Gelöst
VDSL 100 möglich?
vor 3 Jahren
Moin!
wollte vorher nachfragen ob mit meinen Werten eine stabile und schnelle über 100MBit/s möglich wäre, ich habe jetzt fast 60 und überlege, unter anderem wegen des schnellerem Uploads, auf den Tarif L zu wechseln, möchte aber nicht nur 90Mbit/s dann max. haben und eventuelle Probleme. Laut Auskunft wäre angeblich auch 175 möglich , da es aber nur „bis“ heißt bin ich eher vorsichtig. Möchte sich jemand die Werte vom Router angucken und eine Aussage treffen was stabil möglich wäre?
Dankeschön
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vor 5 Jahren
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vor 2 Jahren
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Du wirst so ca. 80-90 mbit. erreichen, dass ist weniger als 90% der Magenta L ,somit ist es fraglich ob die Telekom dir das nach dem neuen TKG schalten wird
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vor 3 Jahren
@DeltaOne nach der neuen AGB must nicht vorsichtig sein. Es müssen 90% ankommen
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Antwort
von
vor 3 Jahren
@DeltaOne
wenn jetzt schon die Leitung keinen Full-Sync schafft bei L dann werden von den 175 MBit des XL auch nicht so viel mehr ankommen. SVDSL benutzt zwar höhere Frequenzen, aber die sind auch schneller einer höheren Dämpfung unterworfen.
Antwort
von
vor 3 Jahren
90 wären mir aber halt den Aufpreis nicht Wert
90 wären mir aber halt den Aufpreis nicht Wert
Ich dachte Du wolltest den schnelleren Upload, oder hatte ich das falsch verstanden?
Antwort
von
vor 3 Jahren
@falk2010 die „eventuelle“ vierfache Uploaderhöhung wäre die Kirsche auf der Torte, aber nur deswegen würde ich keine 5€ mehr zahlen wollen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Anbei das Produktinformationsblatt für den Magenta Zuhause L:
https://www.telekom.de/produktinformationsblatt/magentazuhause-l.pdf
Demnach müssen mindestens 54 Mbit/s bei dir im Download ankommen. Normalerweise sollten 83,8 Mbit/s zur Verfügung stehen.
Da bei dir jedoch technisch noch mehr zur Verfügung steht, würde ich annehmen, dass du dich eher im oberen Bereich bewegen wirst.
Oh und zu dem neuen Telekommunikationsgesetz: Die Mindestbandbreite ist hier klar definiert. Minderung kann man geltend machen, wenn die angegebene Mindestbandbreite unterschritten wird.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
@Carsten_MK2
Wo finde ich denn den Gesetzestext und speziell diesen Inhalt zum schlau machen und nachlesen?
90% der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit müssen an zwei von drei Messtagen mindestens einmal erreicht werden. Da wir über DSL reden bedeutet das: Wenn "bis zu 100 Mbit/s" versprochen wurden, der Router aber nur mit 90 Mbit/s synchronisiert, dann werden diese 90 Mbit/s (netto!) niemals erreicht und es liegt ein Minderungsgrund vor. Diese Unterschreitung wird bei DSL am häufigsten anzutreffen sein, da es bislang ja für den Provider kein Problem darstellte, jemanden "bis zu 100" zu verkaufen, obwohl tatsächlich nur beispielsweise 80 Mbit/s möglich sind. Das zweite Kriterium ist die Abweichung von der "normalerweise" zur Verfügung stehenden Geshwindigkeit. Diese muss nahezu ständig erreicht werden, nämlich bei 90% der Messungen. Eine solche Unterschreitung dürfte am zweithäufigsten vorkommen. Bei "L" sind 83,8 Mbit/s genannt. Allerdings ist davon auszugehen, dass ein Telekom-DSL-Anschluss, der nicht in 90% der Fälle 83,8 Mbit/s erreicht, wohl auch niemals 90% von 100 Mbit/s erreichen wird. Erst das allerletzte Kriterium bezieht sich auf die "minimale" Geschwindigkeit, diese darf nämlich höchstens an zwei von drei Messtagen jeweils einmal unterschritten werden.
90% der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit müssen an zwei von drei Messtagen mindestens einmal erreicht werden.
Da wir über DSL reden bedeutet das:
Wenn "bis zu 100 Mbit/s" versprochen wurden, der Router aber nur mit 90 Mbit/s synchronisiert, dann werden diese 90 Mbit/s (netto!) niemals erreicht und es liegt ein Minderungsgrund vor.
Diese Unterschreitung wird bei DSL am häufigsten anzutreffen sein, da es bislang ja für den Provider kein Problem darstellte, jemanden "bis zu 100" zu verkaufen, obwohl tatsächlich nur beispielsweise 80 Mbit/s möglich sind.
Das zweite Kriterium ist die Abweichung von der "normalerweise" zur Verfügung stehenden Geshwindigkeit. Diese muss nahezu ständig erreicht werden, nämlich bei 90% der Messungen.
Eine solche Unterschreitung dürfte am zweithäufigsten vorkommen. Bei "L" sind 83,8 Mbit/s genannt. Allerdings ist davon auszugehen, dass ein Telekom-DSL-Anschluss, der nicht in 90% der Fälle 83,8 Mbit/s erreicht, wohl auch niemals 90% von 100 Mbit/s erreichen wird.
Erst das allerletzte Kriterium bezieht sich auf die "minimale" Geschwindigkeit, diese darf nämlich höchstens an zwei von drei Messtagen jeweils einmal unterschritten werden.
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Carsten_MK2 Wo finde ich denn den Gesetzestext und speziell diesen Inhalt zum schlau machen und nachlesen?
@Carsten_MK2
Wo finde ich denn den Gesetzestext und speziell diesen Inhalt zum schlau machen und nachlesen?
Beim Justizministerium
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/index.html#BJNR185810021BJNE005400000
Antwort
von
vor 3 Jahren
Habe es selbst gefunden:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Allgemeinverfuegung_neu.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Bezieht sich auf:
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html
Danke an alle fürs Aufklären. Nehme meine vorherigen Aussagen zurück.
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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von