Gelöst
Uralt Forderung EOS mit Vollstreckung 2004 doppelt gleiche Rechnungsnummer
vor 6 Jahren
Hallo liebe Comunity,
ich habe ein Problem, das mir suspekt erscheint.
Zuerst Ja, ich hatte einen Telekom-Anschluss im Jahr 2004.
Ich habe damals etwas mehr geschludert ja. Nun sind einige Jahre ins Land gezogen. Sämtliche Schulden die ich hatte beglichen.
Schufa ist sauber, ergo, folgende Sachlage ist auch nicht in meiner Schufa eingetragen.
EOS kam kürzlich mit einen "netten" Doppelschreiben.
Forderungen von 500-nochwas und einmal 1,700 nochwas daher.
Davon steht nix in der Schufa. Jahrelang kam nichts dergleichen. Und ich spreche von mehr als 6 Jahren billanz.
Das kuriose ist, es sind beides die gleiche Rechnungsnummer.
Ich habe daraufhin einen Vollstreckungsbescheid verlangt, da ich nichts bezahle, von dem ich dachte/denke das dies bereits bezahlt sei.
Ich bekam tatsächlich die 2 Vollstreckungstitel. Aber wie gehabt, es betrifft bei beiden die exact gleiche Rechnungsnummer, nur das ein Bescheid 2 Wochen nach dem 1. kam. Also im März 2004 kamen 2 Vollstreckungsbescheide auf eine Rechnungsnummer.
Mein Vater und ich überlegen aktuell wie wir weiter verfahren sollen, da die Telekom so alte Rechnungsaufstellungen auch mit der damaligen Kundernummer u. meinen Mädchennamen nicht einsehen kann.
Ich glaube nach wie vor dass da irgendwas nicht ganz koscher läuft.
Könnte mir da jemand helfen? Verjährt ist es ja wegen dem Titel nicht. Das wären ja 30 Jahre gesamt.
Danke und LG
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vor 10 Monaten
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vor 6 Jahren
Hallo @modecat,
EOS ist ein Inkassounternehmen was auch für die Telekom aktiv ist.
Hinterlege bitte deine Daten im Profil (Link zum befüllen), damit das @Telekom-hilft-Team es sich anschauen und dir eventuell helfen kann.
Gib kurz hier Bescheid, wenn es erledigt ist.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
ich hab keine Daten zum Einfüllen, da ich seit 2004 kein Telekom Kunde bin
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
@modecat
Wie du schreibst, liegen ja bereits zwei vollstreckbare Titel vor.
Dann musst du das Problem mit dem Inkasso-Dienst wohl vor Gericht austragen.
Ich glaube es wäre nun an der Zeit, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen zu beauftragen.
Zumindest solltest du eine Erstberatung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
Nachtrag:
Warum hast du nicht im März 2004 reagiert!?
Ich glaube nun sind die Bescheide rechtskräftig und können jederzeit vollstreckt werden.
Aber dazu solltest du dich wirklich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
weil ich jung und dumm war. Bzw eine recht narzisstische Beziehung führte.
Das wäre zu lang um auszuholen. Seit vielen Jahren aber läuft alles Geregelt, Familie mit Kind, alles passt. Weder habe ich schufa Einträge noch sonstwo Schulden - dachte ich bis vor kurzem. Aus den damaligen Fehlern habe ich gelernt.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Ludwig, weil ich jung und dumm war. Bzw eine recht narzisstische Beziehung führte. Das wäre zu lang um auszuholen. Seit vielen Jahren aber läuft alles Geregelt, Familie mit Kind, alles passt. Weder habe ich schufa Einträge noch sonstwo Schulden - dachte ich bis vor kurzem. Aus den damaligen Fehlern habe ich gelernt.
weil ich jung und dumm war. Bzw eine recht narzisstische Beziehung führte.
Das wäre zu lang um auszuholen. Seit vielen Jahren aber läuft alles Geregelt, Familie mit Kind, alles passt. Weder habe ich schufa Einträge noch sonstwo Schulden - dachte ich bis vor kurzem. Aus den damaligen Fehlern habe ich gelernt.
Wie schon geschrieben, Rechtsanwalt.
Eine Erstberatung ist erschwinglich und du weißt dann auch, ob überhaupt noch was zu machen ist.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist eine Erstberatung meistens kostenfrei.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
Hallo,
wenn es tatsächlich Vollstreckungsbescheide sind, dann hätte man innerhalb von 2 Wochen nach deren Erlass handeln müssen.
Bitte prüfe daher, ob die dir vorgelegten Dokumente tatsächlich so heißen und so aussehen. (Mach mal eine Google-Bildersuche zu "Vollstreckungsbescheid")
Wenn es Vollstreckungsbescheide sind, dann verjähren die Forderungen erst 30 Jahre nach der Ausstellung.
Ansonsten wären Forderungen aus 2004 längst verjährt.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Die Telekom wird hier sicherlich nicht weiter helfen können.
Sobald die Telekom eine Forderung an ein Inkassobüro abtritt, sind sie draußen.
Die Sachlage wirst du mit EOS klären müssen; ggf. mit rechtlichen Beistand.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Die Telekom wird hier sicherlich nicht weiter helfen können. Sobald die Telekom eine Forderung an ein Inkassobüro abtritt, sind sie draußen. Die Sachlage wirst du mit EOS klären müssen; ggf. mit rechtlichen Beistand.
Die Telekom wird hier sicherlich nicht weiter helfen können.
Sobald die Telekom eine Forderung an ein Inkassobüro abtritt, sind sie draußen.
Die Sachlage wirst du mit EOS klären müssen; ggf. mit rechtlichen Beistand.
Wenn es rechtskräftige Vollstreckungsbescheide sind, gibt es eigentlich nichts mehr zu klären.
Außer ob und wie die Forderung vollstreckt werden kann.
Wer sollte da nach über 15 Jahren auch noch was klären...
Antwort
von
vor 6 Jahren
Wenn es rechtskräftige Vollstreckungsbescheide sind, gibt es eigentlich nichts mehr zu klären. Außer ob und wie die Forderung vollstreckt werden kann. Wer sollte da nach über 15 Jahren auch noch was klären...
Außer ob und wie die Forderung vollstreckt werden kann.
Wer sollte da nach über 15 Jahren auch noch was klären...
Vollstreckungsbeamter/Gerichtsvollzieher?
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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