Gelöst

Timing der Sonderkündigung

vor 2 Jahren

Hallo,

 

wir ziehen um, und leider gibt es an der neuen Wohnung keine Möglichkeit zum Telekom-Anschluss.

Daher habe ich eine Sonderkündigung angekündigt, die nun wie folgt beantwortet wurde:

Wir sollen eine Meldebestätigung für die neue Adresse einschicken, wonach der Vertrag mit einer Frist von einem Monat beendet werden kann.

 

Dass eine Meldebestätigung erforderlich ist kann ich verstehen - aber heißt das letztendlich dass ich 2 Monate umsonst zahlen muss? Denn:

  • Die Meldebestätigung erhält man, zumindest hier bei uns, erst, wenn der Umzug bereits erfolgt ist. z.B. Umzug 1.11. - Meldebestätigung 2.11., was noch optimistisch schnell wäre
  • Wenn man dann die Meldebestätigung einreicht, ist +30 Tage bereits im Dezember.
  • Abrechnungszeitraum ist immer 1. bis 31. des Monats

Das hieße also dass wir bis zum 31.12. zahlen müsste, zwei volle Monate ohne Inanspruchnahme jeglicher Leistung? Stimmt das so?

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    • vor 2 Jahren

      mwmd

      wonach der Vertrag mit einer Frist von einem Monat beendet werden kann.

      wonach der Vertrag mit einer Frist von einem Monat beendet werden kann.
      mwmd
      wonach der Vertrag mit einer Frist von einem Monat beendet werden kann.

      Gesetzlich geregelte Kündigungsfrist bei Sonderkündigung und Kündigung nach Ende der Mindestlaufzeit ist eben 1 Monat. @mwmd 

       

      0

    • vor 2 Jahren

      Grüße @mwmd 

      Wenn du einen Umzug an der Hotline oder im Telekom-Shop nach dem TKG machst, bekommst du ein Sonderkündigungsrecht angeboten, wenn der Anschluss nicht 1zu1 mit genommen werden kann.

      Ab dann nur noch 1 Monat, wenn du annimmst.

       

      Dann kannst du die Nachweise auch nachreichen.

      Es wird dann auch gutgeschrieben.

       

      So ist mein Wissensstand, was aber keine Garantie ist.

       

      0

    • vor 2 Jahren

      Wie @→Mataimaki← schon richtig geschrieben hat: Bei der Telekom zählt der Zeitpunkt an dem du der Telekom den Umzug angemeldet hast. Wenn das z.B: jetzt im August bereits war, könnte er theoretisch schon zu September gekündigt werden.

      In deinem Fall wirst du den Anschluss ja wohl eh noch bis 31.10. benötigen, die Telekom kann dann nach Erhalt der Meldebescheinigung den Anschluss rückwirkend zu dem Termin beenden.

      Oder gibt es ggf. einen Mietvertrag auf deinen Namen? Der würde ebenfalls zählen.

      0

    • vor 2 Jahren

      mwmd

      Abrechnungszeitraum ist immer 1. bis 31. des Monats

      Abrechnungszeitraum ist immer 1. bis 31. des Monats
      mwmd
      Abrechnungszeitraum ist immer 1. bis 31. des Monats

      Ja, der Zeitraum der Rechnung, da können ja noch andere Dinge draufstehen, aber da steht dann auch z.B. "1.11 -7 .11 anteilig.

      Du zahlst nicht zuviel, sondern weniger als vereinbart.

       

      0

    • vor 2 Jahren

      Vielen Dank schonmal für die Antworten, sehr hilfreich.

      Es gibt in der Tat schon einen neuen Mietvertrag, der am 1.11. startet. Im Brief wurde explizit nach einer Meldebestätigung gefragt, ich könnte es aber natürlich trotzdem mit dem Mietvertrag vorab schon mal probieren...

      Ich habe auch kein Problem wenn der Anschluss im November noch funktioniert, kann gut sein dass wir erst Mitte des Monats umziehen. Nur der Dezember wäre sehr schade da unser aktueller Mietvertrag dann ausgelaufen ist und wir den Anschluss definitiv nicht mehr nutzen können.

