Vertrag MagentaTV über Glasfaserausbau

vor 5 Stunden

Hallo liebes Telekom-Team,

ich schreibe hier im Auftrag meiner Schwiegermutter. Über die Wohnungsbaugesellschaft wurde ein Zettel ausgehangen bzgl. Glasfaserausbau mit der Bitte, den Monteuren Zugang zu gewähren. An einem weiteren Tag wurde die Dose angebracht. Kurze Zeit später kam ein Vertriebler, der meiner Mutter einen Vertrag verkauft hat, den Sie nicht wollte. Auftragsnummer und Kundennummern findet ihr in meinem Profil hinterlegt. Meine Mutter ist davon ausgegangen, dass all das nohc zu dem Aushang bzgl. Glasfaser gehört und hatte deswegen den Mitarbeiter reingelassen.

Die Frage ist nun, ob es zu dieser Auftragsnummer noch einen Vorgang gibt. Meine Mutter hatte bereits versucht,  alles per Mail zu stornieren.

Besten Dank im Voraus.

Paul

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    • vor 5 Stunden

      phelm

      Die Frage ist nun, ob es zu dieser Auftragsnummer noch einen Vorgang gibt. Meine Mutter hatte bereits versucht,  alles per Mail zu stornieren.

      Hallo liebes Telekom-Team,

      ich schreibe hier im Auftrag meiner Schwiegermutter. Über die Wohnungsbaugesellschaft wurde ein Zettel ausgehangen bzgl. Glasfaserausbau mit der Bitte, den Monteuren Zugang zu gewähren. An einem weiteren Tag wurde die Dose angebracht. Kurze Zeit später kam ein Vertriebler, der meiner Mutter einen Vertrag verkauft hat, den Sie nicht wollte. Auftragsnummer und Kundennummern findet ihr in meinem Profil hinterlegt. Meine Mutter ist davon ausgegangen, dass all das nohc zu dem Aushang bzgl. Glasfaser gehört und hatte deswegen den Mitarbeiter reingelassen.

      Die Frage ist nun, ob es zu dieser Auftragsnummer noch einen Vorgang gibt. Meine Mutter hatte bereits versucht,  alles per Mail zu stornieren.

      Besten Dank im Voraus.

      Paul

      phelm

      Die Frage ist nun, ob es zu dieser Auftragsnummer noch einen Vorgang gibt. Meine Mutter hatte bereits versucht,  alles per Mail zu stornieren.

      Sie soll nicht "versuchen" was zu stornieren, der einzig richtige Weg ist einen Widerruf einzulegen, dazu hat sie ja auch die Widerrufsbelehrung bekommen.

      Das muss sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustelllung der Auftragsbestätigung gemacht haben.

      Hat sie das gemacht und wenn ja wohin hat sie das geschickt?

      Beste Option ist über das Kontaktformular da sie dort auch eine Eingangsbestätigung hat

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/vertrag/bestellung/widerruf?samChecked=true 

      0

    • vor 5 Stunden

      Was sollen diese Wortklaubereien? Es ist doch klar, was mit versucht gemeint ist.

      Sie hat per Mail an den Kundenservice am 25.07. eine Kündigung geschrieben, danach aber keine Bestätigung bekommen, weder per Post noch per Mail.

      9

      von

      vor 4 Stunden

      phelm

      Ich habe doch oben geschrieben per Mail gekündigt.

      Ich habe doch oben geschrieben per Mail gekündigt. Was reitest du denn jetzt auf diesem Wort herum? Da fragt man einmal im Leben in einem Forum nach und wird hier gleich wegen irgendwelchen Begriffen kritisiert. Anhand der Auftragsnummer, die ich in meinem Profil habe, wird die Telekom ja rausfinden können, ob es dazu noch einen Vorgang gibt. Mehr will ich gar nicht wissen. Du kannst mir hierbei scheinbar eh nicht helfen.

      Habe soeben noch rausgefunden, dass die Kündigung auch per Brief rausgegangen ist. Meine Schwiegermutter ist nun mal etwas älter und hat hier einen Fehler gemacht und wir versuchen ihr nur zu helfen. Aber das scheint hier nicht zu funktionieren. 

      Schönen Tag noch.

      phelm

      Ich habe doch oben geschrieben per Mail gekündigt.

      Und ich hab doch geschrieben dass Kündigen halt falsch ist.

      Und mir ist es völlig egal, ich kann auch wo anderes Reiten, dazu brauch ich nicht das Wort Kündigen aber wenn sie halt gekündigt hat dann hat sie gekündigt und nicht widerrufen und das ist halt was anderes (auch wenn du es scheinbar nicht verstehen willst)

      phelm

      Du kannst mir hierbei scheinbar eh nicht helfen.

