Monaten mitgeteilt worden. Ich habe aber nie eine solche Mitteilung bekommen...

 

1. Abzockalarm: Die Telekom kassiert also eine Servicepauschale für eine Leistung, die sie gar nicht willens und in der Lage ist zu erbringen (Service am Router)????

 

Heute musste ich die Hotline aus einem anderen Grund nochmal anrufen. Dabei kam das Gespräch auf den Vorfall. Die Dame zeigte sich verwundert. Ihr wäre nichts bekannt, dass der W723V out-of-service sei. Im Gegenteil, sie hätte gerade heute morgen für einen Kunden ein Ersatzgerät beauftragt...

 

2. Abzockalarm: Die Telekom gibt bei einer "Notlage" (Internetausfall) eine falsche Auskunft, die zu einem teuren Neuaftrag eines Routers führt - was völlig unnötig ist. Aber auf Grund des Ausfalls, bleibt mir als Kunde auch nicht wirklich Zeit Alternativen zu erwägen (zB eine FritzBox zu kaufen und den Service zu kündigen)

 

Jetzt habe ich also jeden Monat höhere Kosten ohne Gegenwert. Und wenn dann ggf in der Zukunft mal Service nötig wäre, wiederholt sich das Spiel?

 

Die Hotline wies mich darauf hin, dass der neue Router als "Neuauftrag" verbucht wurde und somit 12 Monate Vertragsbindung gilt - auch das noch!!! Jetzt kann ich nicht einmal reagieren, eine FritzBox kaufen und den Router zurückgeben...

 

Da bleibt eigentlich konsequenterweise nur, den gesamten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen und zB zu 1&1 zu wechseln - da ist der Router gratis und hat ohne Mehrkosten 5 Jahre Garantie! Und die Gebühr für den Anschluss ist auch niedriger.

 

Wenn hier keine asichtlcihe Anzocke vorliegt, dann erwarte ich von Ihnen eine Erstattung der Mehrkosten: reduzieren Sie meinen Moatspreis für den W724V auf 1,97 € pro Monat....

 

Mit freundlichen Grüßen

Roland Seiffert

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    • vor 10 Jahren

      Ab Zugang der Auftragsbestätigung gibt es doch bei Fernabsätzen 14 Tage das Recht den Vertrag zu widerrufen - in Selbiger sind auch Kosten und Laufzeit ersichtlich.

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    • vor 10 Jahren

      .... da sind Sie nicht der einzige. Immerhin wurde bei mir kostenlos ausgetauscht, aber die 12 Tage ohne Netz usw sind trotzdem voll berchnet. Warte auch auf eine Antwort oder Angebot.

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    • vor 10 Jahren

      Die Telekom kassiert für das Gerät und nicht für den Service am Gerät

      Wenn Du  eine Wohnung mietest, kommt ja auch keine Putzfrau die dir für die Miete zusätzlich die Wohnung putzt.

       

      Was für eine Notlage?

      Man kann doch wohl auf jeden Fall einen Router wie die Fritzbox schneller im Laden an jeder Ecke kaufen, als auf die Lieferung per Post zu warten.

       

      Der W723V wird nicht mehr gewartet - wenn es noch Rückläufer gibt, die funktionsfähig sind, wird auch noch mal getauscht. aber in der Regel sind die Teile Elektroschrott.

       

      Der alte Router hatte eine Preisstaffel die die Miete im Laufe der Zeit reduziert.  Der Preis war ursprüglich vermutlich genau so hoch wie der vom 724V auch. Zukünftig passiert dir dies nicht mehr, denn die neuen Geräte haben keine Preisstaffel mehr

       

      Innerhalb von zwei Wochen kannst du den Auftrag des 724V widerrufen.

       

       

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      Antwort

      von

      vor 10 Jahren

      Ich habe 2 Jahre lang (2007 bis 2008) in einem Subunternehmen für die Telekom an der 1000er-Hotline gearbeitet. War schon eine sehr spannende und interessante Aufgabe mit vielen lustigen, aber auch mit bösen Anrufen. Ist sicher überall so. Da gab es diesen Mietservice noch nicht (der kam erst 2009). Da gab es aber ab und zu Aktionen mit Router kostenlos dazu u.ä. Aber da ich 2009 eben nicht mehr für die Telekom gearbeitet habe, kann ich nicht sagen wie das mit der lebenslangen Funktionsgarantie gemeint war. Wie gesagt: Es fehlt ein Hinweis in den Fußnoten. Auch in den aktuellen Endgeräte-AGB findet man keine genauere Definition. Ältere Endgeräte-AGB habe ich nicht.

