Gelöst
Teile vom Hausanschluss abgeben
vor 10 Jahren
Zu meinem Hausanschluss sind insgesamt sechs Doppeladern herangeführt, wovon lediglich zwei nutzbar sind. Das ist offensichtlich bei Ein- / Zweifamilienhäusern durchaus üblich.
Ich nutze einen Anschluss und habe mit dem Gedanken gespielt, den zweiten ebenfalls nutzen zu wollen - beides gewerblich.
Im Nachbarhaus ist vor kurzem eine dritte Mietpartei eingezogen, die einen Telefon- bzw. Internetanschluss über einen anderen Anbieter beantragt hat.
Da war wohl vergangene Woche der Schalttermin, weswegen der Techniker von der Telekom vor Ort war.
Dieser hat mich angesprochen und um Zugang zu meinem ApL (Hausanschlusskasten) gebeten. Meine zweite Doppelader sei derzeit nicht genutzt und er wolle eine Brücke zum Nachbarhaus schalten, da dort kein Anschluss mehr frei sei. Ich war ein wenig verwundert und habe eine Erklärung für diese Vorgehensweise verlangt. Angeblich müsse ich dem nicht zustimmen, denn sollte meine freie Doppelader tatsächlich zum Nachbarn geschaltet werden, dann könnte ich keinen weiteren Anschluss für mein Haus bekommen.
Die Sache war für mich damit erst mal erledigt. Der betroffene Nachbar fand das natürlich nicht so prickelnd, da er ja gerne einen Internetanschluss hätte. Er hat sich bei seinem Anbieter beschwert, welcher mir zu verstehen geben wollte, dass ich der Wegnahme meines derzeit nicht genutzten Anschlusses nichts entgegenzusetzen hätte, da die Telekom - und nicht ich - ja Leitungseigentümer sei und die Pflicht zur Grundversorgung hätte.
Nun meine Frage: Muss ich in dem Fall tatsächlich hinnehmen, dass mein noch ungenutzter zweiter Anschluss von mir zum Nachbarn gebrückt wird?
Wenn ja, was passiert, wenn ich mich nun tatsächlich entscheide, einen zweiten Internetanschluss zu bestellen?
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vor 10 Jahren
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