Vertragslaufzeit Glasfaseranschluss

vor einem Monat

tl;dr
Glasfaserauftrag am 15.12.2024 (Umstellung von DSL), Bereitstellung erst am 14.01.2026.
Aktuell werden die Konditionen von 12/2024 angesetzt, die Vertragslaufzeit beginnt aber erst 01/2026.
Ich bitte um konkrete Unterstützung für eine konsistente und faire Lösung:
entweder Konditionen zum Schalttermin
oder Vertragslaufzeit ab Beauftragungsdatum.

Langversion: 

Hallo zusammen,

ich hoffe hier auf konkrete Unterstützung durch die mitlesenden Telekom-Mitarbeitenden.

Ich wohne in einem Gebiet, in dem Glasfaser neu ausgebaut wurde. Da mir das frühzeitig bekannt war, habe ich mich bereits im Vorfeld für Glasfaser interessiert und den Tarif zur Umstellung meines bestehenden DSL-Anschlusses beauftragt.

Zeitlicher Ablauf:

  • 15.12.2024: Beauftragung des Glasfaser-Tarifs

  • Schriftliche Bestätigung per E-Mail, dass die Bereitstellung bis spätestens 15.05.2025 erfolgen soll

  • Tatsächliche Bereitstellung erst am 14.01.2026

In meinen aktuellen Vertragsdaten wird nun Folgendes angezeigt:

  • Preis/Konditionen: sollen zum Zeitpunkt der Beauftragung (15.12.2024) gelten

  • Vertragslaufzeit: beginnt jedoch erst mit der tatsächlichen Schaltung am 14.01.2026

Diese Kombination erscheint mir nicht stimmig.

Zur Einordnung der Konditionen:

  • Stand 12/2024:

    • 6 Monate je 69,95 €

    • anschließend 79,95 €

  • Stand zum Schalttermin 01/2026:

    • 3 Monate je 19,95 €

    • ab dem 4. Monat 70,95 €

Ich habe bereits einen Kundenberater kontaktiert und zwei mögliche Lösungsansätze vorgeschlagen:

  1. Wenn die Vertragslaufzeit erst mit der Schaltung beginnt, sollten auch die zum Schaltzeitpunkt gültigen Konditionen angewendet werden

  2. Alternativ: Wenn die Konditionen von 12/2024 angesetzt werden, dann sollte die Vertragslaufzeit konsequent ab dem 15.12.2024 beginnen

Leider konnte der Berater dies nicht klären und verwies mich auf das Beschwerdeformular.

Meine Bitte an die Telekom-Mitarbeitenden hier im Forum:
Könnte mein Fall bitte geprüft werden, ob eine der oben genannten Lösungen umgesetzt werden kann oder welche konkrete Möglichkeit es gibt, diese Konstellation fair und konsistent zu korrigieren?

Vielen Dank vorab für die Unterstützung.

Letzte Aktivität

vor 20 Tagen

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor einem Monat

      Es gibt ja jetzt so eine Regelegung, wonach die Verträge alle ab Abschluss laufen sollen.

      Ob das für 2024 geschlossene Verträge rückwirkend gilt, dazu habe ich noch nichts gefunden.

      Aber:

      Wenn die ab Abschluss laufen, auch wenn das nur für neue Verträge gelten sollte, stellt sich mir die Frage, was mit den Rabatten gibt, die bei Vertragsabschluss gelten.

      Sind die dann verfallen und man bekommt sie nicht für die ersten 6 Monate z. B., wenn der Vertrag erst nach 12-24 Monaten geschaltet werden kann?

      Das wäre, für mein Verständnis, voll zum Nachteil für der Kunden.

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      von

      vor einem Monat

      BigWoelfi2

      Es gibt ja jetzt so eine Regelegung, wonach die Verträge alle ab Abschluss laufen sollen.

      Ob das für 2024 geschlossene Verträge rückwirkend gilt, dazu habe ich noch nichts gefunden.

      Es gibt ja jetzt so eine Regelegung, wonach die Verträge alle ab Abschluss laufen sollen.

      Ob das für 2024 geschlossene Verträge rückwirkend gilt, dazu habe ich noch nichts gefunden.

      Aber:

      Wenn die ab Abschluss laufen, auch wenn das nur für neue Verträge gelten sollte, stellt sich mir die Frage, was mit den Rabatten gibt, die bei Vertragsabschluss gelten.

      Sind die dann verfallen und man bekommt sie nicht für die ersten 6 Monate z. B., wenn der Vertrag erst nach 12-24 Monaten geschaltet werden kann?

      Das wäre, für mein Verständnis, voll zum Nachteil für der Kunden.

