Gelöst

Vertragsverlängerung bei Umzug

vor 7 Jahren

Hallo,

 

ich habe Anfang 2017 einen Vertrag bei der Telekom für Internet und TV abgeschlossen (MagentaZuhause M mit Entertain TV Plus), bei dem sich nach den ersten Monaten die Gebühr erhöht. Am 30.8.2017 bin ich umgezogen und habe den Vertrag in die neue Wohnung mitgenommen. Da sich der monatliche Grundpreis erhöht hat, wollte ich nun nach der 24 monatigen Mindestvertragslaufzeit kündigen, also zum Januar 2019. Nun habe ich aber festgestellt, dass die Telekom die Mindestvertragslaufzeit ab dem Umzug wieder auf 24 Monate festgelegt hat, also bis zum 30.8.2019. Ich habe aber ausdrücklich keinen neuen Vertrag abgeschlossen, sondern lediglich den alten Vertrag in die neue Wohnung übernommen mit den identischen Leistungen. Bei der Bestätigungsmail steht auch als Überschrift ausdrücklich "Umzugsbestätigung" da. 

Nach kurzer Recherche in diesem Forum habe ich festgestellt, dass es eine klassische Masche der Telekom ist. Wie kann ich dagegen vorgehen?

 

 

 

 

 

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    • vor 7 Jahren

      In der Umzugsbestätigung wurde doch die neue Vertragslaufzeit genannt. Da Du nicht widerrufen hast, ist es jetzt für einen Widerruf schon zu spät.

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    • vor 7 Jahren

      Ich denke, das ist nach der langen Zeit einfach ums Eck.

       

      In vielen Fällen ist ein Umzug nicht ohne Änderung der vertraglichen Leistungen (genaue Geschwindigkeit!) möglich. Bei online Umzugsbeauftragungen steht sowieso unten dran, dass Dein Vorhaben (unverändert) nur über eine telefonische Beauftragung geht - und da must Du halt auch fordern, dass Du einen solchen Umzug bekommst.

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      von

      vor 7 Jahren

      Um_Zug

      Dies ist zu bejahen, wenn diese geschuldete Leistung auch am neuen Wohnort angeboten wird.

      Dies ist zu bejahen, wenn diese geschuldete Leistung auch am neuen Wohnort angeboten wird.
      Um_Zug
      Dies ist zu bejahen, wenn diese geschuldete Leistung auch am neuen Wohnort angeboten wird.

      Es gibt halt Fälle in denen die Telekom das so auslegt, dass sie die geschuldete Leistung am neuen Wohnort nicht anbietet.

      Ob das gesetzeskonform ist oder nicht darfst Du gerne mit einem Anwalt klären.

       

      Ob das für Deinen Fall überhaupt relevant ist lässt sich ja noch nicht einmal diskutieren, weil Du weder den genauen Wortlaut für den Vertrag an der alten Adresse noch den genauen Wortlaut für den Vertrag an der neuen Adresse hier offenlegst.

       

      Übrigens handhabt die Telekom es im Rahmen eines solchen Umzugs mit verändertem Leistungsumfang und neuer 24-Monatslaufzeit meines Wissens so, dass man dann auch von z.B. MagentaZuhause L Entertain auf MagentaZuhause S umsteigen kann. Zumindest gab es solche prinzipiellen Fälle schon hier im Forum.

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      von

      vor 7 Jahren

      Ich habe doch schon im Eingagspost geschrieben, dass ich an beiden Wohnorten MagentaZuhause M mit EntertainTV Plus habe bzw. hatte.

       

      Es scheint offensichtlich eine Verkaufsstrategie der Telekommitarbeiter zu sein, statt Kunden den Umzug nach §46 Abs. 8 S.1 TKG zu ermöglichen ihnen einfach einen neuen Vertrag zu verkaufen, entgegen deren Willen. Das ist rechtswidrig aber leider nachvollziehbar, da es den Ertrag maximiert.

       

      Unverständlich finde ich allerdings, dass dieses Handlungsweise in dieser Community nicht kritisiert wird. Es werden hingegen vermeintlich technische Argumente konstruiert, um das Vorgehen der Telekom zu rechtfertigen, obwohl die Gesetzeslage hier eindeutig ist.

      0

      von

      vor 7 Jahren

      Um_Zug

      Mein Argument ist ein Gesetzeskommentar und deins "Weil es so ist." Ich hoffe du verstehst, wieso ich dein Argument nicht so stichhaltig finde. Hier geht es konkret um eine Rechtsfrage, nämlich ob die Telekom nach §46 Abs. 8 TKG verpflichtet ist, die vertraglich geschuldete Leistung an meinem neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit zu erbringen. Dies ist zu bejahen, wenn diese geschuldete Leistung auch am neuen Wohnort angeboten wird. Dabei ist ausschließlich darauf abzustellen, ob der entsprechende Vertrag aus dem Portfolio der Telekom auch am neuen Wohnort angeboten wird (vgl. Spindler/Schuster Elektron. Medien/Sodtalbers TKG § 46 Rn. 87-94, beck-online). Dies ist bei mir eindeutig der Fall. Gerne kannst du mit anderen Gesetzeskommentaren, Urteilen oder anderen juristischen Quellen dagegen argumentieren, aber sicher nicht mit "Weil es so ist."

