Gelöst
Telekom gibt meine Daten an eine externe Firma weiter! Illegal?
vor 5 Jahren
NICHT GELÖST !!!!!!!!!
Ich wurde von einem Telekom Mitarbeiter zu einer Störung an einem Freitag abend um 22.15 wegen genauerer Klärung ohne Ankündigung/Nachfrage auf meinem Handy angerufen. Seltsam, aber wenn es sache hilft, ok.
Dannach an einem darauffolgende Werktag wurde ich von einer externen Qualitätskontrolle zu diesem Anruf mehrmals (8mal) kurz angeklingelt und dann aufgelegt.
Bis ich dann zufällig mal erwischt habe.
Wußte: meinen Namen, Telekomkunde und letzte Gespräch mit Service.
Wollte mir nichts verraten, außer im Auftrag der Telekom.
Illegale Datenweitergabe meiner Daten an Dritte, obwohl ich schon am Anfang meines Vertrages diesem klar widersprochen habe und sogar immer noch gespeichert ist.
Aber dies ist nicht das erste Mal, dass die TELEKOM bei mir illegal handelt und sich nicht an geltende Gesetze hält.
Ohne jegliche Erklärung oder Entschuldigung!
Aber wenn man herausfinden will, wer gesetzeswidrig gehandelt hat, dann sich auf Datenschutz berufen, den sie selber täglich ganz bewußt brechen. Aber das gehört wohl zur internen Ausbildung!
Jetzt der Beweiß:
Bei einem Anruf bei der Abteilung mit den täuschenden Namen DATENSCHUTZ wurde nun -seit 2 Wochen nicht reagiert-
meine Ankündigung bezgl der BUNDESNETZagentur herzhaft gelacht und mir verraten, dass diese Beschwerde einfach an die Telekom weitergeleitet wird und dann als Unterlage für wackelde Tische benutzt wird.
Auf arrogante Art wurde mir zu dieser vollkommen sinnlosen Beschwerde als Zeitverschwendung geraten.
Heißt das also, die Telekom bricht jeden Tag ganz bewußt geltende Gesetze und braucht keine Sanktionen zu befürchten?
Ein Freibrief für illegales Handeln? Die Mafia würde sich darüber freuen?
Hauptsache man zahlt Schutzgeld ... die Rechnungen?
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Akzeptierte Lösung
Marcel M.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
MP0602
vor 5 Jahren
vielen Dank für Ihre Schilderungen.
Da Ihre Daten im Profil hinterlegt sind, habe ich bereits ersehen, dass unsere Anne Ihre Beschwerde entsprechend weitergegeben hat.
Den Datenschutz nehmen wir enorm ernst.
Ich kann an dieser Stelle festhalten, dass wir uns an geltende Gesetze halten und keinerlei gesetzeswidrige Handlungen anstreben.
Viele Grüße
Marcel M.
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Svensony
Antwort
von
Marcel M.
vor 5 Jahren
@Marcel M.
>..dass unsere Anne Ihre Beschwerde entsprechend weitergegeben hat.
Den Datenschutz nehmen wir enorm ernst.
Ich kann an dieser Stelle festhalten, dass wir uns an geltende Gesetze halten ..<
Nicht umsonst habe hier die mir zugebrachte Verhöhnung der sogenannten Datenschutzabteilung geschildert.
2WOCHEN nur kaffeetrinken, sonst nichts!
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Marcel M.
Akzeptierte Lösung
Svensony
akzeptiert von
Svensony
vor 5 Jahren
Also jetzt kommt die nächste AUSREDE, nach mehrmaligem auf die Füsse treten, aber zum Rückrufen wieder zu feige!
Kein Wort mehr von Marktforschungszwecken sondern „Zufriedenheits-Anruf“. Die Anführungszeichen verraten doch alles!!
FAZIT FÜR ALLE:
Also jeder der eine kmplette Kontaktsperre vermerkt hat, wird gegen seinen Willen trotzdem von einer FREMDEN Firma massiv kontaktiert, die ihre Daten bestimmt auch für andere Zwecke missbraucht!
>vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage zum Thema „Zufriedenheits-Anruf“.
Die Kontaktaufnahme mit einem Anruf, ist aus unserer Sicht rechtlich zulässig, da dies als eine Kontaktaufnahme im Rahmen der Vertragserfüllung zu betrachten ist. Sofern wir Sie als Kunden kontaktieren, um vor- bzw. vertragliche Belange zu klären, ist die Kontaktaufnahme gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO legitimiert.
Darüber haben wir unsere Kunden in den Datenschutzhinweisen entsprechend informiert. In dem „Allgemeiner Datenschutzhinweis der Telekom Deutschland GmbH“ der Telekom finden Sie unter Ziffer 2 die Nennung der Rechtsgrundlage. Somit ist Telekom Deutschland GmbH ihrer gesetzlichen Hinweispflicht gemäß Art. 13 DSGVO nachgekommen.
In Ihrem Fall waren sämtliche Einwilligungen für eine werbliche Angänge auf inaktiv gesetzt, aufgrund Ihrer Nachricht haben wir Sie selbstverständlich nun auch für Zufriedenheitsbefragungen, die unter Art. 6 Abs. 1 lit b) DSGVO fallen, gesperrt.
Mit freundlichen Grüßen N. Schwarck<
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Svensony