      BigWoelfi2

      Es gibt ja jetzt so eine Regelegung, wonach die Verträge alle ab Abschluss laufen sollen.

      Ob das für 2024 geschlossene Verträge rückwirkend gilt, dazu habe ich noch nichts gefunden.

      Die von dir genannte Regelung betrifft die Firma Giganetz und nicht die Dt. Telekom. 

      (fals das Urteil vom BGH meinst)

      von

      vor einem Monat

      *FDGO-Ultra*

      Die von dir genannte Regelung betrifft die Firma Giganetz und nicht die Dt. Telekom. 

      BigWoelfi2

      Es gibt ja jetzt so eine Regelegung, wonach die Verträge alle ab Abschluss laufen sollen.

      Ob das für 2024 geschlossene Verträge rückwirkend gilt, dazu habe ich noch nichts gefunden.

      Es gibt ja jetzt so eine Regelegung, wonach die Verträge alle ab Abschluss laufen sollen.

      Ob das für 2024 geschlossene Verträge rückwirkend gilt, dazu habe ich noch nichts gefunden.

      Aber:

      Wenn die ab Abschluss laufen, auch wenn das nur für neue Verträge gelten sollte, stellt sich mir die Frage, was mit den Rabatten gibt, die bei Vertragsabschluss gelten.

      Sind die dann verfallen und man bekommt sie nicht für die ersten 6 Monate z. B., wenn der Vertrag erst nach 12-24 Monaten geschaltet werden kann?

      Das wäre, für mein Verständnis, voll zum Nachteil für der Kunden.

      BigWoelfi2

      Es gibt ja jetzt so eine Regelegung, wonach die Verträge alle ab Abschluss laufen sollen.

      Ob das für 2024 geschlossene Verträge rückwirkend gilt, dazu habe ich noch nichts gefunden.

      Die von dir genannte Regelung betrifft die Firma Giganetz und nicht die Dt. Telekom. 

      (fals das Urteil vom BGH meinst)

      *FDGO-Ultra*

      Die von dir genannte Regelung betrifft die Firma Giganetz und nicht die Dt. Telekom. 

      Ja, schon. Sofern die Dt. Telekom jedoch ebenfalls eine entsprechende Klausel in ihren AGB hat, wonach die MVLZ erst mit der Schaltung des Anschlusses beginnt, muss dieses Grundsatzurteil auch für sie gelten.

      von

      vor einem Monat

      Laudano2

      Sofern die Dt. Telekom jedoch ebenfalls eine entsprechende Klausel in ihren AGB hat, wonach die MVLZ erst mit der Schaltung des Anschlusses beginnt, muss dieses Grundsatzurteil auch für sie gelten.

      *FDGO-Ultra*

      Die von dir genannte Regelung betrifft die Firma Giganetz und nicht die Dt. Telekom. 

      Die von dir genannte Regelung betrifft die Firma Giganetz und nicht die Dt. Telekom.  (fals das Urteil vom BGH meinst)
      *FDGO-Ultra*

      Die von dir genannte Regelung betrifft die Firma Giganetz und nicht die Dt. Telekom. 

      Ja, schon. Sofern die Dt. Telekom jedoch ebenfalls eine entsprechende Klausel in ihren AGB hat, wonach die MVLZ erst mit der Schaltung des Anschlusses beginnt, muss dieses Grundsatzurteil auch für sie gelten.

      Laudano2

      Sofern die Dt. Telekom jedoch ebenfalls eine entsprechende Klausel in ihren AGB hat, wonach die MVLZ erst mit der Schaltung des Anschlusses beginnt, muss dieses Grundsatzurteil auch für sie gelten.

      Hat sie nicht und muss unabhängig davon nicht gelten. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Monat

      Warum kommst du damit nach der Schaltung des Anschlusses?

      Du hättest vor Schaltung im Glasfaserportal deinen Tarif selbst ändern können.

      13

      von

      vor einem Monat

      Inga Kristina J.

      Mag sein, dass ihr beide eine Vorgeschichte habt.

      @Optimus Prime

       

      Mag sein, dass ihr beide eine Vorgeschichte habt. Aber nein, in diesem Fall hier sehe ich das nicht so. 

       

      Viele Grüße Inga Kristina

      Inga Kristina J.

      Mag sein, dass ihr beide eine Vorgeschichte habt.

      Ich kann mich da nicht dran erinnern aber es kommt immer wieder mal im Laufe der Jahre dazu, dass man in der Sache nicht einer Meinung ist.

      Aber deshalb über eine Zeit von 10 Jahren Hass aufstauen?

      Ich habe dafür jedenfalls keine Notizen.

