Gelöst
Unklare Verträge und Prozesse bei Glasfaser
vor 7 Monaten
Kann mir jemand sagen, was genau wir als Eigentümer zustimmen, wenn wir auf den roten Knopf drücken "Zustimmung zum Ausbau erteilen". Es steht leider nichts dazu geschrieben.
Konkret:
Stimmen wir damit zu, dass der Ausbau jedenfalls bis in den Keller des Mehrfamilienhauses gemacht werden kann?
Was ist, wenn wir ggf nötigen Grabungsarbeiten nicht zustimmen (Zerstörung Garten)? Wer trägt die Kosten, die bis dahin angefallen sind?
Was geschieht, wenn die Gemeinschaft nach der Auskundungsbegehung der Ausbaustufe im Gebäude nicht zustimmt?
Haben wir dann den Kelleranschluß der uns nichts bringt, oder ist diese Auskundung vor dem Hausanschluß?
Welche Kosten fallen in diesem Fall an?
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vor 7 Monaten
Was geschieht, wenn die Gemeinschaft nach der Auskundungsbegehung der Ausbaustufe im Gebäude nicht zustimmt?
Die Gemeinschaft darf gar nicht nicht zustimmen. Gemäß TKG muss sie den Ausbau tolerieren wenn mindesten einer Glasfaser haben will.
Ansonsten alle mal bitte im 21 Jahrhundert ankommen. DSL wird aktiv abgeschaltet werden, wollen alle lieber kein Internet?
16
Antwort
von
vor 7 Monaten
und zu gutem Handwerk gehört auch eine gute, transparente und klare Kommunikation und Information. Daran fehlt es zumindest in meinem Fall.
Antwort
von
vor 7 Monaten
und zu gutem Handwerk gehört auch eine gute, transparente und klare Kommunikation und Information. Daran fehlt es zumindest in meinem Fall.
Diese klare Kommunikation findest du hier.
https://www.telekom.de/hilfe/downloads/glasfaser-ratgeber.pdf
und hier.
https://www.telekom.de/hilfe/downloads/glasfaser-technik.pdf
Antwort
von
vor 7 Monaten
Guten Morgen @raisi1,
ein herzliches willkommen in unserer Community.
Wie ich sehe, hast du hier schon viele hilfreiche Antworten erhalten. Sind noch Fragen offen? Dann gib mir hier gerne Bescheid.
Hab noch einen schönen Tag.
Viele Grüße
Katja
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Monaten
Ich bin Teil der Gemeinschaft und kann evtl. auch nein sagen, dann ist keine ja Stimme im Haus. Ob das jetzt weitsichtig ist oder nicht, ist ein anderes Thema.
Ich bin Teil der Gemeinschaft und kann evtl. auch nein sagen, dann ist keine ja Stimme im Haus.
Ob das jetzt weitsichtig ist oder nicht, ist ein anderes Thema.
Ich versuche das mal auseinander zu basteln
Der Techniker bekommt einen Auskundungsauftrag,
meistens wurde im Vorfeld die Kontakte schon falsch bearbeitet,
(weil ich bekomme z.B. als Kontakt den Mieter, Vorsitzende einer Wohnungsbaugenossenschaft,..),
alles Menschen die mir eine Auskundung nicht unterschreiben können.