      Mein Argument ist ein Gesetzeskommentar und deins "Weil es so ist."  Ich hoffe du verstehst, wieso ich dein Argument nicht so stichhaltig finde.

       

      Hier geht es konkret um eine Rechtsfrage, nämlich ob die Telekom nach §46 Abs. 8 TKG verpflichtet ist,  die vertraglich geschuldete Leistung an meinem neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit zu erbringen. Dies ist zu bejahen, wenn diese geschuldete Leistung auch am neuen Wohnort angeboten wird. Dabei ist ausschließlich darauf abzustellen, ob der entsprechende Vertrag aus dem Portfolio der Telekom auch am neuen Wohnort angeboten wird (vgl. Spindler/Schuster Elektron. Medien/Sodtalbers TKG § 46 Rn. 87-94, beck-online). Dies ist bei mir eindeutig der Fall.

      Gerne kannst du mit anderen Gesetzeskommentaren, Urteilen oder anderen juristischen Quellen dagegen argumentieren, aber sicher nicht mit "Weil es so ist."

      Um_Zug

      Mein Argument ist ein Gesetzeskommentar und deins "Weil es so ist."  Ich hoffe du verstehst, wieso ich dein Argument nicht so stichhaltig finde.

       

      Hier geht es konkret um eine Rechtsfrage, nämlich ob die Telekom nach §46 Abs. 8 TKG verpflichtet ist,  die vertraglich geschuldete Leistung an meinem neuen Wohnsitz ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit zu erbringen. Dies ist zu bejahen, wenn diese geschuldete Leistung auch am neuen Wohnort angeboten wird. Dabei ist ausschließlich darauf abzustellen, ob der entsprechende Vertrag aus dem Portfolio der Telekom auch am neuen Wohnort angeboten wird (vgl. Spindler/Schuster Elektron. Medien/Sodtalbers TKG § 46 Rn. 87-94, beck-online). Dies ist bei mir eindeutig der Fall.

      Gerne kannst du mit anderen Gesetzeskommentaren, Urteilen oder anderen juristischen Quellen dagegen argumentieren, aber sicher nicht mit "Weil es so ist."



      Genau dort steht es doch, die geschuldete Leistung. 

      Diese wurde im Rahmen der Auftragsbestätigung spezifiziert und wenn die Telekom diese nicht mehr erbringen kann kann auch kein Umzug 1 zu 1 stattfinden.

      Ich sehe da keinen Widerspruch.

       

       

      Unabhängig davon, sollte es tatsächlich so sein, dass in deinem Fall ein Umzug ohne Änderung hätte stattfinden können wäre es nicht der erste Fall in welchem das nachträglich vom Team angepasst wurde.

      Andererseits hättest du ja auch den Recht auf Kündigung.

       

    • vor 7 Jahren

      Das Telekomunikationsgesetz greift nur bei Privatkunden.  Das sollte man erst mal klären.

      Hier kann man wegen der Auftragsbestätigungnur nach einer Kulanzregelung fragen...freundlich und nett.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Hallo @Um_Zug,

      so ganz korrekt ist deine Aussage nun nicht, der Vertrag wurde nicht mit identischen Leistungen umgezogen.

      Die Bandbreite hat sich erhöht, und zwar von VDSL 50 TV auf Fiber 50.

      In der Bestätigung vom 9. August 2017 wird alles entsprechend mitgeteilt.
      Ein Widerruf hat uns nicht erreicht.

      Grüße
      Sarah S.

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      von

      vor 7 Jahren

      Beauftrage halt einen Rechtsanwalt Deines geringsten Mißtrauens, um alles weitere zu klären.

       

      Im übrigen wirst Du wohl auch keinen anderen Anbieter finden, der Dir eine bessere/günstigere Leistung zur Verfügung stellt, wenn Du an Deinem neuen Wohnort FTTH von der Telekom bekommst.

      von

      vor 7 Jahren

      Um_Zug

      Ich bekomme weiterhin dasselbe Produkt, nämlich "MagentaZuhause M mit EntertainTV Plus". Dabei ist es unerheblich, ob es nun über eine Kupfer- oder Glasfaserleitung geht.

      Ich bekomme weiterhin dasselbe Produkt, nämlich "MagentaZuhause M mit EntertainTV Plus". Dabei ist es unerheblich, ob es nun über eine Kupfer- oder Glasfaserleitung geht.
      Um_Zug
      Ich bekomme weiterhin dasselbe Produkt, nämlich "MagentaZuhause M mit EntertainTV Plus". Dabei ist es unerheblich, ob es nun über eine Kupfer- oder Glasfaserleitung geht.

      Also so viel von "keine Ahnung" gepaart mit "beratungsresistent" habe ich hier schon lange nicht mehr erlebt.

       

      Ich denke, @Um_Zug sollte unbedingt und dringend einen Rechtsanwalt konsultieren. Mancher Ratschlag/manche Info ist halt nur dann etwas Wert, wenn sie kostenpflichtig ist.

      von

      vor 7 Jahren

      Hallo @Um_Zug,

      es ist so, wie es hier schon geschrieben worden ist. Durch den Technikwechsel, konnte kein Umzug nach TKG gebucht werden. Auch ein Widerspruch lag uns nicht vor.

      Viele Grüße

      Maria R.

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