Umzug zu Lebenspartnerin
4 years ago
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zu mir:
Ich bin seit circa 14 Jahren Kunde der Telekom, für mich gab es bislang keinen anderen Anbieter. Regelmäßig habe ich in meiner Vertragszeit Bekannte, Kollegen und Freunde darüber informiert, wie glücklich ich über die Qualität der angebotenen Leistung bin...auch wenn diese ein wenig höher vergütet wird als bei Mitkonkurrenten.
Zum Anliegen:
Ich bin nach langem Sträuben am 31.12.2020 spontan zu meiner Freundin gezogen und habe daraufhin alle Verträge gekündigt oder umgestellt. Lediglich von dem Anbieter, der für die flexible Zukunftstechnologie "Internet" zuständig ist, bekam ich ein maschinelles Schreiben, dass mein Vorhaben ja super sei, aber ich bitte bis Oktober ohne Gegenleistung weiterzahlen darf (reguläre Vertragslaufzeit), weil die neue Wohnung keinen Telekomanschluss hat. Worauf Sie diese Ansicht stützen erläutern Sie nicht...und das, obwohl das gesamte Schreiben nur dazu gedacht schien "den Grund Ihrer Entscheidung genau zu erklären".
Also habe ich mich kurz im Internet belesen und herausgefunden, dass Sie ihre Kunden grundsätzlich nur aus den Verträgen lassen, wenn diese weiterhin bei der Telekom Kunden bleiben. Dass es sich dabei um eine komische Geschäftspraxis handelt, möchte ich hier gar nicht weiter ausführen, Lobbyismus halt...meine Enttäuschung wuchs.
Ja ich weiß, dass Ihnen Kosten durch die Bereitstellung jeder einzelnen Internetverbindung entstehen (auf diese Verweisen die Gerichtsentscheidungen hinsichtlich Kündigungsfristen bei Umzügen im Telekommunikationsbereich, die in aller Regel zu Ihren Gunsten entschieden werden). Aber ich weiß auch, was ich für die mir bereitgestellte Leistung seit Jahren zahle...Ihre Bereitstellungskosten sollten sich - in Bezug auf unser Vertragsverhältnis - mehr als amortisiert haben.
Ich dachte, dass ein Anruf in Ihrer Hotline eventuell für Klarheit sorgen kann. Der Mitarbeiter, mit dem ich nach 70 Minuten Wartezeit schnacken konnte, hat mir 5 Mal das bereits genannte maschinelle Schreiben vorgelesen und mit den Worten "ich erkläre es Ihnen auch gerne immer wieder" klar gemacht, dass er mich für arg begriffsstutzig hält. Eine Rechtsgrundlage konnte auch er mir nicht nennen, nach 15 Minuten Gespräch wurde dann zumindest ERSTMALIG überprüft, ob Sie mir Ihren Vertrag hier überhaupt anbieten können. Seit diesem Zeitpunkt könnte ich innerlich wirklich ausrasten. Wie können Sie mir schreiben, dass eine Kündigung ausgeschlossen ist, ohne selber vorher zu überprüfen, ob dem tatsächlich so ist? Das Telekommunikationsgesetz schreibt Ihnen vor, mich aus meinem Vertrag zu lassen, wenn Sie mir die bisherigen Leistungen nicht auch am neuen Standort anbieten können. Der Verweis Ihres Mitarbeiters, dass die Mitkonkurrenten das ja genauso machen würden ("ja dann klagen Sie doch!") sowie der Vergleich meines Internetvertrags mit einem Leasingvertrag eines Autos, haben mich auch nicht gerade beruhigen können...ich bin unglaublich enttäuscht, wie mit einem langjährigen Kunden umgegangen wird.
Bevor ich aber weiterhin eskaliere, möchte ich klar machen, dass ich lediglich um Kulanz bitte. Sie können nicht erwarten, dass ich jetzt 10 Monate einen Anschluss weiter bezahle, den ich nicht nutzen kann...und irgendwann wieder Kunde bei Ihnen sein werde.
Entschuldigen Sie meine Deutlichkeit, aber so vor den Kopf stoßen/ abspeisen lasse ich mich nicht, ohne Ihnen die entsprechende Rückmeldung zukommen zu lassen.
Mit freundlichem Gruß,
Janes Laabs
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4 years ago
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4 years ago
Hallo @janeslaabs
Warum haben sie denn nicht einen Umzug nach dem TKG gemacht?
Dann hätten Sie, wenn ihr Vertrag nicht zu 100% an der neuen Adresse machbar ist, ein 3 Monatiges Kündigungsrecht.
So müssen Sie bis zum Vertragsende zahlen.
Das ist so im TKG und der Bundesnetzagentur geregelt.
Tut mir leid, das Sie nun ohne Leistungen, weiter zahlen müssen.
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4 years ago
@janeslaabs
mal ganz ehrlich, ich habe nicht den Eindruck, dass du eine Lösung suchst, sondern vielmehr, dass du diskutieren willst.😉
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4 years ago
Ich habe doch nur geantwortet..?!
Hier ist gar nichts "gelöst"...was passiert denn hier?
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4 years ago
Hallo @janeslaabs
erst einmal nichts.
Ggf. dann wenn einer der Teamies des @Telekom hilft Team sich in den nächsten Tagen dazu hier meldet.
