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Telefon/DSL Anschluß auf Nachmieter übertragen

10 years ago

Hallo,

 

meine Partnerin hat derzeit in ihrem Haus einen Telefon/DSL Anschluß und wird zum 01.09. mit mir in ein gemeinsames Haus ziehen. Dort werden wir einen neuen Telekom Anschluß beauftragen.

 

So wie ich es verstanden habe, kann meine Partnerin Ihren bestehenden Anschluß Sonderkündigen, sofern am neuen Wohnsitz ein neuer Anschluß beauftragt wird, richtig?

 

Frage 1: Sie wird sich ca. mitte August am neuen Wohnort in der Gemeinde anmelden. Die  Meldebescheinigung wird meines Wissens für die Kündigung benötigt. Wie lange dauert dann die Kündigung? Unser Ziel wäre, dass über den 01.09. hinaus keine Kosten mehr anfallen.

 

Frage 2: Unser Nachmieter möchte gerne den Anschluß übernehmen und einen neuen Vertrag abschließen. Ich habe hier http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/FAQ/theme-45858617/Kundendaten/theme-45858590/Namens-und-Adressaenderung/faq-45857751

zwar ein Formular gefunden, dort ist aber der Grund "Mieterwechsel" oder "Übertragen auf den Nachmieter" nicht genannt. Gibt es noch ein anderes Formular?

 

Vielen Dank im voraus für eure Mühe

 

Gruss

 

Martin

20122

9

    • 10 years ago

      Dieser Grund ist nicht zu finden da eine Änderung auf den Nachmieter nicht möglich ist. Zwinkernd

      Ihre Partnerin darf aber gern den bestehenden Vertrag in das neue Haus mitnehmen (umziehen).

      Ein Sonderkündigungsrecht (nach dem TKG ) gibt es nur wenn das Produkt, wie sie es jetzt nutzt (inklusive der selben Bandbreite), nicht am neuen Standort verfügbar ist.

      3

      Answer

      from

      10 years ago

      Hallo,

      der Vertrag soll nicht umgezogen werden, da der neue Anschluß ein Geschäftsanschluß ist. Die Telekom räumt ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn man zusammen zieht und am neuen Standort einen neuen Vertrag macht.

      Die Telekom beschreibt das so:

      #############################
      Kündigung wegen Haushaltszusammenführung
      Sie können bei einem Einzug in eine Lebensgemeinschaft Ihren Vertrag ohne Einhaltung der Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist kündigen, wenn am neuen Wohnsitz ein privat genutzter Telekom Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit besteht oder beauftragt wurde. Die Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird. Als Nachweis benötigen wir zwingend eines der folgenden Dokumente:
      • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
      • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objektes (Unterlagen werden von uns nach der Bearbeitung der Kündigung vernichtet)
      #############################

      Also bleiben meine Fragen offen.

      Answer

      from

      10 years ago

      Ich hatte dir ja geantwortet, nur in einer eigenen Antwort unten.

      Allerdings wenn der neue Anschluss ein Geschäftskunden-Anschluss werden soll, dann greift die "Haushaltszusammenführung" nicht. Das geht nur bei Privatkunden-Anschlüssen. Das ist jetzt nochmal eine neue Info.

      Answer

      from

      10 years ago

      Du gehst aber ins Detail Fröhlich Anders gesagt: Es wird ein neuer Privatanschluß, jedoch reiche ich die Rechnung bei meiner Firma ein. Eine blöde Regelung besagt, dass hierzu der Anschluß auf meinen Namen lauten muss, sonst bekomme ich lediglich die Gesprächskosten, nicht die Grundgebühr erstattet.

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      Answer

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    • Accepted Solution

      accepted by

      10 years ago

      Hallo Martin,

       

      die Übertragung des Anschlusses auf den Nachmieter ist nicht möglich.

       

      Jedoch könnte in Eurem Fall doch ein Umzug des Telekom-Anschlusses deiner Partnerin in das neue Hause in Frage kommen. Oder ziehst auch du mit einem bestehenden Vertrag um?

       

      In diesem Fall kann der Vertrag der Partnerin aufgelöst werden, wenn am neuen gemeinsamen Wohnsitz ein neuer Anschluss beauftragt ist oder ein Tarif mit Mindestlaufzeit besteht.

       

      Wenn sie sich Mitte August ummeldet, könnte die Sonderkündigung für Ende August gerade so klappen.

      Statt der Ummeldebescheinigung geht übrigens auch der gemeinsame (!) Miet- oder Kaufvertrag für das neue Objekt.

      Den habt ihr ja evtl. schon früher, dann könnte das auch zeitlich etwas entspannter gehen.

       

      Dennoch wäre die sauberste Lösung aber in meinen Augen ein Umzug. Hast du da Bedenken oder warum habt ihr das nicht betrachtet?

      4

      Answer

      from

      10 years ago

      Hi Martin,

      aufgrund deiner obigen Info mit dem Geschäftsanschluss, kann ich es verstehen.

       

      Es wird bei dir ein normaler Privatkundenanschluss werden, also ein MagentaZuhause, der auf deinen Namen laufen soll.


      Ein Umschreiben ist schon möglich, aber auch kompliziert. Zumindest auf eure beiden Namen.

      Aber ob das dann deiner Firma wieder taugt?


      Also könntest und solltest du tatsächlich den Anschluss neu anmelden. Aus der Auftragsbestätigung nimmst du die Kundennummer des neuen Anschlusses und kannst damit über die Haushaltszusammenführung den alten Anschluss deiner Partnerin kündigen.

       

      Den Link kennst du ja vermutlich schon: Umzung - Haushaltszusammenführung

       

      Viele Grüße

      Piwi

      Answer

      from

      10 years ago

      Hallo Piwi,

      vielen Dank, das hilft mir weiter.

      Fehlt nur noch eins: Der Kaufvertrag des neuen Hauses läuft nur auf mich. Einen Mietvertrag gibt es nicht, da sie meine Partnerin ist. Vermutlich wird die T-com (zu recht) auf die Meldebescheinigung bestehen, die ich aber erst ab Mitte Juli liefern kann.

      Gruss

      Martin

      Answer

      from

      10 years ago

      Hier :
      http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/FAQ/theme-133631783/Auftrag/theme-45859535/Umzug/faq-690430266
      steht, dass eine Meldebescheinigung !oder! ein ein Miet-/Kaufvertrag vorliegen muss.

      Dann muss deine Partnerin den Vertag noch bis mitte Juli bezahlen.

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