Gelöst

Vertragspartner fragen / wegen Umzug

vor 4 Jahren

Gute Abend,

 

Ich der Sohn, meine Mutter und mein Vater wohnten zusammen in eine Mietwohnung zusammen in Adresse "A", dann haben sich meine Eltern getrennt und ich bin mit meiner Mutter in eine neue Mietwohnung in Adresse "B" eingezogen aber ohne mein Vater (er wohnte dann woanders) der Vertragspartner unseres festnetz internets blieb ohne Änderung und lief weiterhin auf meinen Vaters Namen, nun will ich von meiner Mutter ausziehen und alleine in eine neue Mietwohnung ziehen aber das Internet ebenfalls zu der neuen Wohnung umziehen/mitnehmen inkl. Rufnummer usw, ist das so möglich? Mein Vater hat damit keine Probleme da ich ja die Rechnung für diesen Vertrag zahle, ergo ist er aber weiterhin der Vertragspartner bzw. der Vertrag läuft immernoch auf mein Vaters Namen.

 

Fragt mich bitte nicht wieso damals als die Scheidung meiner Eltern war der Vertrag umgezogen wurden ist ohne den Vertragspartner auf meine Mutter z.b abzuändern, anscheinend gingen sie in den Telekom Shop vor Ort und haben es einfach so umziehen lassen oder die Telekom hat den Fehler gemacht und nicht auf meine Mutter den Vertrag umgeändert. (da habe ich leider keine Ahnung wie es genau war daher kann ich hier nur spekulieren)

 

Ich hoffe jemand hat eine Ahnung und kann mir sagen ob ich diesen Vertrag noch einmal umziehen kann ohne das mein Vater jemals in der 2ten Wohnung gelebt hat wo ich nur mit meiner Mutter zusammen gewohnt habe?

 

Mir wäre es natürlich ok wenn der Vertrag auf meinen Namen geändert werden würde/könnte beim Umzug in die neue Mietwohnung falls das möglich ist.

 

Vielen dank im voraus für eure Ratschläge.

 

Grüße

 

Sam

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @Samus01 

      Warum so kompliziert machen, wenn es einfacher geht?

       

      Sie machen einfach einen neuen Vertrag.

      Denn ich kann mir nicht denken, das es je umgeschrieben werden kann.

      Ausnahme, ihr Vater (Vertragspartner) würde sterben. Aber das glaube ich kaum, das das ein Wunsch wäre.

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      von

      vor 4 Jahren

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      von

      vor 4 Jahren

      @buenni 

       

      ja sieht schlecht aus, habe "Ich" (mein Vater da Vertragspartner) erstmal gewählt dann "Mein Kind" (Ich als Sohn) was ja Vater zu Sohn sein sollte, dies ist das Resultat:

       

      • Eine Vertragsübernahme ist nicht möglich. 
      • Eine Rufnummernübernahme am bisherigen Standort ist möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
      • Der bisherige Vertragspartner hat die Nutzungsrechte an der Rufnummer aufgegeben.
      • Der künftige Rufnummerninhaber wohnt seit mindestens 12 Monaten am Standort und hat die Rufnummern mitgenutzt.
      • Der künftige Rufnummerninhaber ist bereits Vertragspartner der Telekom oder wird durch die Beauftragung eines neuen Anschlusses Vertragspartner der Telekom.

       

      So wie ich es verstehe könnte ich die Rufnummer übernehmen wenn mein Vater die Nutzungsrechte an der Rufnummer aufgibt wie auch immer dies genau eingeleitet werden soll?

       

      Edit: ich könnte den Umzug Online einleiten und einfach weiter den Vertrag bis ein Erbfall eintritt nutzen, dann könnte ich den Vertrag anscheinend "übernehmen" ist das richtig? Wie geschrieben mir geht es sowieso gerade eher darum ob der Umzug mit dem Internet funktioniert ohne das mein Vater dort in der Wohnung gemeldet ist bzw. wohnt?

       

      Grüße

       

      Sam

       

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      von

      vor 4 Jahren

      Wenn alles korrekt läuft, dann kann weder der Vertrag noch die Rufnummern von Dir übernommen werden - noch kann der Vertrag umgezogen werden an Deine neue Adresse.

      Dein Vater kann telefonisch probieren, ob er den Anschluss unverändert gem. Telekommunikationsgesetz umziehen kann. Es kann sein, dass das klappt und dass da keine Meldebescheinigung von ihm verlangt wird. Dann wirst Du aber in ein paar Monaten reinen Tisch machen müssen - sprich probieren ob Du die Rufnummer übernehmen kannst. Hierbei gilt: Es ist nicht so, dass für die Übernahme der Rufnummer nur eine der drei Bedingungen erfüllt sein muss - es müssen vielmehr alle drei Bedingungen erfüllt sein. In anderen Worten wenn der Vater noch nie in B bzw. C (Deine künftige Wohnung) gewohnt hat, dann geht das eigentlich nicht mit der Übernahme der Rufnummer weil Ihr beide nicht 12 Monate lang dieselbe Meldeadresse in B bzw. C hattet.

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • Akzeptierte Lösung

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      vor 4 Jahren

      0

    • vor 4 Jahren

      Hallo @Samus01,

      du hast hier schon klasse Hilfe bekommen.
      Dem kann ich so nichts neues hinzufügen.

      Wenn ich dich bei deinem Umzug/Neubestellung unterstützen kann, dann hinterlege gerne deine Daten im Profil und gib mir kurz Bescheid.
      Ich melde mich dann bei dir.

      Viele Grüße
      Ann-Christin G.

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