Gruß
Waage1969
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4 years ago
Hallo @janeslaabs
schau mal hier:
https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?
Gruß
Waage1969
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4 years ago
Dazu musst du aber einen Umzug beauftragen, solange du einfach nur kündigst weil du umziehest wird zum regulären Vertragsende die Kündigung bestätigt.
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4 years ago
@janeslaabs
Die Rechtsgrundlage ist der §46 TKG sofern du gemäß diesem einen Umzug beauftragst, wenn die Telekom dann schalten kann erbringt sie bis zur regulären Kündigung die Leitung am Wohnort, ansonsten hast du eine
Sonderkündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende - aktuell als ende Mai.
Beauftragst du keinen Umzug erbringt die Telekom die Leistung am alten Wohnort - ebenfalls bis zum Ende der Laufzeit.
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4 years ago
Ich hab den Thread jetzt zweimal durchgelesen und weiß immer noch nicht sicher, ob
a) entweder am Telefon
b) oder im Shop
ein Umzug gemäß Telekommunikationsgesetz beauftragt wurde oder nicht.
Falls nicht, dann würde ich das einfach mal tun.
Ihr könnt natürlich auch den Anbieter Deiner Partnerin fragen ob er ihren Vertrag auf Kulanz vorzeitig beendet. Bzw. falls bei der Partnerin die Restlaufzeit nur noch z.B. 4 Monate betragen sollte dann ihren Vertrag kündigen. Letzteres käme für mich vor allem dann in Frage falls die Telekom dort ihre Option "Hybrid LTE " anbietet. Damit hat man einen viel zuverlässigeren Internetzugang als nur über DSL bzw. Kabel.
Übrigens ist folgendes definitiv von vorneherein der falsche Weg wenn in der gemeinsamen Wohnung ein anderer Anbieter genutzt wird
Genau wie in dem geposteten Link bin ich vorgegangen und habe alle nötigen Schritte berücksichtigt: https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung? ..also gem. § 46 TKG , das habe ich nicht wirklich deutlich gemacht, stimmt.
Genau wie in dem geposteten Link bin ich vorgegangen und habe alle nötigen Schritte berücksichtigt:
https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?
..also gem. § 46 TKG , das habe ich nicht wirklich deutlich gemacht, stimmt.
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4 years ago
@muc80337_2
ja die Informationen sind leicht verstreut...
§46 TKG greift nicht, da die Telekom mir hier vor Ort eine 50mbit Leitung zur Verfügung stellen kann. Wie mir - wie ich geschrieben habe - telefonisch mitgeteilt worden ist.
§46 TKG greift nicht, da die Telekom mir hier vor Ort eine 50mbit Leitung zur Verfügung stellen kann. Wie mir - wie ich geschrieben habe - telefonisch mitgeteilt worden ist.
@janeslaabs hat also korrekt den Umzug beauftragt will aber ihren Vertrag nicht umziehen sondern vorzeitig auf Kulanz raus.
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4 years ago
So wie ich das sehe, wurde nach einem Vorgang gefragt, obwohl ein anderer benötigt wird. Es war hier jedem sofort klar, was zutun ist um dem Wunsch einer Sonderkündigung ggf. nachkommen zu können, nachdem die Sonderkündigung nach der gefragt wurde, abgelehnt wurde: Die Beauftragung des Umzuges nach TKG und dem erhofften Ergebnis, dass dieser nicht durchgeführt werden kann.
Ich finde es nicht überraschend, dass das nicht jeder weiß und es ist auch gar nicht klar, ob das nicht genau so versucht wurde.
Einer Sonderkündigung aus Kulanz kann ich auch nicht zustimmen, doch ich prüfe sehr gerne, ob dieses im Rahmen eines Umzugsauftrages eingeräumt wird, falls das immer noch nicht geschehen ist und ich meine, dass man durchaus annehmen kann, dass dieser Vorgang direkt ausprobiert wird.
Leider schaffe ich es heute nicht mehr, mich telefonisch dazu zu melden, doch das hole ich gerne morgen nach.
Ein Hinweis zum Umzug: Falls dieser nach TKG eingestellt werden kann, kann die Kündigung lediglich zum Ende der Laufzeit eingestellt werden.
Lieben Gruß
Diandra S.
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4 years ago
Danke für die verständnisvolle Antwort und die hilfreiche Kontaktaufnahme @Diandra S.!
Das letzte, was ich wollte, war hier rum zu stänkern. Tut mir leid, sollte sich jemand ignoriert oder vor den Kopf gestoßen gefühlt haben. Das war nicht meine Absicht.
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4 years ago
@janeslaabs
Sagen wir mal so: Es ist nicht Deine Schuld, dass die Damen und Herren von der Gesetzgebung das Verfahren so kompliziert gemacht haben. Aber zumindest ist es eine Verbesserung gegenüber früher - da hatte man keinerlei gesetzlichen Anspruch auf einen Umzug des Anschlusses.
Mir wäre bei der Änderung des Telekommunikationsgesetzes lieber gewesen, wenn das Gesetz die Option "Umzug" oder die Option "kurzfristige Kündigung mit Schadenersatzzahlung" vorgesehen hätte. Dann gäbe es auch nicht immer dieses Theater (was absehbar war), dass ein Vormieter den Anschluss monatelang blockiert und der Nachmieter deshalb keinen Anschluss haben kann.
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