Gelöst

Telefonmast von unbedautem Baugrundstück entfernen

vor 6 Jahren

Sehr geehrtes Team,

 

Meine Brüder und ich haben ein unbebautes Baugrundstück geerbt, das dringend verkauft werden soll. Darüber verläuft eine Oberleitung und es steht auch ein Mast darin. Es ist zwar ein großes Grundstück (1800 m²), aber die Leitung ist so ungünstig verlegt (fast quer), dass man effektiv nur die Hälfte bebauen kann. Alle Interessenten sind abgesprungen, da sie das Grundstück nur haben wollen, wenn kein Mast mehr drauf steht. Der Telefonmast ist nicht im Grundbuch eingetragen.

 

So und nun habe unterschiedliche Informationen bekommen:

1.) Die Telekom sagt nach § 68 tkg haben wir diesbezüglich gar kein Recht. Der neue Besitzer, muss, wenn er einen Bauantrag stellt, auch bei Ihnen einen Antrag stellen. Nur so will keiner das Grundstück haben, außer vielleicht für einen Spotpreis.

2.) Laut Rechtsforum im Internet: Steht uns ein Beseitigungsanspruch gegen den Telekommunikationsanbieter aus § 1004 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch wegen des Telefonmasts zu, da das Eigentum hierdurch beeinträchtigt wird. Wir sind nicht zur Duldung verpflichtet (§ 1004 Abs. 2 BGB), da keinerlei Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen sind.
Dieser Anspruch kann durch uns durchgesetzt werden, ohne dass uns die Kosten auferlegt werden könnten.

 

An der Leitung hängt nur noch ein Haus. Fast alle Häuser in diesem Dorf bekommen Glasfaserkabelanschluss bis zum Haus gelegt. In ein paar Monaten ist die Leitung technisch gesehen überflüßig. Nur noch der Anfang der Leitung, die ins Dorf geht, muss bleiben. Weil das erste Haus keinen Anschluß will. Ich befürchte, dass die restliche Leitung nicht gekappt wird und noch jahrelang zur "Deko" rumhängt.

 

Ich wäre für Ihre Hilfe sehr dankbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petra

 

 

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