Gelöst
Umzug in einer wg mit 1&1 anschluss, vertrag mitnahme nicht möglich!
vor 4 Jahren
Hallo,
Ich habe am 15.11.2020 einen festnetzvertrag mit Telekom abgeschlossen, aber leider muss ich zum 01.03.2021 aus meine jetzige Wohnung ausziehen. Ich ziehe in einer WG ein, wo bereits ein 1&1 Anschluss vorhanden ist, also ich kann meinen Vertrag nicht mitnehmen. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich meinen vertrag frühzeitig kündigen kann? Einer Art Sonderkündigung?
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Hallo, Ich habe am 15.11.2020 einen festnetzvertrag mit Telekom abgeschlossen, aber leider muss ich zum 01.03.2021 aus meine jetzige Wohnung ausziehen. Ich ziehe in einer WG ein, wo bereits ein 1&1 Anschluss vorhanden ist, also ich kann meinen Vertrag nicht mitnehmen. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich meinen vertrag frühzeitig kündigen kann? Einer Art Sonderkündigung?
Hallo,
Ich habe am 15.11.2020 einen festnetzvertrag mit Telekom abgeschlossen, aber leider muss ich zum 01.03.2021 aus meine jetzige Wohnung ausziehen. Ich ziehe in einer WG ein, wo bereits ein 1&1 Anschluss vorhanden ist, also ich kann meinen Vertrag nicht mitnehmen. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich meinen vertrag frühzeitig kündigen kann? Einer Art Sonderkündigung?
Du kannst versuchen einen Umzug telefonisch gem. TKG zu beauftragen. Gibt es keine Möglichkeit in dem Haus Deinen Anschluss zu realisieren, so hast Du die Möglichkeit mit einem Sonderkündigungdrecht mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Kann jedoch der Anschluss als zweiter Anschluss für die Wohnung geschaltet werden besteht kein Sonderkündigungsrecht.
0
vor 4 Jahren
Ich ziehe in einer WG ein, wo bereits ein 1&1 Anschluss vorhanden ist, also ich kann meinen Vertrag nicht mitnehmen.
Ich ziehe in einer WG ein, wo bereits ein 1&1 Anschluss vorhanden ist, also ich kann meinen Vertrag nicht mitnehmen.
Ist das jetzt nur Deine Annahme?
Oder hast Du bei der Telekom telefonisch einen Umzug gem. Telekommunikationsgesetz beauftragt und die Überprüfung seitens der Telekom ergab ein "Das ist nicht möglich". Nur in diesem Fall hast Du einen Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung: wenn Du im Februar noch kündigst, dann wird die auf Ende Mai 2021 wirksam. Sprich bis dahin musst Du noch bezahlen. Und bis dahin wird der Nachmieter möglicherweise keinen Anschluss erhalten können.
2
Antwort
von
vor 4 Jahren
Hallo @rashidisohail
ergänzend:
ist es wirklich ein Umzug in eine WG 😉 🤔
oder könnte dies eine Auslegungssache / Alternative sein: https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?
Natürlich halt nur bei "Sie ziehen im Rahmen einer Lebensgemeinschaft mit Ihrem Lebenspartner zusammen"
Gruß
Waage1969
Antwort
von
vor 4 Jahren
Die Haushaltszusammenführung gilt nicht wenn es sich um einen 1und1 Anschluss in der "gemeinsamen" Wohnung handelt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Hallo @rashidisohail,
wie @holzher24 schon gesagt hat, musst du den Umzug bei uns beauftragen. Falls wir diesen an der neuen Wohnung nicht bereitstellen können, hast du ein Recht auf Sonderkündigung. Befülle doch bitte dein Profil, damit wir uns das genauer anschauen können.
Liebe Grüße
Lisa K.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von