Telefonanschluss Freischalten?

vor 2 Stunden

Hallo,

akutelle werden bestehende Geschäftsräume in 2 Parteien aufgeteilt. Ich bin der Vermieter der neuen Geschäftseinheit und werde die 2 Einheit weiterhin selbst nützen. Aktuell haben die Geschäftsräume einen Telefonanschluss Leitung von der Telekom, Anbieter ist aktuell Mnet.

Es soll für den neuen Mieter ein eigener Anschluss hergestellt werden. Kabel und Leitung im Haus sind vorhanden, wir wissen nur nicht ob der 2te Anschluss ausgeschalten ist oder ob der noch freigeschalten werden muss.

Bin ich als Vermieter dafür zuständig, und wenn ja macht das die Telekom oder der neue Anbieter vom Mieter?

Ich hoffe ich konnte alles gut erklären und freue mich auf eine Antwort.

Vg Tobias

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    • vor 2 Stunden

      Der neue Mieter geht hin und beauftragt einen Anschluss bei seinem Wunschanbieter.

      Alles weitere ergibt sich dann.

      Du als Vermieter kannst vorab für eine Leitung vom ApL zum vorgesehenen Ort sorgen, entweder in Eigenleistung oder auch Elektriker.

      🦂

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