Gelöst

Vertrag ungültig?

vor 5 Stunden

Hallo Community,

in einem Telekom-Shop in Düsseldorf wurden mir in einem Verkaufsgespräch zwei Verträge (Mobilfunk-Neuvertrag + Festnetz Neuvertrag) "angedreht".  Da im Verkaufsgespräch falsche Behauptungen aufgestellt wurden, habe ich einen Antrag auf Widerruf gestellt. (Mir ist bewußt, dass das Fernabsatzgesetz in dem Fall keine Bedeutung hat und es kein grundsätzliches Widerrufsrecht gibt) Der Fall wurde hier auch bereits an anderer Stelle bearbeitet und ist noch in der Schwebe. 

Die Telekom hat grundsätzlich zugestimmt, es aber von der Kulanzbereitschaft des Shops abhänig gemacht. Der allerdings lehnt ab. Der Besuch im Shop endete mit:  "Bitte verlassen Sie den Laden und suchen Sie sich einen Anwalt."

Bei der Prüfung der Unterlagen ist dann aufgefallen, dass beide Verträge von mir nicht vollständig unterschrieben sind. 

Ein anderer Verkäufer hat mir bestätigt, dass wenn diese Unterschriften tatsächlich auch nicht im Original vorliegen, sei kein Vertrag zustande gekommen. Ich habe dahingehend meinen Widerruf nochmal aktualisiert, bislang ohne feedback. 

Ich denke, dass bis zur einer hoffentlich guten Lösung der Situation noch ein bisschen Zeit ins Land gehen wird.

Jetzt wird allerdings der neue Festnetzanschluss am 24.03. von der Telekom über einen Techniker freigeschaltet. Mir stellt sich nun die Frage, ob man zumindest die Geschichte mit dem Festnetzanschluss erstmal ausbremsen / auf Eis legen kann, bis eine Klärung der Situation erfolgt ist. Wäre super, wenn sich da jemand kurzfristig bei mir melden könnte, ich bin ab morgen auch eine Woche im Ausland unterwegs. 

Vielen Dank für den support!

Letzte Aktivität

vor einer Stunde

von

Gelöschter Nutzer

76

0

3

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Stunden

      Lass das über deinen Anwalt klären, hier können wir dir keine Rechtsberatung dazu geben

      0

    • vor 2 Stunden

      Karsten Kunde

      Der Fall wurde hier auch bereits an anderer Stelle bearbeitet und ist noch in der Schwebe. 

      Hallo Community,

      in einem Telekom-Shop in Düsseldorf wurden mir in einem Verkaufsgespräch zwei Verträge (Mobilfunk-Neuvertrag + Festnetz Neuvertrag) "angedreht".  Da im Verkaufsgespräch falsche Behauptungen aufgestellt wurden, habe ich einen Antrag auf Widerruf gestellt. (Mir ist bewußt, dass das Fernabsatzgesetz in dem Fall keine Bedeutung hat und es kein grundsätzliches Widerrufsrecht gibt) Der Fall wurde hier auch bereits an anderer Stelle bearbeitet und ist noch in der Schwebe. 

      Die Telekom hat grundsätzlich zugestimmt, es aber von der Kulanzbereitschaft des Shops abhänig gemacht. Der allerdings lehnt ab. Der Besuch im Shop endete mit:  "Bitte verlassen Sie den Laden und suchen Sie sich einen Anwalt."

      Bei der Prüfung der Unterlagen ist dann aufgefallen, dass beide Verträge von mir nicht vollständig unterschrieben sind. 

      Ein anderer Verkäufer hat mir bestätigt, dass wenn diese Unterschriften tatsächlich auch nicht im Original vorliegen, sei kein Vertrag zustande gekommen. Ich habe dahingehend meinen Widerruf nochmal aktualisiert, bislang ohne feedback. 

      Ich denke, dass bis zur einer hoffentlich guten Lösung der Situation noch ein bisschen Zeit ins Land gehen wird.

      Jetzt wird allerdings der neue Festnetzanschluss am 24.03. von der Telekom über einen Techniker freigeschaltet. Mir stellt sich nun die Frage, ob man zumindest die Geschichte mit dem Festnetzanschluss erstmal ausbremsen / auf Eis legen kann, bis eine Klärung der Situation erfolgt ist. Wäre super, wenn sich da jemand kurzfristig bei mir melden könnte, ich bin ab morgen auch eine Woche im Ausland unterwegs. 

      Vielen Dank für den support!

      Karsten Kunde

      Der Fall wurde hier auch bereits an anderer Stelle bearbeitet und ist noch in der Schwebe. 

      dann lass ihn einfach dort auch weiter bearbeiten, es hilft nicht noch eine andere Instanz einzuschalten.

      0

      0

    • vor einer Stunde

      Hallo @Karsten Kunde,

       

      ich verstehe gut, dass du dir hier Unterstützung wünschst. Leider kann ich dich in diesem Fall nur an den Telekom‑Shop zurückverweisen, weil der Vertrag direkt dort abgeschlossen wurde. Für Shop‑Verträge gibt es grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Auch kann ich nicht beurteilen, ob der Vertrag gültig ist oder nicht.

       

      Viele Grüße

      Florian

      0

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Gelöst

    vor 5 Jahren

    in  

    574

    0

    7

    vor 2 Jahren

    in  

    290

    0

    5

    Gelöst

    vor 5 Jahren

    in  

    209

    0

    2

    Gelöst

    vor 8 Jahren

    in  

    985

    0

    5

    Gelöst

    vor 6 Jahren

    in  

    269

    0

    2

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...