Gelöst

Telefonanschluß über meinen Nachbarn

vor 7 Jahren

Meine Eltern hatten bis jetzt den Telefonanschluss über meinen Nachbarn ,wurde von der Telekom so eingerichtet , die alten Nachbarn sind Verstorben und meine auch und mein jetzige Nachbarin der Erbe will das nicht mehr was kann ich machen .

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    ellbogen

    Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.


    Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.

    ellbogen


    Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.



    Genau, und da gibt es noch das TKG /45a.html" target="_self" rel="nofollow noopener noreferrer"> TKG was du hier einfach unterschlägst.

    @Gelöschter Nutzer  dein Nachbar müsste den Vertrag bei der Telekom gemäß $ 45a TKG kündigen, dann hat die Telekom 1 Jahr Zeit zum Rückbau. Allerdings hat dein nachbar dann auch keinen Telekomanschluss mehr.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    der_Lutz

    ellbogen Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig. Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig. ellbogen Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig. Genau, und da gibt es noch das TKG was du hier einfach unterschlägst. @Gelöschter Nutzer dein Nachbar müsste den Vertrag bei der Telekom gemäß $ 45a TKG kündigen, dann hat die Telekom 1 Jahr Zeit zum Rückbau. Allerdings hat dein nachbar dann auch keinen Telekomanschluss mehr.

    ellbogen

    Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.


    Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.

    ellbogen


    Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.



    Genau, und da gibt es noch das TKG /45a.html" target="_self" rel="nofollow noopener noreferrer"> TKG was du hier einfach unterschlägst.

    @Gelöschter Nutzer  dein Nachbar müsste den Vertrag bei der Telekom gemäß $ 45a TKG kündigen, dann hat die Telekom 1 Jahr Zeit zum Rückbau. Allerdings hat dein nachbar dann auch keinen Telekomanschluss mehr.

    der_Lutz
    ellbogen

    Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.


    Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.

    ellbogen


    Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.



    Genau, und da gibt es noch das TKG /45a.html" target="_self" rel="nofollow noopener noreferrer"> TKG was du hier einfach unterschlägst.

    @Gelöschter Nutzer  dein Nachbar müsste den Vertrag bei der Telekom gemäß $ 45a TKG kündigen, dann hat die Telekom 1 Jahr Zeit zum Rückbau. Allerdings hat dein nachbar dann auch keinen Telekomanschluss mehr.


    Ich unterschlage gar nichts!

    Zugehörige Rechtssprechung ist eindeutig.

    Ohne Grundbucheintrag bis 31.12.2010 wurden alle Ansprüche verwirkt.

     

    Hier werden viele "wertvolle Tip's" gegeben, die in Wirklichkeit nachhaltige Maßnahmen lediglich verzögern!

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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