Gelöst

Vertrag Großmutter gekündigt, neuer Vertrag an alten Anschluss

vor 2 Jahren

Hallo zusammen.

 

Ein, zumindest für mich, etwas kniffeliger Fall.

Folgende Situation: Ich habe den Festnetzvertrag meiner verstorbenen Großmutter zum 01.05.2023 gekündigt. Ich wohne in der selben Wohnung und würde jetzt an diesen Anschluß meinen eigenen Vertrag abschließen. Jetzt erschließt sich mir nicht ganz, welches Startdatum ich für meinen Vertrag benutzen soll. Kann ich da schon den nächstmöglichen Termin nehmen? Oder soll ich für die Bereitstellung den 01. bzw 02. 05. auswählen?

Mir ist halt nicht ganz klar, ob der neue Vertrag einfach auf den vorhandenen aber ja eigentlich noch belegten Anschluss aufgeklemmt werden kann.

 

Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen klar ausdrücken. Zwinkernd Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Du gibts da eh nur einen Wunsch an. 
      die Telekom wird dir ein Datum nennen, an dem es wirklich geschaltet wird. 
      Das dürfte eine Woche nach Abschaltung passieren, wenn du heute bestellst. 

      1

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Ah okay. Also, das Datum ist relativ unerheblich. Vielen Dank.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      SvenSto

      Ich habe den Festnetzvertrag meiner verstorbenen Großmutter zum 01.05.2023 gekündigt. Ich wohne in der selben Wohnung und würde jetzt an diesen Anschluß meinen eigenen Vertrag abschließen.

      Ich habe den Festnetzvertrag meiner verstorbenen Großmutter zum 01.05.2023 gekündigt. Ich wohne in der selben Wohnung und würde jetzt an diesen Anschluß meinen eigenen Vertrag abschließen.
      SvenSto
      Ich habe den Festnetzvertrag meiner verstorbenen Großmutter zum 01.05.2023 gekündigt. Ich wohne in der selben Wohnung und würde jetzt an diesen Anschluß meinen eigenen Vertrag abschließen.

      Den Vertrag der Großmutter zu übernehmen war keine Option?

       

      Viele Grüße

      Thomas

      5

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      SvenSto

      Gibt keinen Erbschein, den es wohl für eine Vertragsübnahme braucht

      Gibt keinen Erbschein, den es wohl für eine Vertragsübnahme braucht
      SvenSto
      Gibt keinen Erbschein, den es wohl für eine Vertragsübnahme braucht

      Der macht die Übernahme auf jeden Fall einfacher.

       

      Wobei ich mich natürlich frage wer überhaupt den Anschluss nach Ansicht der Telekom kündigen darf bzw. wie das dann läuft wenn kein Erbschein ausgestellt wird.

       

      Die Rufnummer kannst Du übrigens nachträglich in der Regel noch übernehmen (Du musst dort seit 12 Monaten oder mehr gemeldet sein), falls Du daran Interesse haben solltest. Kostet irgendwas wie 10 Euro, die zusätzlich (!) aufschalten zu lassen.

       

      Ansonsten zum Ableben Deiner Großmutter: mein Beileid.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      muc80337_2

      Wobei ich mich natürlich frage wer überhaupt den Anschluss nach Ansicht der Telekom kündigen darf bzw. wie das dann läuft wenn kein Erbschein ausgestellt wird.

      Wobei ich mich natürlich frage wer überhaupt den Anschluss nach Ansicht der Telekom kündigen darf bzw. wie das dann läuft wenn kein Erbschein ausgestellt wird.
      muc80337_2
      Wobei ich mich natürlich frage wer überhaupt den Anschluss nach Ansicht der Telekom kündigen darf bzw. wie das dann läuft wenn kein Erbschein ausgestellt wird.

      Zur Kündigung des Anschlusses benötigen wir eines der folgenden Dokumente:

      • Sterbeurkunde oder
      • Erbschein

      Zusätzlich brauchen wir die Kundennummer, die Rufnummer des Vertrags und das Geburtsdatum des Verstorbenen.
      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/meine-daten/daten-aendern-leicht-gemacht/kuendigung-im-sterbefall

       

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hallo @SvenSto,

       

      das ging aber sehr schnell. Fröhlich  

      Wir wünschen dir viel Spaß mit deinem neuen Anschluss.

       

      Viele Grüße Türkan Ü.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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