ich beziehe mich jetzt mal nur auf MFH mit Eigentümergemeinschaft;
Ich bekomme einen Auskundungsauftrag mit einem Ansprechpartner (den kann ich anrufen; evtl. passt der und ist sogar vor Ort),
Bei der Auskundung werden erst mal die Gebäudedaten aufgenommen
(in Gebäude oder mehrere Gebäude mit einer Hausnummer,
ein Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft
(und hier fängt das Problem an,
bei Eigentümer darf nur der Eigentümer oder Beauftragte die Begehung unterzeichnen,
bei Eigentümergemeinschaft, nur der Beauftragte der Eigentümergemeinschaft
(also eigentlich müßte vorher eine Eigentümerversammlung erfolgen,
mit dem Thema "GF-Ausbau NE4 " und es muß ein Beauftragter bestimmt werden,
der als Ansprechpartner gilt, dem Leitungsweg der NE4 zustimmt
und am Ende auch die Auskundung unterzeichnen darf (Protokolle müßen vorliegen, die werden dann als Anhang der Auskundung beigefügt);
soweit Theorie, Praxis sieht anders aus
Oftmals habe ich keinen Ansprechpartner mit Prokura,
sonder nur Mieter oder Eigentümer der Eigentumswohnung;
hier mache ich nur ein paar Bilder
und plane "fiktiv" schon mal den Leitungsweg bis GF-AP
Beim Auskundungsabschluß gibt es 2 Punkte;
stimme GF-AP (zu; nicht zu)
und stimme NE4 (zu, nicht zu)
Bei Eigentümergemeinschaft geht die Auskundung mit paralleler E-Mail ans GF-Büro zurück,
entweder wird eine neue Begehung beauftragt
oder die Eigentümergemeinschaft sendet das Protokoll der Eigentümerversammlung
und einen Vorschlag
(oftmals handelt sich hier um Gebäudepläne, in dem schon Leerrohrsysteme vorhanden sind
und die für GF benutzt werden düfen.)
Viel bedenklicher ist, dass zumindest die Mitarbeiter der Telekom keine klaren Antworten auf meine anderen Fragen hatten.
Viel bedenklicher ist, dass zumindest die Mitarbeiter der Telekom keine klaren Antworten auf meine anderen Fragen hatten.
Wer ne GF-Auskundung macht,
sollte eigentlich in dem Thema "fest" sein.
Ist aber schön das du das Forum gefunden hast,
GF ist eigentlich mein Tagesgeschäft (Bau, Entstörung + Auskundung),
gerade Brandabschottung in alten Kabelkanal oder Rohrsystemen, ist für mich gerade ein Problem
(der letzte Handwerker der dran war muß Brandabschottung nach aktuellen Richtlinien herstellen).
Bei Fragen oder Problemen,
einfach schreiben, hier sind viele Menschen mit Fachwissen, die gerne helfen.
0
vor 7 Monaten
Viele Dank für die erste konstruktive Antwort.
Zu:
Beim Auskundungsabschluß gibt es 2 Punkte;
stimme GF-AP (zu; nicht zu)
wenn wir hier nicht zustimmen, wer trägt dann die Kosten der Begehung?
Wenn das eine Zustimmung oder Ablehnung ist, was stimmen wir dann jetzt in der sogenannte Beauftragung zu (ein email der Telekom an die WEG mit einem Button: Zustimmung zur Glasfaser Beauftragung, leider ohne konkrete Angaben, was das bedeutet). Wäre super, wenn du das weisst.
Danke im Voraus
1
Antwort
von
vor 7 Monaten
Beim Auskundungsabschluß gibt es 2 Punkte; stimme GF-AP (zu; nicht zu)
Beim Auskundungsabschluß gibt es 2 Punkte;
stimme GF-AP (zu; nicht zu)
Bei stimme GF-AP nicht zu, bekommt das Gebäude keinen GF-AP (wird also nicht ans GF-Netz angeschloßen).
wenn wir hier nicht zustimmen, wer trägt dann die Kosten der Begehung?
wenn wir hier nicht zustimmen, wer trägt dann die Kosten der Begehung?
Ist halt Auftragsgeber Risiko
(wer was verkaufen will muß sich bewegen),
die Auskundung ist Kostenfrei.
(mein Reifenhändler ist jetzt schon gestresst (ist KFZ-Meister, macht auch Bremsen und Sonderumbau mit Eintragung);
und dann wundern sich Kunden, das die ne Rechnung bezahlen müßen;
Er hat das Produkt gesucht, Lösungen vorgeschlagen (kostet Zeit + Geld)
wenn jetzt der Kunde im I-Net kauft,
bekommt er ganz andere Kosten in der Werkstatt, als wenn er den Auftrag gleich über die Werkstatt abgewickelt hätte)
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Monaten
Beim Auskundungsabschluß gibt es 2 Punkte; stimme GF-AP (zu; nicht zu)
Beim Auskundungsabschluß gibt es 2 Punkte;
stimme GF-AP (zu; nicht zu)
Bei stimme GF-AP nicht zu, bekommt das Gebäude keinen GF-AP (wird also nicht ans GF-Netz angeschloßen).
wenn wir hier nicht zustimmen, wer trägt dann die Kosten der Begehung?
wenn wir hier nicht zustimmen, wer trägt dann die Kosten der Begehung?
