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Telefonkabel auf Privat Grundstück
vor 5 Jahren
Hallo alle zusammen,
ich bin bin seit geraumer Zeit Grundstücksbesitzer. Bei diversen Baggerarbeiten haben (anders als erwartet) ein Kabel 150x2x0,4 der Telekom gefunden und zerrissen. Im Grundbuch wurde nicht von einem Kabel/Baulast der damals Post heute Telekom erwähnt. Die Alteigentümer wissen auch nichts von einem Kabel.
Die Rechnung für den Kabelschaden soll ich tragen. Bei der Telekom fühlt sich dafür keiner verantwortlich. Da keine Baulast eingetragen ist, möchte ich, das das Kabel aus meinem Grundstück verschwindet, da ich, falls ich es mal verkaufen möchte mit Wertminderung rechnen muss.
Wer von euch kann mir hierbei einen nützlichen Rat geben?
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Anonymous User
vor 5 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Das kann am ehesten das Team klären.
Bitte befülle Dein Profil mit Kunden- und Handynr.:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-profile-userdata
und bestätige dies nach Erledigung über die "Antwort"-Funktion, vielen Dank.
Die im Profil hinterlegten Daten sind nur für den jeweiligen User u. das
Telekom-Team "ersichtlich".
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wolliballa
5 Sterne Mitgestalter
vor 5 Jahren
1. nützlicher Rat: Deine Baufirma sollte Zugriff auf das Trassenmanagement haben, BEVOR die Schaufel gesetzt wird
2. Nützlicher Rat: Vielleicht schaut ja doch einmal ein Mitglied vom Telekom-hilft-Team vorbei, da wäre es hilfreich, wenn Du wenigstens Deine Kontaktdaten schon mal hinterlegt hättest (Kann außer dem Team keiner einsehen):
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-pro...
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ellbogen
Antwort
von
wolliballa
vor 5 Jahren
@Buster01 ,
Wasserrechte sind im Grundbuch eingetragen. Falls nicht, ist die Entnahme womöglich lediglich geduldet.
Privatfirmen und -personen darf ich den Zutritt zu meinem Grundstück selbstverständlich verweigern.
Dazu genügt am Tor ein Schild, z.B. " Zutritt nur für Berechtigte". Alles andere geschieht widerrechtlich und ist Land- oder Hausfriedensbruch.
Ausgenommen sind Amtspersonen, mit einem Schriftstück, wie z.B. Gerichtsbeschluss oder Polizei und Feuerwehr bei 'Gefahr in Verzug'.
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