Umzug in eine Wohnung mit bestehendem 1&1 Vertrag

vor 5 Jahren

Guten Tag,

 

Folgende Situation:

Meine Partnerin hat einen Magenta Zuhause M Vertrag (Laufzeit bis Oktober 2020) und zieht nun zu mir in die Wohnung mit einem bestehenden 1&1 DSL Vertrag. Soweit ich weiß ist dies, da ich keinen DSL Vertrag bei der Telekom habe, kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht. So zumindest steht es  so hier: https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung

 

Gibt es hier eine Möglichkeit den Vertrag trotzdem zu kündigen? Es muss ja nicht zwingend fristlos sein... 3 Monate umsonst bzw. doppelt zahlen wäre ja noch in Ordnung aber so würde meine Partnerin fast ein Jahr für einen Vertrag zahlen, der nicht genutzt wird. Das kann es ja auch nicht sein?!

Da in ihre alte Wohnung auch direkt ein Nachmieter einzieht wäre doch für diesen auch der Anschluss gesperrt oder? Ich gehe davon aus, dass dieser seinen Anschluss ebenfalls mitnehmen wird und da würde dann sein Anbieter wiederum feststellen, dass dort bereits ein Telekom Anschluss gelegt ist. Oder sehe ich das falsch?

Die einzige Möglichkeit, die ich nach Internetrecherche für möglich halte, ist den Umzug bei der Telekom nach TKG zu beauftragen. Die Telekom wird dann feststellen, dass bereits ein Anschluss (hier 1&1) besteht und deshalb kein weiterer der Telekom gelegt werden kann. Dann würde das Sonderkündigungsrecht greifen oder? Ich finde diesen weg aber echt ätzend und unprofessionell. Das muss doch auch anders geklärt werden können?!?!

Schön wäre es natürlich, wenn die Telekom hier aus Kulanz den Vertrag beenden würde. Immerhin sind wir beide auch Mobilfunkkunden dort. Aber davon gehe ich einfach mal nicht aus.

Hat jemand hiermit Erfahrung oder kann helfen?

Besten Dank vorab!

1198

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  • Community Guide

    vor 5 Jahren


    @kevin.schuenemann  schrieb:

     

    Die einzige Möglichkeit, die ich nach Internetrecherche für möglich halte, ist den Umzug bei der Telekom nach TKG zu beauftragen. Die Telekom wird dann feststellen, dass bereits ein Anschluss (hier 1&1) besteht und deshalb kein weiterer der Telekom gelegt werden kann. Dann würde das Sonderkündigungsrecht greifen oder? Ich finde diesen weg aber echt ätzend und unprofessionell. Das muss doch auch anders geklärt werden können?!?!

     


    Ob du es ätzend und unprofessionell findest, ist dir überlassen.

    Was meindt du, wer das so festgelegt hat?

    Die Telekom, oder der Gesetzgeber?

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Umzug/Umzug-node.html

     

    Da du den Weg ja kennst, solltest du es auch so machen.

    Dann hast du doch genau das was du willst und auch schreibst.


    @kevin.schuenemann  schrieb:

     

    Gibt es hier eine Möglichkeit den Vertrag trotzdem zu kündigen? Es muss ja nicht zwingend fristlos sein... 3 Monate umsonst bzw. doppelt zahlen wäre ja noch in Ordnung..........


     

    2

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren


    @Käseblümchen  schrieb:

    @HAMAPA  schrieb:

    Ob du es ätzend und unprofessionell findest, ist dir überlassen.

    Was meindt du, wer das so festgelegt hat?

    Die Telekom, oder der Gesetzgeber?


    Diese Interpretation ist FALSCH.

    Natürlich ist es die Telekom, die sich entschieden hat, so zu handeln.

    Allerdings erlaubt es der Gesetzgeber der Telekom, so zu handeln.

     


    Es steht sowohl der Telekom als auch 1und1 als auch anderen Anbietern sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunk jederzeit frei, eine vorzeitige Kündigung eines 24-Monatsvertrages zuzulassen - sei es mit oder ohne "Schadenersatz"-Zahlung wegen vorzeitiger Kündigung.

    Offenbar erhoffen sich die Anbieter Vorteile durch das aktuelle Verhalten. Ich könnte mir vorstellen

    1. dass davon ausgegangen wird, dass der Vertrag dann doch weiter genutzt wird und u.U. wegen Nutzung außerhalb der Inklusivleistungen weitere Einkünfte produziert
    2. dass ein Anbieter nicht 1:1 die noch ausstehende Grundgebühr in Rechnung stellen darf (da ja keine Leistung mehr erbracht wird und es hierüber zumindest Einsparungen gibt) und es dadurch zu Umsatz-Ausfällen kommt

    Wenn der Gesetzgeber mit ein bisschen mehr Hirn agiert hätte, dann wäre die Regelung eine andere, verbraucherfreundlichere - ohne den Unternehmen (zu sehr) zu schaden.

  • Community Guide

    vor 5 Jahren

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass der 1und1 da kulant reagiert und Deinen Vertrag vorzeitig beendet.

    Falls der sich da wider Erwarten querstellt... dann agiert der wie die Telekom.

     

    Die Freundin soll telefonisch einen Umzug gem. TKG (ohne Änderung, ohne Laufzeitverlängerung) beauftragen. Und wenn das nicht durchgeht, dann hat sie ein gesetzliches außerordentliches Kündigungsrecht. Das siehst Du falsch:

     


    @kevin.schuenemann  schrieb:

    Die einzige Möglichkeit, die ich nach Internetrecherche für möglich halte, ist den Umzug bei der Telekom nach TKG zu beauftragen. Die Telekom wird dann feststellen, dass bereits ein Anschluss (hier 1&1) besteht und deshalb kein weiterer der Telekom gelegt werden kann.


    Die Telekom wird MÖGLICHERWEISE feststellen, dass kein weiterer Anschluss bereitgestellt werden kann. Meistens kann man aber zwei Anschlüsse in einer Wohnung haben. Falls kein weiterer Anschluss möglich ist: Sonderkünidungsrecht gem. TKG .

    Oder sie wird möglicherweise feststellen, dass der vorhandene VDSL50 an der alten Adresse nicht ohne Vertragsänderung umgezogen werden kann. Ergo Sonderkündigungsrecht gem. TKG

    0

  • Telekom hilft Team

    vor 5 Jahren

    Guten Morgen @kevin.schuenemann, willkommen bei uns in der Community!

    Wie ich hier sehe, hast du bereits gute Hinweise bekommen. Bitte hinterlege doch die Daten deiner Freundin in deinem Profil. Dann können wir alles mit Ihr besprechen und auch wenn möglich die Kündigung nach TKG einstellen.
    Ob, es dann alles so klappt wie gewünscht, kann ich erst nach eine genauen Prüfung sagen.

    Viele Grüße und schöne Feiertage.

    Heike B.

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