Ist halt Auftragsgeber Risiko
(wer was verkaufen will muß sich bewegen),
die Auskundung ist Kostenfrei.
(mein Reifenhändler ist jetzt schon gestresst (ist KFZ-Meister, macht auch Bremsen und Sonderumbau mit Eintragung);
und dann wundern sich Kunden, das die ne Rechnung bezahlen müßen;
Er hat das Produkt gesucht, Lösungen vorgeschlagen (kostet Zeit + Geld)
wenn jetzt der Kunde im I-Net kauft,
bekommt er ganz andere Kosten in der Werkstatt, als wenn er den Auftrag gleich über die Werkstatt abgewickelt hätte)
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Monaten
und zu gutem Handwerk gehört auch eine gute, transparente und klare Kommunikation und Information. Daran fehlt es zumindest in meinem Fall.
Diese klare Kommunikation findest du hier.
https://www.telekom.de/hilfe/downloads/glasfaser-ratgeber.pdf
und hier.
https://www.telekom.de/hilfe/downloads/glasfaser-technik.pdf
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vor 7 Monaten
Danke. Mich würde noch der Vertragstext interessieren, den ich mit der Erst Zustimmung der WEG (Antrag Glasfaserausbau) per email unterzeichne. Sehr seltsam, dass man ohne den Vertrag zu kennen zustimmen soll. Vielleicht gibt es das irgendwo.
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vor 7 Monaten
dazu hätten wir gerne den Vertragstext, wie eigentlich im Geschäftsleben üblich.
2
Antwort
von
vor 7 Monaten
Hallo @raisi1 ,
schaue doch bitte hier einmal. 😊Auf der rechten Seite findest du auch Kontaktdaten.
Ich gehe davon aus, dass die Kolleg*innen dort dir auf jeden Fall helfen können.
Berichte danach gerne, ob du was erreicht hast.
Viele Grüße
Svenja
Antwort
von
vor 7 Monaten
Hallo @Svenja P. ich hatte inzwischen dreimal Kontakt zur Hotline.
Keiner der Kollegen konnte mir allerdings sagen, welche vertragliche Verpflichtung die WEG mit der Zustimmung per Knopfdruck eingeht und konnte mir auch keinen Vertragstext oder entsprechende Info zusenden.
Eigentlich sind meinen Fragen ja ganz selbstverständlich und sollten klar geregelt sein (werden bei in den Unterlagen in deinem Link auch nicht beantwortet):
Was genau stimmen wir mit dem Kopfdruck zu (bitte Vertragstext, nicht ein roter Knopf im email)?
Stimmen wir zu, dass die Glasfaser bis ins Haus gelegt werden darf? Falls ja, können wir diese Zustimmung nach der Auskundung noch widerrufen (z.B. weil Grabungen erforderlich sind, die wir dann in dieser Art nicht wollen)? Wenn wir sie widerrufen (bzw. die Arbeiten nicht erlauben), fallen dann Kosten für uns an, und wie hoch sind diese?
All das sollte transparent sein und die Kollegen sollten das auch schriftlich zuschicken können. Ist nicht passiert und die Kernaussage ist "Der Prozess ist halt so".
Also, bisher nichts direkt bei der Telekom erreicht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Monaten
wen es interessiert, ich habe auf Basis meiner Recherchen einen neuen Thread aufgemacht " Gestattungsvertrag".
Vielleicht ist das konkreter als Fragestellung. Zumindest andere Anbieter sind hier klar und deutlich.
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vor 7 Monaten
Gestattungsvertrag-mit-der-Telekom-bei-GF-Anschluss
Und auch endlich die konkrete hilfreiche Antwort erhalten.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von