      Aber, wenn ich eure Tipps richtig verstehe, wäre das dann auch kein Problem - wenn ich die Meldebestätigung z.B. Mitte November mit Gültigkeit ab 1.11. einschicke, dann kann ich auch "nachträglich" zumindest zum 30.11. kündigen? Die Sonderkündigung angekündigt wurde wie gesagt jetzt schon, im August.

      4

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Espresso doppio

      Du kannst keine Sonderkündigung ankündigen, die wird nach Prüfung von der Telekom eingeräumt @mwmd z. B. wenn bei einem Umzug mit dem bestehenden Anschluss die exakt gleiche Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann, oder überhaupt keine Leistung erbracht werden kann.

      Du kannst keine Sonderkündigung ankündigen, die wird nach Prüfung von der Telekom eingeräumt @mwmd 

      z. B. wenn bei einem Umzug mit dem bestehenden Anschluss die exakt gleiche Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann, oder überhaupt keine Leistung erbracht werden kann.

       

      Espresso doppio

      Du kannst keine Sonderkündigung ankündigen, die wird nach Prüfung von der Telekom eingeräumt @mwmd 

      z. B. wenn bei einem Umzug mit dem bestehenden Anschluss die exakt gleiche Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann, oder überhaupt keine Leistung erbracht werden kann.

       


      Das ist soweit ich es verstehe bereits passiert. Im Antwortschreiben steht:

      "Sie können den Vertrag vorzeitig kündigen. Dafür brauchen wir einen Nachweis."

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      mwmd

      "Sie können den Vertrag vorzeitig kündigen. Dafür brauchen wir einen Nachweis."

      "Sie können den Vertrag vorzeitig kündigen. Dafür brauchen wir einen Nachweis."
      mwmd
      "Sie können den Vertrag vorzeitig kündigen. Dafür brauchen wir einen Nachweis."

      Danke @mwmd 

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      mwmd

      wenn ich die Meldebestätigung z.B. Mitte November mit Gültigkeit ab 1.11. einschicke, dann kann ich auch "nachträglich" zumindest zum 30.11. kündigen?

      wenn ich die Meldebestätigung z.B. Mitte November mit Gültigkeit ab 1.11. einschicke, dann kann ich auch "nachträglich" zumindest zum 30.11. kündigen?
      mwmd
      wenn ich die Meldebestätigung z.B. Mitte November mit Gültigkeit ab 1.11. einschicke, dann kann ich auch "nachträglich" zumindest zum 30.11. kündigen?

      Nein.

      Du kündigst beispielsweise Ende Oktober auf 30.11.

      Und reichst die Meldebestätigung dann im November nach.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      @mwmd Eigentlich reicht meistens auch der neue Mietvertrag.

       

      0

    • vor 2 Jahren

      mwmd

      Das hieße also dass wir bis zum 31.12. zahlen müsste, zwei volle Monate ohne Inanspruchnahme jeglicher Leistung? Stimmt das so?

      Das hieße also dass wir bis zum 31.12. zahlen müsste, zwei volle Monate ohne Inanspruchnahme jeglicher Leistung? Stimmt das so?
      mwmd
      Das hieße also dass wir bis zum 31.12. zahlen müsste, zwei volle Monate ohne Inanspruchnahme jeglicher Leistung? Stimmt das so?

      So ganz passt deine Rechnung nicht, die Abrechnung erfolgt immer Tag genau, in deinem Beispiel würde der Vertrag dann am 02.12. enden, die vorausgezahlten Entgelte werden dann in der Schlussrechnung erstattet.

      Der rote Mitbewerber hat das übrigens gerichtlich ausgefochten und ihm wurde bestätigt dass so ein Vorgehen korrekt ist.

      Bedeutet, auch die Telekom dürfte es so handhaben, allerdings ist die Telekom da wesentlich kundenfreundlicher und setzt die Kündigung schon vorher um, will aber einen Nachweis haben, verständlich.

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      muc80337_2

      Jenny W. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Kündigung Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Kündigung Jenny W. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Kündigung Ich dachte bei Beauftragung an der Hotline, dass man das dann gleich mündlich machen kann, wenn man den Umzug gem. TKG beauftragt und das nicht geht gem. TKG . Die Kopie der Meldebestätigung muss allerdings nachgereicht werden.

