Vertragslaufzeit Glasfaseranschluss
vor 11 Stunden
tl;dr
Glasfaserauftrag am 15.12.2024 (Umstellung von DSL), Bereitstellung erst am 14.01.2026.
Aktuell werden die Konditionen von 12/2024 angesetzt, die Vertragslaufzeit beginnt aber erst 01/2026.
Ich bitte um konkrete Unterstützung für eine konsistente und faire Lösung:
entweder Konditionen zum Schalttermin
oder Vertragslaufzeit ab Beauftragungsdatum.
Langversion:
Hallo zusammen,
ich hoffe hier auf konkrete Unterstützung durch die mitlesenden Telekom-Mitarbeitenden.
Ich wohne in einem Gebiet, in dem Glasfaser neu ausgebaut wurde. Da mir das frühzeitig bekannt war, habe ich mich bereits im Vorfeld für Glasfaser interessiert und den Tarif zur Umstellung meines bestehenden DSL-Anschlusses beauftragt.
Zeitlicher Ablauf:
15.12.2024: Beauftragung des Glasfaser-Tarifs
Schriftliche Bestätigung per E-Mail, dass die Bereitstellung bis spätestens 15.05.2025 erfolgen soll
Tatsächliche Bereitstellung erst am 14.01.2026
In meinen aktuellen Vertragsdaten wird nun Folgendes angezeigt:
Preis/Konditionen: sollen zum Zeitpunkt der Beauftragung (15.12.2024) gelten
Vertragslaufzeit: beginnt jedoch erst mit der tatsächlichen Schaltung am 14.01.2026
Diese Kombination erscheint mir nicht stimmig.
Zur Einordnung der Konditionen:
Stand 12/2024:
6 Monate je 69,95 €
anschließend 79,95 €
Stand zum Schalttermin 01/2026:
3 Monate je 19,95 €
ab dem 4. Monat 70,95 €
Ich habe bereits einen Kundenberater kontaktiert und zwei mögliche Lösungsansätze vorgeschlagen:
Wenn die Vertragslaufzeit erst mit der Schaltung beginnt, sollten auch die zum Schaltzeitpunkt gültigen Konditionen angewendet werden
Alternativ: Wenn die Konditionen von 12/2024 angesetzt werden, dann sollte die Vertragslaufzeit konsequent ab dem 15.12.2024 beginnen
Leider konnte der Berater dies nicht klären und verwies mich auf das Beschwerdeformular.
Meine Bitte an die Telekom-Mitarbeitenden hier im Forum:
Könnte mein Fall bitte geprüft werden, ob eine der oben genannten Lösungen umgesetzt werden kann oder welche konkrete Möglichkeit es gibt, diese Konstellation fair und konsistent zu korrigieren?
Vielen Dank vorab für die Unterstützung.
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vor 10 Stunden
Es gibt ja jetzt so eine Regelegung, wonach die Verträge alle ab Abschluss laufen sollen.
Ob das für 2024 geschlossene Verträge rückwirkend gilt, dazu habe ich noch nichts gefunden.
Aber:
Wenn die ab Abschluss laufen, auch wenn das nur für neue Verträge gelten sollte, stellt sich mir die Frage, was mit den Rabatten gibt, die bei Vertragsabschluss gelten.
Sind die dann verfallen und man bekommt sie nicht für die ersten 6 Monate z. B., wenn der Vertrag erst nach 12-24 Monaten geschaltet werden kann?
Das wäre, für mein Verständnis, voll zum Nachteil für der Kunden.
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von
vor 5 Stunden
Es gibt ja jetzt so eine Regelegung, wonach die Verträge alle ab Abschluss laufen sollen.
Ob das für 2024 geschlossene Verträge rückwirkend gilt, dazu habe ich noch nichts gefunden.
Es gibt ja jetzt so eine Regelegung, wonach die Verträge alle ab Abschluss laufen sollen.
Ob das für 2024 geschlossene Verträge rückwirkend gilt, dazu habe ich noch nichts gefunden.
Aber:
Wenn die ab Abschluss laufen, auch wenn das nur für neue Verträge gelten sollte, stellt sich mir die Frage, was mit den Rabatten gibt, die bei Vertragsabschluss gelten.
Sind die dann verfallen und man bekommt sie nicht für die ersten 6 Monate z. B., wenn der Vertrag erst nach 12-24 Monaten geschaltet werden kann?
Das wäre, für mein Verständnis, voll zum Nachteil für der Kunden.
Die von dir genannte Regelung betrifft die Firma Giganetz und nicht die Dt. Telekom.
(fals das Urteil vom BGH meinst)
von
vor 5 Stunden
Die von dir genannte Regelung betrifft die Firma Giganetz und nicht die Dt. Telekom.
Es gibt ja jetzt so eine Regelegung, wonach die Verträge alle ab Abschluss laufen sollen.
Ob das für 2024 geschlossene Verträge rückwirkend gilt, dazu habe ich noch nichts gefunden.