      Ich habe doch oben geschrieben per Mail gekündigt. Was reitest du denn jetzt auf diesem Wort herum? Da fragt man einmal im Leben in einem Forum nach und wird hier gleich wegen irgendwelchen Begriffen kritisiert. Anhand der Auftragsnummer, die ich in meinem Profil habe, wird die Telekom ja rausfinden können, ob es dazu noch einen Vorgang gibt. Mehr will ich gar nicht wissen. Du kannst mir hierbei scheinbar eh nicht helfen.

      Habe soeben noch rausgefunden, dass die Kündigung auch per Brief rausgegangen ist. Meine Schwiegermutter ist nun mal etwas älter und hat hier einen Fehler gemacht und wir versuchen ihr nur zu helfen. Aber das scheint hier nicht zu funktionieren. 

      Schönen Tag noch.

      phelm

      Du kannst mir hierbei scheinbar eh nicht helfen.

      Wie denn auch, du verweigerst ja die Mithilfe indem du keine klare Fakten schaffst aber kürzen wir das ab:

      Sie hat nicht widerrufen , die Frist ist abgelaufen und somit ist der Auftrag gültig und wird umgesetzt.

      phelm

      Habe soeben noch rausgefunden, dass die Kündigung auch per Brief rausgegangen ist.

      Ich habe doch oben geschrieben per Mail gekündigt. Was reitest du denn jetzt auf diesem Wort herum? Da fragt man einmal im Leben in einem Forum nach und wird hier gleich wegen irgendwelchen Begriffen kritisiert. Anhand der Auftragsnummer, die ich in meinem Profil habe, wird die Telekom ja rausfinden können, ob es dazu noch einen Vorgang gibt. Mehr will ich gar nicht wissen. Du kannst mir hierbei scheinbar eh nicht helfen.

      Habe soeben noch rausgefunden, dass die Kündigung auch per Brief rausgegangen ist. Meine Schwiegermutter ist nun mal etwas älter und hat hier einen Fehler gemacht und wir versuchen ihr nur zu helfen. Aber das scheint hier nicht zu funktionieren. 

      Schönen Tag noch.

      phelm

      Habe soeben noch rausgefunden, dass die Kündigung auch per Brief rausgegangen ist.

      Auch das wird halt nicht zum Widerruf des Auftrages führen

      von

      vor 4 Stunden

      CobraCane

      Sie hat nicht widerrufen , die Frist ist abgelaufen und somit ist der Auftrag gültig und wird umgesetzt.

      phelm

      Ich habe doch oben geschrieben per Mail gekündigt.

      phelm

      Ich habe doch oben geschrieben per Mail gekündigt.

      Und ich hab doch geschrieben dass Kündigen halt falsch ist.

      Und mir ist es völlig egal, ich kann auch wo anderes Reiten, dazu brauch ich nicht das Wort Kündigen aber wenn sie halt gekündigt hat dann hat sie gekündigt und nicht widerrufen und das ist halt was anderes (auch wenn du es scheinbar nicht verstehen willst)

      phelm

      Du kannst mir hierbei scheinbar eh nicht helfen.

      phelm

      Du kannst mir hierbei scheinbar eh nicht helfen.

      Wie denn auch, du verweigerst ja die Mithilfe indem du klare Fakten schaffst aber kürzen wir das ab:

      Sie hat nicht widerrufen , die Frist ist abgelaufen und somit ist der Auftrag gültig und wird umgesetzt.

      phelm

      Habe soeben noch rausgefunden, dass die Kündigung auch per Brief rausgegangen ist.

      phelm

      Habe soeben noch rausgefunden, dass die Kündigung auch per Brief rausgegangen ist.

      Auch das wird halt nicht zum Widerruf des Auftrages führen

      CobraCane

      Sie hat nicht widerrufen , die Frist ist abgelaufen und somit ist der Auftrag gültig und wird umgesetzt.

      Genau auf den Tag zum Ende der 24 monatigen Laufzeit. 

      Schon schlimm wenn die Leute die Unterschiede nicht kennen. 

      @phelm mag ja sein das sie gekündigt hat, das ist aber kein Widerruf. Somit läuft der Vertrag nun. 

      von

      vor 4 Stunden

      phelm

      Ich habe doch oben geschrieben per Mail gekündigt

      Ich habe doch oben geschrieben per Mail gekündigt. Was reitest du denn jetzt auf diesem Wort herum? Da fragt man einmal im Leben in einem Forum nach und wird hier gleich wegen irgendwelchen Begriffen kritisiert. Anhand der Auftragsnummer, die ich in meinem Profil habe, wird die Telekom ja rausfinden können, ob es dazu noch einen Vorgang gibt. Mehr will ich gar nicht wissen. Du kannst mir hierbei scheinbar eh nicht helfen.