      Jenny W.

      Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Kündigung

      Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Kündigung
      Jenny W.
      Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Kündigung

      Ich dachte bei Beauftragung an der Hotline, dass man das dann gleich mündlich machen kann, wenn man den Umzug gem. TKG beauftragt und das nicht geht gem. TKG .

      Die Kopie der Meldebestätigung muss allerdings nachgereicht werden.

      muc80337_2
      Jenny W.

      Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Kündigung

      Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Kündigung
      Jenny W.
      Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Kündigung

      Ich dachte bei Beauftragung an der Hotline, dass man das dann gleich mündlich machen kann, wenn man den Umzug gem. TKG beauftragt und das nicht geht gem. TKG .

      Die Kopie der Meldebestätigung muss allerdings nachgereicht werden.


      Ich hatte ursprünglich zuerst bei der Hotline angerufen. Dort wurde dann auch (vorläufig) der Anschluss an der neuen Adresse überprüft und bestätigt dass es voraussichtlich keinen Anschluss vor Ort geben kann. Der Mitarbeiter bat mich aber die Kündigung schriftlich einzuschicken wo es nochmals geprüft würde. Das ging dann ein paar Wochen bis ich nun das Schreiben mit Aufforderung zur Einsendung der Meldebestätigung bekam - allerdings ohne Termin.

       

      Derzeit bin ich noch im 24 Monatsfenster, hatte den Vertrag Anfang 2023 neu abgeschlossen. Ich habe den Mietvertrag nun online übermittelt, werde sehen ob das reicht. Falls nichts passiert werde ich im September den Mietvertrag per Post und erneutem Kündigungsschreiben zum 30.11. abschicken.  Ggf. danach noch die Meldebestätigung Anfang November nachreichen.

       

      Vielen Dank alle für eure Hinweise!

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren


      @mwmd  schrieb:

      Ich habe den Mietvertrag nun online übermittelt, werde sehen ob das reicht. Falls nichts passiert werde ich im September den Mietvertrag per Post und erneutem Kündigungsschreiben zum 30.11. abschicken.  Ggf. danach noch die Meldebestätigung Anfang November nachreichen.

      Wollte noch berichten: Ich habe nun bereits nach dem ersten Schritt (Mietvertrag online übermittelt) die Kündigungsbestätigung für den 30.11. erhalten. Also alles gesetzt und top gelaufen, vielen Dank für die Hilfe hier!

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hallo @mwmd,

       

      vielen Dank für deine Nachricht.

       

      Freundliche Grüße

      Marita W.

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Hallo @mwmd,

       

      ♥️-lich Willkommen in unserer Community. 🤗

       

      Zu deiner Anfrage kamen ja schon viele Infos. Vielen Dank an alle für die schnelle Reaktion. 👍@Espresso doppio , @→Mataimaki←, @Mister Burny, @falk2010, @*PazVizsla*, @der_Lutz

       

      Ich klinke mich mal offiziell ein: Gemäß TKG § 60 hast du das Recht, deinen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat (ab Meldedatum), frühestens aber zum Umzugstermin oder zu einem späteren Kundenwunschtermin zu beenden.

       

      Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Kündigung und der Nachweis (Meldebescheinigung, Wohnungsgeberbescheinigung, Miet- oder Kaufvertrag) für den Umzug zum neuen Standort.

       

      Viele Grüße

      Jenny W. 

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren


      @mwmd  schrieb:

      Ich habe den Mietvertrag nun online übermittelt, werde sehen ob das reicht. Falls nichts passiert werde ich im September den Mietvertrag per Post und erneutem Kündigungsschreiben zum 30.11. abschicken.  Ggf. danach noch die Meldebestätigung Anfang November nachreichen.

      Wollte noch berichten: Ich habe nun bereits nach dem ersten Schritt (Mietvertrag online übermittelt) die Kündigungsbestätigung für den 30.11. erhalten. Also alles gesetzt und top gelaufen, vielen Dank für die Hilfe hier!

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