Gelöst
Telefonkabel auf Privat Grundstück
vor 6 Jahren
Hallo alle zusammen,
ich bin bin seit geraumer Zeit Grundstücksbesitzer. Bei diversen Baggerarbeiten haben (anders als erwartet) ein Kabel 150x2x0,4 der Telekom gefunden und zerrissen. Im Grundbuch wurde nicht von einem Kabel/Baulast der damals Post heute Telekom erwähnt. Die Alteigentümer wissen auch nichts von einem Kabel.
Die Rechnung für den Kabelschaden soll ich tragen. Bei der Telekom fühlt sich dafür keiner verantwortlich. Da keine Baulast eingetragen ist, möchte ich, das das Kabel aus meinem Grundstück verschwindet, da ich, falls ich es mal verkaufen möchte mit Wertminderung rechnen muss.
Wer von euch kann mir hierbei einen nützlichen Rat geben?
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Akzeptierte Lösung
Buster01
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Dafür unterschreibst du ja auch eine Eigentümereinverständniserklärung....hat aber in dem Fall niemand unterschrieben
Dafür unterschreibst du ja auch eine Eigentümereinverständniserklärung....hat aber in dem Fall niemand unterschrieben
ich wette die hat jemand unterschrieben,
(die ältesten die ich digitalisiert habe waren von 1927 rum),
weil sonst hätte die Post dort kein Kabel gelegt,
leider werden die bei Grundstücksveräusserungen nicht weitergegeben,
es gibt also nur das Orginal was irgendwo abgelegt ist.
einfache VZK -Kabel werden nicht im Grundbuch eingetragen, genau so wenig wie Telefonmasten,
anders sieht es bei Hauptkabel, Schachtanlagen, Verteilerkästen aus,
da wird die Dienstbarkeit eingetragen.
Aber für so Fälle hat die Telekom eine Rechtsabteilung, die regeln das,
wäre nicht das erste mal das ich mich mit dem Hauseigentümer darüber streite,
ob das Nachbargebäude von seinem APL mitversorgt werden darf.
Interessant wird es wenn als Dienstbarkeit ein Kabelschacht eingetragen ist (von oben sieht man ja nur den Deckel)
und beim Tiefbau feststellt das dort ein altes U-Boot vergraben ist,
(die wurden nach dem Krieg als Kabelschächte verbuddelt
)
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Buster01
Akzeptierte Lösung
CyberSW
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Nehmen wir es mal einfach .. nach TKG hast du schlicht und ergreifend nichts zu melden, wenn nen Kabel da lang muss.
Das Kabel ist vor deinen jetzigen wilden Buddelarbeiten schon da gewesen - auf den Kosten wirst du also sitzenbleiben.
Sry, aber hoffentlich ist es dir nen Lehrgeld, VORHER dich zu erkundigen was da ist.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
CyberSW