Es gibt ja jetzt so eine Regelegung, wonach die Verträge alle ab Abschluss laufen sollen.
Ob das für 2024 geschlossene Verträge rückwirkend gilt, dazu habe ich noch nichts gefunden.
Aber:
Wenn die ab Abschluss laufen, auch wenn das nur für neue Verträge gelten sollte, stellt sich mir die Frage, was mit den Rabatten gibt, die bei Vertragsabschluss gelten.
Sind die dann verfallen und man bekommt sie nicht für die ersten 6 Monate z. B., wenn der Vertrag erst nach 12-24 Monaten geschaltet werden kann?
Das wäre, für mein Verständnis, voll zum Nachteil für der Kunden.
Die von dir genannte Regelung betrifft die Firma Giganetz und nicht die Dt. Telekom.
(fals das Urteil vom BGH meinst)
Ja, schon. Sofern die Dt. Telekom jedoch ebenfalls eine entsprechende Klausel in ihren AGB hat, wonach die MVLZ erst mit der Schaltung des Anschlusses beginnt, muss dieses Grundsatzurteil auch für sie gelten.
von
vor 5 Stunden
Sofern die Dt. Telekom jedoch ebenfalls eine entsprechende Klausel in ihren AGB hat, wonach die MVLZ erst mit der Schaltung des Anschlusses beginnt, muss dieses Grundsatzurteil auch für sie gelten.
Die von dir genannte Regelung betrifft die Firma Giganetz und nicht die Dt. Telekom.
Ja, schon. Sofern die Dt. Telekom jedoch ebenfalls eine entsprechende Klausel in ihren AGB hat, wonach die MVLZ erst mit der Schaltung des Anschlusses beginnt, muss dieses Grundsatzurteil auch für sie gelten.
Hat sie nicht und muss unabhängig davon nicht gelten.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 10 Stunden
Warum kommst du damit nach der Schaltung des Anschlusses?
Du hättest vor Schaltung im Glasfaserportal deinen Tarif selbst ändern können.
2
von
vor 8 Stunden
Hast du überhaupt versucht, mein Anliegen zu verstehen? Ich habe nicht den Eindruck.
0
von
vor 7 Stunden
Ja, habe ich.
Du scheinst aber nicht gerafft zu haben, was ich sagte.
Du hättest vor der Schaltung, also bis zum Zeitpunkt, an dem du den Aktivierungslink bekommst, deinen damals ausgewählten Tarif ändern können. Und zwar zu den dann aktuell gültigen Konditionen . Das wäre ganz easy über das Glasfaserportal machbar gewesen.
Dann wäre dieser Thread jetzt nicht nötig gewesen.
Also nochmal meine Frage, warum du das nicht gemacht hast?
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 10 Stunden
Hallo @Moerpel47,
herzlich willkommen bei uns in der Community.
Ich schaue mir das genauer an.
Wann können wir dich telefonisch erreichen?
Wir besprechen das telefonisch.
Viele Grüße Khaled
0
1
von
vor 8 Stunden
Ihr könnte gerne durchrufen. Bin erreichbar.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 9 Stunden
Hast du nochmals eine Auftragsbestätigung erhalten und sind die 14 Tage Wiederruf schon vorbei?
0
3
von
vor 8 Stunden
Ja. Die bezieht sich aber auf das ursprüngliche Auftragsdateum von 14.12.2024. Die selbst ist datiert auf den 14.1.2026. Die Widerrufsbelehrung spricht vom Tag des Vertragsschlusses. Das musste man jetzt rechtlich üntersuchen, ob das der 14.12. 2024 ist oder der Tag an dem die (neue, es gab damals schon eine) Auftragsbestätigung übersandt wurde.
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von
vor 5 Stunden
Ja. Die bezieht sich aber auf das ursprüngliche Auftragsdateum von 14.12.2024. Die selbst ist datiert auf den 14.1.2026. Die Widerrufsbelehrung spricht vom Tag des Vertragsschlusses. Das musste man jetzt rechtlich üntersuchen, ob das der 14.12. 2024 ist oder der Tag an dem die (neue, es gab damals schon eine) Auftragsbestätigung übersandt wurde.
Schau mer mal was das Telekomhilft Team sagt.
Ansonsten kannst du mal Probieren ob der Widerruf auf die 2 AB was bringt.
0
von
vor 5 Stunden
Wo kommen eigentlich die 79,95 her?
Seit 02.07. 2024 sollte der ja 69,95 sein (Vorher 79,95)
und ab Mitte letzten Jahres 70,95
Hattest du vielleicht schon 12/2023 bestellt?
https://www.smartzone.de/ankuendigung-telekom-senkt-die-glasfaser-preise-ab-2-7-und-erhoeht-den-upload/#:~:text=Zusammenfassung%20der%20Neuerungen,s%20f%C3%BCr%2059%2C95%E2%82%AC
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 8 Stunden
Ihr könnte gerne durchrufen. Bin erreichbar.
0
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Uneingeloggter Nutzer
von