      Habe soeben noch rausgefunden, dass die Kündigung auch per Brief rausgegangen ist. Meine Schwiegermutter ist nun mal etwas älter und hat hier einen Fehler gemacht und wir versuchen ihr nur zu helfen. Aber das scheint hier nicht zu funktionieren. 

      Schönen Tag noch.

      phelm

      Ich habe doch oben geschrieben per Mail gekündigt

      Immer noch falsch. 

      Eine Kündigung löst nämlich aus, erst nach Ende der Mindestvertragslaufzeit aus dem Vertrag rauszukommen 

      Also nach 24 Monaten. 

      Ein Widerruf löst die  Rückabwicklung des Vertrages aus 

      Die 2 Wörter, sind 2 völlig voneinander unterschiedliche Kriterien, aus dem Vertrag rauszukommen. 

      Ich denke, du verstehst das nicht. 

      Wenn ein Schreiben falsch ausgelöst wurde, also Kündigung, dann erst zum Ende der Laufzeit. 

      Und ein Widerruf, muss man innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung machen 

      Das dürfte jetzt viel zu spät sein und Vertrag ist bindend. 

      Denn, eine Widerrufsbelehrung, lag sogar dabei 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Stunden

      phelm
      Hallo liebes Telekom-Team, ich schreibe hier im Auftrag meiner Schwiegermutter. Über die Wohnungsbaugesellschaft wurde ein Zettel ausgehangen bzgl. Glasfaserausbau mit der Bitte, den Monteuren Zugang zu gewähren. An einem weiteren Tag wurde die Dose angebracht. Kurze Zeit später kam ein Vertriebler, der meiner Mutter einen Vertrag verkauft hat, den Sie nicht wollte. Auftragsnummer und Kundennummern findet ihr in meinem Profil hinterlegt. Meine Mutter ist davon ausgegangen, dass all das nohc zu dem Aushang bzgl. Glasfaser gehört und hatte deswegen den Mitarbeiter reingelassen. Die Frage ist nun, ob es zu dieser Auftragsnummer noch einen Vorgang gibt. Meine Mutter hatte bereits versucht,  alles per Mail zu stornieren. Besten Dank im Voraus. Paul

      Hallo liebes Telekom-Team,

      ich schreibe hier im Auftrag meiner Schwiegermutter. Über die Wohnungsbaugesellschaft wurde ein Zettel ausgehangen bzgl. Glasfaserausbau mit der Bitte, den Monteuren Zugang zu gewähren. An einem weiteren Tag wurde die Dose angebracht. Kurze Zeit später kam ein Vertriebler, der meiner Mutter einen Vertrag verkauft hat, den Sie nicht wollte. Auftragsnummer und Kundennummern findet ihr in meinem Profil hinterlegt. Meine Mutter ist davon ausgegangen, dass all das nohc zu dem Aushang bzgl. Glasfaser gehört und hatte deswegen den Mitarbeiter reingelassen.

      Die Frage ist nun, ob es zu dieser Auftragsnummer noch einen Vorgang gibt. Meine Mutter hatte bereits versucht,  alles per Mail zu stornieren.

      Besten Dank im Voraus.

      Paul

      phelm

      Hallo liebes Telekom-Team,

      ich schreibe hier im Auftrag meiner Schwiegermutter. Über die Wohnungsbaugesellschaft wurde ein Zettel ausgehangen bzgl. Glasfaserausbau mit der Bitte, den Monteuren Zugang zu gewähren. An einem weiteren Tag wurde die Dose angebracht. Kurze Zeit später kam ein Vertriebler, der meiner Mutter einen Vertrag verkauft hat, den Sie nicht wollte. Auftragsnummer und Kundennummern findet ihr in meinem Profil hinterlegt. Meine Mutter ist davon ausgegangen, dass all das nohc zu dem Aushang bzgl. Glasfaser gehört und hatte deswegen den Mitarbeiter reingelassen.

      Die Frage ist nun, ob es zu dieser Auftragsnummer noch einen Vorgang gibt. Meine Mutter hatte bereits versucht,  alles per Mail zu stornieren.

      Besten Dank im Voraus.

      Paul

      Auch bei Haustürgeschäften gibt es eine Auftragsbestätigung, allerdings erst wenn die Telekom alles geprüft hat. Bei dieser Auftragsbestätigung ist eine Widerrufsbelehrung dabei in der steht wie sie widerrufen kann, das sollte Deine Mutter dann auch so als Widerruf machen. 

      Alles andere wie Kündigung oder Stornierung sollte hier nicht gemacht werden und nein, das ist keine Wortglauberei, das sind juristisch ganz unerschiedliche Dinge. 

      Nur mal als Beispiel, sendet sie eine Kündigungfür einen abgeschlossenen Vertrag, so wird eine Kündigung zu diesem Vertrag erst zum Ende der Mindestlaufzeit, somit nach 24 Monaten wirksam. 

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    Uneingeloggter Nutzer

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