      Und ich kann auch nicht nachvollziehen, warum hier jemand meint, mich dermaßen anmachen zu müssen.

      0

      von

      vor 20 Tagen

      Hallo @Moerpel47,

       

      vielen Dank für unser heutiges Gespräch.

       

      Ich freue mich, dass wir dein Anliegen zu deiner Zufriedenheit klären konnten.

       

      Wenn du eine weitere Frage hast, melde dich gerne wieder bei uns.

       

      Viele Grüße

      Kerstin

       

      0

      von

      vor 20 Tagen

      Kerstin Si.

      Ich freue mich, dass wir dein Anliegen zu deiner Zufriedenheit klären konnten.

      Hallo @Moerpel47,

       

      vielen Dank für unser heutiges Gespräch.

       

      Ich freue mich, dass wir dein Anliegen zu deiner Zufriedenheit klären konnten.

       

      Wenn du eine weitere Frage hast, melde dich gerne wieder bei uns.

       

      Viele Grüße

      Kerstin

       

      Kerstin Si.

      Ich freue mich, dass wir dein Anliegen zu deiner Zufriedenheit klären konnten.

      Und  w i e  bzw. mit welchem Ergebnis konnte das Anliegen geklärt werden?  

      -

      Ich habe Verständnis dafür, wenn die Klärung  bzw. das Ergebnis vertraulich bleiben muss.

      -

      Ich habe jedoch keinerlei Verständnis dafür, wenn alle übrigen Beteiligten immer öfter vor  ein fait accompli gestellt werden.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Monat

      Hallo @Moerpel47,

       

      herzlich willkommen bei uns in der Community.

      Ich schaue mir das genauer an.

      Wann können wir dich telefonisch erreichen?

      Wir besprechen das telefonisch.

       

      Viele Grüße Khaled

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      1

      von

      vor einem Monat

      Ihr könnte gerne durchrufen. Bin erreichbar.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Monat

      Hast du nochmals eine Auftragsbestätigung erhalten und sind die 14 Tage Wiederruf schon vorbei?

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      von

      vor einem Monat

      Moerpel47
      Ja. Die bezieht sich aber auf das ursprüngliche Auftragsdateum von 14.12.2024. Die selbst ist datiert auf den 14.1.2026. Die Widerrufsbelehrung spricht vom Tag des Vertragsschlusses. Das musste man jetzt rechtlich üntersuchen, ob das der 14.12. 2024 ist oder der Tag an dem die (neue, es gab damals schon eine) Auftragsbestätigung übersandt wurde. 

      Ja. Die bezieht sich aber auf das ursprüngliche Auftragsdateum von 14.12.2024. Die selbst ist datiert auf den 14.1.2026. Die Widerrufsbelehrung spricht vom Tag des Vertragsschlusses. Das musste man jetzt rechtlich üntersuchen, ob das der 14.12. 2024 ist oder der Tag an dem die (neue, es gab damals schon eine) Auftragsbestätigung übersandt wurde. 

      Moerpel47

      Ja. Die bezieht sich aber auf das ursprüngliche Auftragsdateum von 14.12.2024. Die selbst ist datiert auf den 14.1.2026. Die Widerrufsbelehrung spricht vom Tag des Vertragsschlusses. Das musste man jetzt rechtlich üntersuchen, ob das der 14.12. 2024 ist oder der Tag an dem die (neue, es gab damals schon eine) Auftragsbestätigung übersandt wurde. 

      Schau mer mal was das Telekomhilft Team sagt.

      Ansonsten kannst du mal Probieren ob der Widerruf auf die 2 AB was bringt.

       

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      von

      vor einem Monat

      Wo kommen eigentlich die 79,95 her?

      Seit 02.07.  2024 sollte der ja 69,95 sein (Vorher 79,95)

      und ab Mitte letzten Jahres 70,95

      Hattest du vielleicht schon 12/2023 bestellt?

      https://www.smartzone.de/ankuendigung-telekom-senkt-die-glasfaser-preise-ab-2-7-und-erhoeht-den-upload/#:~:text=Zusammenfassung%20der%20Neuerungen,s%20f%C3%BCr%2059%2C95%E2%82%AC 

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      von

      vor einem Monat

      Super nettes Gespräch gehabt. Sie versuchen es nächste Woche zu klären. Anscheinend gibt es ein Problem bei der Übertragung des Tarifes aus dem Glasfaserportal in das Vertragssystem. Bestellung war schon am 14.12.2024. Es ist aber noch komplizierter als oben von mir dargestellt. Führt hier aber zu weit. Ich vertraue darauf, dass es nächste Woche geklärt ist. 

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Monat

      Ihr könnte gerne durchrufen. Bin erreichbar.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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