Gelöst
Telekom übernimmt keine Verantwortung für unzumutbare Verzögerung bei der Glasfaserbereitstellung
vor 3 Monaten
Hallo zusammen,
ich hatte hier zuletzt berichtet, dass mein Glasfaseranschluss seit Vertragsbeginn im November 25 noch nicht bereitgestellt wurde. Da ich hier bisher noch keine hilfreichen Antworten dazu erhalten habe, habe ich mich nun schriftlich an die Telekom gewandt. Die offizielle Reaktion der Telekom ist nicht zu fassen:
„Einen festen Bereitstellungstermin für Ihren Glasfaseranschluss haben wir Ihnen nicht bestätigt. Nach aktuellem Stand liegt die voraussichtliche Fertigstellung Ihres Glasfaseranschlusses derzeit im Februar 2027.“
„Einen festen Bereitstellungstermin für Ihren Glasfaseranschluss am Boizenburger Weg 7 in Tornesch haben wir Ihnen nicht bestätigt. Nach aktuellem Stand liegt die voraussichtliche Fertigstellung Ihres Glasfaseranschlusses derzeit im Februar 2027.“
Die Telekom argumentiert hier – genau wie zuvor bereits einige Mitglieder dieses Forums – ,dass ja niemals wirklich ein fester Termin zugesagt worden sei. Was für ein absurdes Argument: Eine Bereitstellung muss ungeachtet dessen trotzdem immernoch in einem zumutbaren Zeitraum erfolgen. Und den Raum der Zumutbarkeit haben wir hier schon vor Monaten verlassen.
Es ist mir auch nicht zuzumuten, dass ich für ein nicht bereitgestelltes Hauptprodukt (Glasfaser) den vollen Preis zahlen soll, weil der Rabatt auf das Übergangsprodukt längst abgelaufen ist, während das eigentliche Produkt nie bereitgestellt wurde.
Da dieser Zustand mich unangemessen benachteiligt, frage ich das Telekom-hilft-Team hier ganz konkret:
Wie möchte die Telekom diesen unzumutbaren Zustand lösen?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Monaten
Hallo zusammen,
ich hatte hier zuletzt berichtet, dass mein Glasfaseranschluss seit Vertragsbeginn im November 25 noch nicht bereitgestellt wurde. Da ich hier bisher noch keine hilfreichen Antworten dazu erhalten habe, habe ich mich nun schriftlich an die Telekom gewandt. Die offizielle Reaktion der Telekom ist nicht zu fassen:
„Einen festen Bereitstellungstermin für Ihren Glasfaseranschluss am Boizenburger Weg 7 in Tornesch haben wir Ihnen nicht bestätigt. Nach aktuellem Stand liegt die voraussichtliche Fertigstellung Ihres Glasfaseranschlusses derzeit im Februar 2027.“
Die Telekom argumentiert hier – genau wie zuvor bereits einige Mitglieder dieses Forums – ,dass ja niemals wirklich ein fester Termin zugesagt worden sei. Was für ein absurdes Argument: Eine Bereitstellung muss ungeachtet dessen trotzdem immernoch in einem zumutbaren Zeitraum erfolgen. Und den Raum der Zumutbarkeit haben wir hier schon vor Monaten verlassen.
Es ist mir auch nicht zuzumuten, dass ich für ein nicht bereitgestelltes Hauptprodukt (Glasfaser) den vollen Preis zahlen soll, weil der Rabatt auf das Übergangsprodukt längst abgelaufen ist, während das eigentliche Produkt nie bereitgestellt wurde.
Da dieser Zustand mich unangemessen benachteiligt, frage ich das Telekom-hilft-Team hier ganz konkret:
Wie möchte die Telekom diesen unzumutbaren Zustand lösen?
Hier wurde bereits alles dargelegt:
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/mehrkosten-wegen-%C3%BCbergangsl%C3%B6sung-zuhause-sofort-xl-und-nicht-bereitgestelltem-glasfaseranschluss/6a4510164bfcda4b69aa3002?tab=answers
7
Gelöschter Nutzer
von
vor 3 Monaten
@NicktheFish
Also, gibt es denn eine Quelle für die Angabe von "(un-)zumutbar"?
von
vor 3 Monaten
Hallo @NicktheFish,
danke für deine Nachricht. Ich verstehe, dass du enttäuscht bist – eine voraussichtliche Bereitstellung erst im Februar 2027 ist nicht das, was du dir gewünscht hast. Dennoch möchte ich dir die Sachlage offen und ehrlich darstellen.
In deiner Auftragseingangsbestätigung wurde ausschließlich ein voraussichtlicher Bereitstellungstermin genannt. Ein verbindlicher Termin wurde zu keinem Zeitpunkt vereinbart.
Der Glasfaserausbau hängt von Faktoren ab, die außerhalb unseres direkten Einflusses liegen – etwa Tiefbaukapazitäten, kommunale Genehmigungen und Wegerechte. Verschiebungen der Prognose sind daher möglich und vertraglich abgedeckt. Ein Anspruch auf Bereitstellung zu einem bestimmten Datum oder auf Entschädigung besteht nicht.
Auch zu deinem Übergangsprodukt muss ich dir eine klare Antwort geben: Der Rabatt auf dein "Zuhause Sofort"-Paket war von Anfang an zeitlich befristet. Diese Befristung war Bestandteil des Angebots, das du angenommen hast. Eine Verlängerung des Rabatts ist nicht vorgesehen – auch nicht aus Kulanz im Zusammenhang mit der Ausbauverzögerung. Es gilt der reguläre Preis gemäß deiner Vertragsunterlagen. Dafür steht dir mit deinem Anschluss weiterhin eine voll funktionsfähige Internetversorgung zur Verfügung.
Ich weiß, dass das nicht die Antwort ist, die du dir erhofft hast. Sobald der Ausbau in deinem Abschnitt so weit fortgeschritten ist, dass wir einen verbindlichen Termin zusagen können, wirst du automatisch informiert.
Viele Grüße
Jutta
von
vor 3 Monaten
Also zum Glasfaser Tarif selbst, den solltest du eigentlich jederzeit stornieren können solange noch nicht die Richtige Auftragsbestätigung gekommen ist, den erst ab dann ist der Vertrag wirklich geschlossen.
Deswegen zählt hier das BGH Urteil nicht.
Kleiner Hinweis zur Sicherheit wenn du jetzt den Glasfaseranschluss stornierst und du es dir irgendwann anders überlegst würden für den Hausanschluss ca. 1000 € fällig.
Aus dem Übergangstarif wirst du aber so nicht herauskommen. Ausser du Ziehst um.
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Uneingeloggter Nutzer
von