Gelöst
Telekom Magenta Eins Vertrag bei Umzug in eine WG
vor 8 Jahren
Hallo,
ich möchte von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Ich ziehe bald zu meine Schwiegereltern, solange ich noch keine eigene Wohnung habe. Mein DSL Anschlussvertrag läuft noch mindestens ein Jahr. Internetanschluss bei meinen Schwiegereltern ist aber schon vorhanden(Keine Telekom)
Wie läuft das mit dem Vertrag weiter? Ich möchte diesen zunächst kündigen und bei Umzug in eine eigene Wohnung dann erneut einen Vertrag abschließen.
Wie läuft dies ab?
Vielen Dank
mfg
F.Achi
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vor 8 Jahren
Du kannst höchstens einen Umzug beantragen, und hoffen, dass dein Tarif nicht geschaltet werden kann - dann, und nur dann, gibt es ein Sonderkündigungsrecht mit dreimonatiger Frist.
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vor 8 Jahren
Ein Sonderkündigungsrecht hast Du durch den Umzug zu Deinen Schwiegereltern nicht.
Du könntest allerdings für Deinen Anschluss einen Umzug beauftragen, vlt. hast Du in diesem Fall Glück,dass die Telekom an der neuen Adresse Deinen bisherigen Anschluss /Tarif nicht bereitstellen kann, daraus würde dann ein Sonderkündigungsrecht mit einer 3monatigen Laufzeit resultieren.
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur bei Zusammenlegung der Wohnsitze und auch nur dann,wenn schon ein Telekom Anschluss vorhanden ist.
Lg. A Martin
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vor 8 Jahren
Sofern am neuen Standort ein Telekom(!)-Anschluss vorhanden ist, kannst du die Kündigung hier veranlassen und die nötigen Nachweise direkt hochladen.
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Antwort
von
vor 8 Jahren
Im Klartext: über die Hotline einen Umzug nach TKG beauftragen.
Wenn sich der nicht buchen lässt, dann greift das Sonderkündigungsrecht....
Antwort
von
vor 8 Jahren
Antwort
von
vor 8 Jahren
heißt das dann theoretisch man hätte hier zwei Internetanschlüsse und zwei Telefonnummern in einer Wohnung ? 😄
Wenn ein Umzug nach TKG möglich ist - dann nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch....
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Im Klartext: über die Hotline einen Umzug nach TKG beauftragen.
Wenn sich der nicht buchen lässt, dann greift das Sonderkündigungsrecht....
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vor 8 Jahren
Sie haben hier ja bereits die richtige Vorgehensweise hier geschildert bekommen.
Leider gibt es tatsächlich keine andere Möglichkeit, um Ihren Anschluß vor der Mindestvertragslaufzeit "loszuwerden".
Haben Sie bereits einen Umzug beauftragt oder wissen vielleicht schon, ob dort der aktuelle Tarif geschaltet werden kann?
Viele Grüße
Claudia Bö.
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Uneingeloggter Nutzer
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