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Unbegrenztes Datenvolumen XL Tarif im Ausland

4 years ago

Gelten die XL Tarifbedingungen auch zur Nutzung im EU Ausland 

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    4 years ago

    Gemäß EU-Regelung gelten die sogenannten Fair Use-Vereinbarungen

     

    Sonderregelung für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (Fair Use Policy) Für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (d. h. keine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit nach Überschreiten des Inklusiv-Volumens) hat die EU-Kommission eine Obergrenze definiert. Wenn diese Grenze überschritten wird, darf auch nach dem 15.06.2017 ein Roaming-Aufschlag erhoben werden. Diese Obergrenze errechnet sich nach folgender Formel: (monatlicher Grundpreis des Mobilfunktarifs ohne Endgerät (netto)) / (aktueller Großhandelspreis für Roamingleistungen) * 2 Beispiel für den MagentaMobil XL: monatliche Grundgebühr des Tarifs (Tarif „ohne Handy“) 84,95 € brutto (71,36 € netto). Großhandelspreis für Roaming-Leistungen (d.h. der Preis, den Netzbetreiber untereinander für die Datennutzung im Ausland bezahlen) beträgt 3,50 €/GB. Das bedeutet: 71,36 €/3,50 € = 20,39 GB. Multipliziert mit 2 ergibt: 40,78 GB, aufgerundet 41 GB. In diesem Tarif könnten also 41 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 3,50 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung).

     

    Sonderregelung für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (Fair Use Policy)

    Für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (d. h. keine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit nach Überschreiten des Inklusiv-Volumens) hat die EU-Kommission eine Obergrenze definiert. Wenn diese Grenze überschritten wird, darf auch nach dem 15.06.2017 ein Roaming-Aufschlag erhoben werden.

    Diese Obergrenze errechnet sich nach folgender Formel:

    (monatlicher Grundpreis des Mobilfunktarifs ohne Endgerät (netto)) / (aktueller Großhandelspreis für Roamingleistungen) * 2
    Beispiel für den MagentaMobil XL:
    • monatliche Grundgebühr des Tarifs (Tarif „ohne Handy“) 84,95 € brutto (71,36 € netto).
    • Großhandelspreis für Roaming-Leistungen (d.h. der Preis, den Netzbetreiber untereinander für die Datennutzung im Ausland bezahlen) beträgt 3,50 €/GB.
    • Das bedeutet: 71,36 €/3,50 € = 20,39 GB. Multipliziert mit 2 ergibt: 40,78 GB, aufgerundet 41 GB.
    • In diesem Tarif könnten also 41 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 3,50 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung).
     

    Sonderregelung für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (Fair Use Policy)

    Für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (d. h. keine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit nach Überschreiten des Inklusiv-Volumens) hat die EU-Kommission eine Obergrenze definiert. Wenn diese Grenze überschritten wird, darf auch nach dem 15.06.2017 ein Roaming-Aufschlag erhoben werden.

    Diese Obergrenze errechnet sich nach folgender Formel:

    (monatlicher Grundpreis des Mobilfunktarifs ohne Endgerät (netto)) / (aktueller Großhandelspreis für Roamingleistungen) * 2
    Beispiel für den MagentaMobil XL:
    • monatliche Grundgebühr des Tarifs (Tarif „ohne Handy“) 84,95 € brutto (71,36 € netto).
    • Großhandelspreis für Roaming-Leistungen (d.h. der Preis, den Netzbetreiber untereinander für die Datennutzung im Ausland bezahlen) beträgt 3,50 €/GB.
    • Das bedeutet: 71,36 €/3,50 € = 20,39 GB. Multipliziert mit 2 ergibt: 40,78 GB, aufgerundet 41 GB.
    • In diesem Tarif könnten also 41 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 3,50 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung).

     

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