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      Antwort

      von

      vor 10 Jahren

      Genau deshalb standen ja "lebenslange Garantien" immer wieder vor Gericht. Wenn die Telekom keine Einschränkung formuliert aht und noch dazu einen Monatspreis erhebt, gilt sicher, was der BGH entschieden hat, nämlich dass eine "lebenslange Garantie" immer deutlich (!!) über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen muss. Und das Gerät war wie gesagt keine 3 Jahre alt...

      Aber es stimmt schon: wegen einem solchen Betrag zieht wohl kaum jemand vor Gericht.

      Vielleicht baut die Telekom ja auch darauf?

      Da dies wohl sehr viele Kunden betrifft, ist die einzige Chance eine Musterklage durch eine Verbraucherschutzorganisation. Bei solchen Gelegenheiten hat die Telekom (und viele andere) ja schon oft alt ausgesehen.

      Ich tendiere eher dazu, den gesamten Vertrag zum nächstmöglichen Termin zu kündigen und bei einem anderen Anbieter abzuschließen. Dann eine FritzBox (mit 5 Jahren Garantie ohne Aufpreis) dazu - evtl schon als Zugabe dabei - und die Welt ist für geraume Zeit in Ordnung.

      Das mit der FritzBox hat mir übrigens auch die Hotline der Telekom empfohlen. Nett, gell?

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      von

      vor 10 Jahren

      Sie kommen frühestens nächstes Jahr aus diesem Mietvertrag. Die Kündigung zum xx.xx.16 können Sie natürlich heute schon abschicken. Und was ist nun mit der Auftragsbestätigung? Warum haben Sie sich die nicht durchgelesen? Da steht auch der Preis drin!

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    • vor 10 Jahren

      Da Sie das Gerät bereits auf Ihrer Monatsrechnung stehen haben, ist die 2-Wochen-Frist für einen Widerruf abgelaufen. Aber Sie haben damals garantiert eine schriftliche Auftragsbestätigung bekommen, in welcher das Gerät samt Preis aufgeführt war. Da hätten Sie noch reagieren können. Und sagen Sie bitte nicht, dass Sie die nicht bekommen haben - ich bekomme immer eine wenn ich etwas buche/bestelle/ersetzt bekomme.

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    • vor 10 Jahren

      Hallo RolandSeiffert,

       

      herzlich willkommen in unserer Community.

       

      Eines möchte ich gerne vorwegnehmen. Abzocken möchten wir Sie natürlich nicht und auf keinen Fall wollten wir Sie als Kunden verlieren.

       

      Gerne möchte ich mir das Anliegen einmal im Detail anschauen. Seien Sie doch bitte so nett und füllen einmal unser Kontaktformular aus. Ich melde mich dann wieder bei Ihnen.

       

      Viele Grüße

       

      Katja M.

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      von

      vor 10 Jahren

      Ok. Jetzt wird es komisch. Die Auftragsbestätigung geht immer an die gleiche Adresse wie das Gerät!

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      von

      vor 10 Jahren

      Keine Ahnung was da üblich ist - aber das müssen wir auch nicht klären. Das Gerät wurde definitiv an die Adresse des Anschlusses geschickt (ist ja auch angekommen) und die Auftragsbestätigung an die Rechnungsanschrift (sagt die Hotline) und ist dementsprechend nie angekommen.

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      Antwort

      von

      vor 10 Jahren

      Danke an den Telekom-Service: als Lösung wurde der monatliche Preis für den neuen Router für die Dauer der Mindesvertragslaufzeit (1 Jahr) per Einmalzahlung auf 1,97 Euro pro Monat reduziert. Danach habe ich die Option, entweder den Router zum (höheren) Preis zu behalten oder zB durch eine FritzBox zu ersetzen.

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